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Leasingvertrag kündigen?

Wir zeigen dir, welche Möglichkeiten du hast?

Leasing: Alternative zum Autokauf

Leasen ist beliebt – als Alternative zum Neuwagenkauf. Vorteile: Eine hohe Anschaffungsinvestition ist nicht notwendig und die monatlichen Raten sind meistens überschaubar. 
 
Problematisch kann es allerdings dann werden, wenn sich die persönliche Lebenssituation während der Laufzeit eines Leasingvertrags ändert. Wenn du krank wirst, dich scheiden lässt oder deinen Job verlierst, kannst du die Leasingraten vielleicht nicht mehr aufbringen. 
 
Also Vorsicht: Die Möglichkeiten, einen Leasingvertrag zu kündigen, sind sehr begrenzt!

So kündigst du deinen Leasingvertrag

Während der vertraglich vereinbarten Grundmietzeit kannst du in der Regel nicht kündigen. Das ist auch gesetzlich nicht vorgesehen. Die Höhe der monatlichen Raten hängt nämlich von der Laufzeit ab – kündigst du vorher, würde der Leasinggeber also Verlust machen.
 
Aber: Manche Leasinggeber bieten gegen einen höheren monatlichen Betrag an, ein Kündigungsrecht in den Vertrag aufzunehmen. Üblicherweise wird dies aber erst nach einer vierzigprozentigen Vertragserfüllung der Fall sein, da es ansonsten zu Problemen mit dem Finanzamt führen kann, das den Vertrag eventuell als sogenannten nachteiligen Mietkauf einstuft. Beim Mietkauf geht das Fahrzeug nach Bezahlung der Raten in dein Eigentum über. Beim Leasing bleibt es Eigentum des Leasinggebers. 
 
Steuerlich hat der Mietkauf daher die Erhebung einer Umsatzsteuer auf die Raten zur Folge. Eine außerordentliche Kündigung ist nur möglich, wenn sich die Grundlage des Vertrags geändert hat. Dies ist in folgenden Situationen der Fall:
 
  • Das Fahrzeug hat einen Totalschaden erlitten und eine Reparatur ohne Restmängel ist daher nicht möglich.
  • Das Fahrzeug wurde gestohlen und nicht wieder oder nur mit Totalschaden aufgefunden.
  • Der Leasingnehmer ist verstorben. Die Erben können den Vertrag in diesem Fall innerhalb der gesetzlichen Frist von einem Monat nach Kenntnisnahme des Todes gemäß § 580 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) kündigen.
 
Häufig sind für diese Fälle jedoch Schadensersatzzahlungen und Gebühren im Vertrag vereinbart worden, die die Kündigung zu einer teuren Angelegenheit werden lassen. Im schlimmsten Fall können die Kosten sogar so hoch wie die noch ausstehenden Raten sein. 
 
Wenn die Kündigung aus den genannten Gründen möglich ist und sich dennoch finanziell lohnt, solltest du dem Vertragspartner deinen Kündigungswillen schriftlich mitteilen und am besten per Einschreiben mit der Post versenden. Nur dann kannst du die erfolgreiche Zustellung im Zweifelsfall beweisen. Das Kündigungsschreiben muss folgende Angaben enthalten:
 
  • deinen vollständigen Name
  • deine komplette Adresse
  • deine Kunden- und die Vertragsnummer
  • den Kündigungstermin
  • den Kündigungsgrund

Kündigung durch den Leasinggeber

Auch der Leasinggeber kann dir nicht einfach so kündigen, sondern muss schon einen guten und wichtigen Grund dafür angeben, wie zum Beispiel: 
 
  • Der Leasingnehmer kommt seinen Zahlungen nicht nach und ist mindestens zwei Leasingraten im Verzug.
  • Die Rechte des Leasingnehmers werden durch den Leasinggeber verletzt, zum Beispiel durch unerlaubte Überlassung des Fahrzeugs an einen Dritten oder die nicht-sachgerechte Nutzung.
  • Der Leasingnehmer hat bei Vertragsabschluss wichtige Tatsachen verschwiegen oder unwahr behauptet, die hierfür relevant waren, wie zum Beispiel die Kreditwürdigkeit.

Alternative zur Kündigung: Die Leasingübernahme

Wenn der Leasingvertrag zur finanziellen Belastung wird, muss die Kündigung nicht immer die erste Wahl sein – zumal es nicht so einfach ist, aus dem laufenden Vertrag auszusteigen. Aber was genau bedeutet eine Leasingübernahme?
 
Ganz einfach: den Leasingvertrag an eine dritte Person abzugeben. Der neue Vertragseigentümer zahlt dann nach der Übergabe des Fahrzeugs die monatlichen Raten bis zum Vertragsende weiter. 
 
Für den neuen Leasingnehmer ergibt sich daraus ein Vorteil: Er übernimmt einen Vertrag, dessen Laufzeit kürzer ist als üblich! Falls du in deinem Bekannten- oder Kollegenkreis niemanden kennst, der deinen Leasingvertrag übernehmen kann, findest du im Internet zahlreiche Leasingbörsen, auf denen du deinen Vertrag anbieten kannst. Übrigens: Auch einige Autohändler kaufen Leasingverträge auf.

Das solltest du bei einer Leasingübernahme beachten!

Um deinen Leasingvertrag von jemandem übernehmen lassen zu können, brauchst du die schriftliche Zustimmung durch den Leasinggeber oder das beteiligte Bankunternehmen. Für den dabei entstehenden Verwaltungsaufwand verlangen diese häufig eine Gebühr. 
 
Du solltest bei dieser Variante außerdem darauf achten, dass dein Name aus allen Leasingdokumenten getilgt wird. So kann niemand Geld von dir fordern, wenn der neue Leasingnehmer seinen Zahlungen nicht nachkommt. Ideal ist es, wenn du eine schriftliche Vereinbarung mit dem neuen Leasingnehmer triffst. Diese sollte folgende Punkte enthalten: 
 
  • Befreiung von einer Haftung für den Restwert
  • Betrag bereits geleisteter Zahlungen, der dir durch den Neuleasingnehmer erstattet wird sowie der
  • Zustand des Fahrzeugs mit der Auflistung vorhandener Schäden

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