So klappt die Dülmener Zeitung-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Dülmener Zeitung-Vertrag herauskommst!
Dülmener Zeitung: Kündigungsschreiben und Sonderkündigungsrecht
Du kannst deine Kündigung per Fax, Brief oder Einschreiben senden. Am schnellsten ist das Schreiben per Fax bei Dülmener Zeitung, sicherer ist allerdings die Kündigung per Einschreiben. Entscheidend für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist hier stets der Posteingang beim Anbieter, achte daher darauf, dass das Schreiben vor dem Fristablauf eintrifft. In jedem Fall solltest du im Schreiben um eine Bestätigung bitten, so stellst du sicher, dass die Kündigung angekommen ist. Auch kannst du hier, falls nötig, das Vertragsenddatum erfragen.
Unter bestimmten Umständen ist auch eine Sonderkündigung bei Dülmener Zeitung möglich. Dies dies kann dann der Fall sein, wenn sich der Kundenservice oder die Leistung wesentlich verschlechtert hat und das Problem trotz Aufforderung zur Beseitigung nach Ablauf der gesetzten Frist weiterhin besteht. Außerdem kannst du außerordentlich kündigen wenn sich deine Lebenssituation wesentlich verändert hat oder das Vertrauensverhältnis zwischen dir und dem Anbieter gestört ist. Genaueres zur zum Sonderkündigungsrecht und zur ordentlichen Kündigung findest du in Unseren Kündigungsratgebern.
Unter der Telefonnummer 02594 9560 können sich Kunden bei Fragen an den Service von J. Horstmannsche Buchhandlung GmbH & Co. KG wenden.
Wobei unterstützt mich Volders?
Wusstest du, dass Volders dich nicht nur dabei unterstützt, Verträge zu beenden? Du kannst mit uns nicht nur Anbieter wie Dülmener Zeitung kündigen, sondern auch deine laufenden Verträge bequem online verwalten. Probiere es einfach aus und überzeuge dich selbst. Damit du keine Kündigungsfristen mehr verpasst, erinnern wir dich per SMS, Push-Benachrichtigung oder E-Mail und unterstützen dich dabei, einen passenderen Tarif zu finden.