Betriebliche Altersvorsorge kündigen

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28.3.2024 Betriebliche Altersvorsorge GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Betriebliche Altersvorsorge kündigen – Ist das möglich?

Du möchtest deine betriebliche Altersvorsorge (kurz bAV) kündigen? Die Gründe dafür können vielfältig sein: Vielleicht hat sich deine persönliche Lebenssituation verändert, du wechselst den Arbeitgeber, gehst in Elternzeit oder brauchst das Geld aus der bAV plötzlich für etwas anderes. Aber lässt sich die betriebliche Altersvorsorge einfach so kündigen? Und was passiert mit der angesparten Summe? Wir haben das Wichtigste für dich zusammengefasst.

Wann ist eine Kündigung meiner bAV möglich?

Die weniger guten Nachrichten zuerst: Generell ist es nicht einfach möglich, deine betriebliche Altersvorsorge zu kündigen. Der Gesetzgeber schreibt nämlich vor, dass du deine Beiträge erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt bekommst. Wenn du also deine betriebliche Altersvorsorge kündigen möchtest, weil du vielleicht einen finanziellen Engpass überbrücken musst, hast du leider keine guten Chancen. 
 
Du als Arbeitnehmer hast außerdem keinen eigenen Vertrag mit einem Versicherer abgeschlossen. Er läuft über deinen Arbeitgeber. Dass dein Arbeitgeber den Vertrag in deinem Namen verwaltet, ist auch der Grund, warum die Kündigung so kompliziert ist. Kündigen kannst du deine betriebliche Altersvorsorge also nur im Ausnahmefall. Eine solche Ausnahme könnte sein, dass dein Arbeitgeber die Eigenschaft als Versicherungsnehmer durch eine Verzichtserklärung auf dich überschreibt. Tritt dieser Fall ein und du möchtest die betriebliche Altersvorsorge bereits vor dem Renteneintritt kündigen, fällt die Auszahlung meistens gering aus, weil du die eingesparten Steuern und Sozialabgaben nachzahlen musst. Diese können die bis zum Zeitpunkt der Kündigung angesparte Summe im schlimmsten Fall sogar übersteigen.
 
Aber einfach mit deiner Situation abfinden, musst du dich auch nicht. Wir haben Alternativen zur Kündigung für dich zusammengefasst:

Alternative: Die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen

Auch wenn du deine betriebliche Altersvorsorge in der Regeln nicht kündigen kannst, hast du die Möglichkeit, sie einfach in den Winterschlaf zu legen! Du entscheidest nämlich freiwillig, ob du Beiträge aus deinem Bruttogehalt in die betriebliche Altersvorsorge einzahlen willst. Dementsprechend kannst du im Laufe der Zeit deine Beiträge verändern und an deine Lebensumstände anpassen: Du hast also die Möglichkeit sie zu senken oder zu pausieren, aber natürlich auch sie zu erhöhen. 
 
Wenn du keine Beiträge zur betrieblichen Altersvorsorge mehr leisten willst oder kannst, stelle sie also einfach vorübergehend oder ganz auf beitragsfrei. Alternativ kannst du deine Beiträge auch reduzieren. Wird der abgeschlossene Vertrag beitragsfrei gestellt, bleibt deine bAV zwar bestehen, aber du musst weniger bzw. gar nichts mehr einzahlen. Kontaktiere am besten deinen Arbeitgeber und kläre mit ihm, zu welchen Bedingungen du die Beiträge aussetzen kannst.
 
Gut zu wissen, wenn der Chef mit in die bAV einzahlt: Wenn du deine eigenen Beiträge reduzieren oder aussetzen möchtest, sind diejenigen Beiträge, die dir dein Arbeitgeber arbeitsvertraglich zugesagt hat, davon nicht betroffen. Achte also darauf, dass dir nicht die Beiträge deines Arbeitgebers verloren gehen. Auch in diesem Fall wird dir deine Personalabteilung weiterhelfen können. 
 
Es bleibt allerdings weiterhin dabei, dass dir deine Beiträge erst mit Erreichen des Rentenalters ausgezahlt werden. Außerdem musst du wissen, dass diese Altersleistungen dann geringer ausfallen werden, als ursprünglich vereinbart. Zudem kann es sein, dass deine Versicherung Verwaltungsgebühren bei einer Beitragsfreistellung verlangt. 
 
Wie stelle ich die bAV beitragsfrei?
Wenn du die betriebliche Altersvorsorge beitragsfrei stellen möchtest, wende dich an deinen Arbeitgeber. Er verwaltet deinen Vertrag und muss die Beitragsfreistellung daher anstoßen. Dein Arbeitgeber wird sich an den Anbieter der bAV wenden und alles einleiten, sodass du schnellstmöglich – vielleicht sogar schon ab dem nächsten Monat – nichts mehr oder weniger investieren musst. 

Kann ich die bAV bei einem Jobwechsel kündigen?

Auch wenn du deinen Arbeitgeber verlässt, ist die Kündigung deiner betrieblichen Altersvorsorge nicht möglich. Du kannst aber in diesem Fall deinen Vertrag auf beitragsfrei stellen, in eine neue betriebliche Altersvorsorge übertragen oder sie privat weiterführen. 
 
Mitnahme bei einem Arbeitsplatzwechsel
Da der Arbeitgeber den Vertrag in deinem Namen abschließt, darf er auch den Anbieter aussuchen. Es kann also sein, dass du nach einem Arbeitsplatzwechsel bei einem anderem Anbieter einzahlst. Deswegen musst du deine bAV vom alten Job aber nicht kündigen.
Du kannst sie entweder ruhen lassen oder die bisher angesparten Beiträge in eine neue betriebliche Altersvorsorge übertragen. 
 
Dein neuer Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, die betriebliche Altersvorsorge zu übernehmen, wenn
 
  • der Vertrag nach 2005 abgeschlossen wurde. Liegt der Abschluss davor, ist dies nur möglich, wenn alle beteiligten Parteien dem Procedere zustimmen.
  • die bAV über einen Pensionsfonds, eine Pensionskasse oder eine Direktversicherung läuft
  • du innerhalb eines Jahres nach dem Jobwechsel die Übertragung der betrieblichen Altersvorsorge auf den neuen Arbeitgeber beantragst
  • der zu übertragende Wert nicht die Beitragsbemessungsgrenze von 82.800 Euro (Stand 2020) übersteigt 
 
Bitte beachte: Dein neuer Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, deinen alten Vertrag zu übernehmen. Er hat die Möglichkeit, dein mitgebrachtes Kapital in seine Versorgung zu transferieren. Zudem muss er nicht die gleichen Zuschüsse wie der alte Arbeitgeber übernehmen.
 
Unverfallbarkeit bei Arbeitsplatzwechsel
Bei einem Jobwechsel bleibt dir der Teil deiner betrieblichen Altersvorsorge erhalten, den du selbst mit deinen Beiträgen finanziert hast. Man nennt ihn daher “unverfallbar”. Aber was ist mit dem Anteil, den dein bisheriger Arbeitgeber übernommen hat? Das sind die Regelungen, damit deine betriebliche Altersvorsorge unverfallbar wird:
 
  • Verträge abgeschlossen ab dem 1. Januar 2018: Du bist mindestens 21 Jahre alt und warst drei Jahre lang im Betrieb
  • Verträge abgeschlossen ab dem 1. Januar 2009: Du bist mindestens 25 Jahre alt und warst fünf Jahre lang im Betrieb
  • Verträge abgeschlossen ab dem 1. Januar 2001: Du bist mindestens 30 Jahre alt und warst fünf Jahre lang im Betrieb
  • Verträge abgeschlossen bis zum 31. Dezember 2000: Du bist mindestens 35 Jahre alt und warst zehn Jahre lang im Betrieb oder es gelten drei Jahre Zusagedauer bei zwölf Jahren Betriebszugehörigkeit
 
Wenn deine betriebliche Altersvorsorge ausschließlich durch den Arbeitgeber finanziert wurde und keine spezielle Unverfallbarkeit vereinbart wurde, bleibt dir die zugesicherte Altersversorgung leider nicht erhalten.

Das Wichtigste in Kürze

Die betriebliche Altersvorsorge kannst du als Arbeitnehmer nicht ohne weiteres vor dem Eintritt in das Rentenalter kündigen. Zwar gibt es Ausnahmen, diese sind jedoch mit großen Nachteilen und finanziellen Verlusten verbunden. Bei finanziellen Engpässen ist eine Beitragsbefreiung der bessere Weg. Bei einem Arbeitsplatzwechsel ist die betriebliche Altersvorsorge unter bestimmten Bedingungen unverfallbar.

Lass uns deine Betriebliche Altersvorsorge kündigen!

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