Deutsche Bahn BahnCard kündigen

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28.4.2024 Deutsche Bahn BahnCard GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Der Zug ist abgefahren? So kündigst du deine BahnCard!

Eine BahnCard kann sich gerade in Zeiten, in denen wir der Umwelt zuliebe immer öfter aufs Auto verzichten möchten, schnell finanziell (und moralisch) lohnen. Sie gilt für alle Zugfahrten mit der Deutschen Bahn, wird aber auch bei zahlreichen Verkehrsverbünden, in Bussen und bei Privatbahnen akzeptiert. Mit nur wenigen Reisen hast du die Kosten für das Jahres-Abo wieder drin und kommst oft um einiges preiswerter von A nach B als ohne. Ist der Zug für dich nun aber abgefahren – sei es, weil du seltener reisen willst bzw. musst, weil du vieles mit dem Rad erledigst oder weil dir die Sparangebote (Sparpreis und Super Sparpreis) der Bahn günstig genug sind: Wir zeigen dir, wie du schnell und einfach deine BahnCard kündigen kannst.

So gehst du bei der Kündigung der BahnCard vor

Kündigungsfristen

Als erstes musst du darauf achten, dass du die Kündigungsfrist einhältst. In der Regel muss die Deutsche Bahn deine Kündigung spätestens sechs Wochen zum Ende der Laufzeit der aktuellen BahnCard erhalten haben, sonst bekommst du automatisch etwa vier Wochen vor Ablauf der alten BahnCard eine neue zugeschickt. Die vollen Kosten für ein weiteres Jahr fallen an. Da es immer wieder auch Sonderaktionen mit anderen Konditionen geben kann, sieh am besten in deinen Unterlagen oder direkt auf deiner BahnCard nach, wie in deinem Fall die Kündigungsfrist lautet, um nicht aufs falsche Gleis zu geraten.

Kündigungsformular

Ohne Umwege gelangst du durch ein Kontaktformular auf der Webseite des Unternehmens zur einer einfachen Kündigungsmöglichkeit: Beim Feld „Betreff“ erscheinen als Drop-Down-Liste diverse Auswahlmöglichkeiten – darunter „Kündigung Ihrer BahnCard 25“ und „Kündigung Ihrer BahnCard 50“. Auch allgemeine Fragen rund um die Kündigung kannst du dort loswerden. Dafür ist das Feld „Ihre Mitteilung“ gedacht. Befülle jenes Feld mit deinem Kündigungstext und bitte um die Zusendung einer Kündigungsbestätigung. Danach musst du nur noch deine persönlichen Daten wie Name, Anschrift, Mailadresse und deine BahnCard-Nummer eingeben, und ab geht’s. Die Bahn AG lässt dir nach kurzer Zeit die Kündigungsbestätigung per Mail zukommen.

Andere Möglichkeiten der Kündigung

Willst du lieber schriftlich den Vertrag beenden, so kannst du dies auch per Mail oder Post Fax tun. Das ist besonders dann interessant, wenn du nur eine vorläufige BahnCard besitzt. Diese hat nämlich keine Nummer, die du im Formular angeben könntest.

Sende ein Schreiben mit deinem Namen, deiner Adresse, deinem Anliegen, der Nummer deiner BahnCard und der Bitte um eine Kündigungsbestätigung an folgende Kontaktdaten:

Per Post (am besten als Einschreiben): BahnCard-Service, 60643 Frankfurt am Main

Per Mail: bahncard-service@bahn.de

Solltest du Fragen rund um die Kündigung haben, so kannst du die Bahn auch telefonisch unter der kostenpflichtigen Servicenummer 0180 6 996633 (Montag bis Freitag 6 bis 22 Uhr; samstags, sonntags und an Feiertagen 8 bis 20 Uhr) oder via Chat (Montag bis Sonntag von 7 bis 20 Uhr) erreichen. Für Reisende mit Mobilitätseinschränkungen gibt es einen gesonderten Live-Chat. 

Ausnahmen

Hast du eine BahnCard 100, die du mit einem Schlag bezahlt hast, musst du nicht extra kündigen. Sie endet nach einem Jahr und verlängert sich nicht automatisch. Im Gegenteil: Hier besteht eher die Gefahr, dass du ahnungslos in den Zug steigst und erst bei der Kontrolle merkst, dass die Karte gar nicht mehr gültig ist und du somit gerade Schwarz fährst.

Zahlst du die BahnCard 100 allerdings in Monatsraten ab, gilt dies nicht: Sie verlängert sich nach der Mindestlaufzeit automatisch um jeweils einen Monat und du kannst sie monatlich kündigen.

Welche Varianten der BahnCard gibt es eigentlich?

Die Deutsche Bahn bietet bei der BahnCard verschiedene Modelle an. Du zahlst eine einmalige Jahresgebühr und erhältst dafür Rabatte auf deine Zugfahrten.

BahnCard 25: Deine Zugfahrten sind um 25 Prozent günstiger. Die Karte kostet 54,60 Euro* (2. Klasse) bzw. 109,90 Euro (1. Klasse) und richtet sich speziell an Gelegenheitsfahrer.

BahnCard 50: Deine Zugfahrten sind um 50 Prozent günstiger. Die Karte kostet 224,70 Euro (2. Klasse) bzw. 454,30 (1. Klasse) und lohnt sich eher für Vielfahrer.

BahnCard 100: Bei dieser Variante zahlst du einmalig 3.878 Euro (2. Klasse) bzw. 6.560 Euro (1. Klasse) oder 358,20 Euro bzw. 608,40 Euro, wenn du die Raten monatlich zahlst. Für diesen stolzen Preis kannst du dann unbegrenzt reisen – für beliebig viele Fahrten innerhalb Deutschlands in allen Zügen der Deutschen Bahn und auf ausgewählten Buslinien und Bahnen zahlreicher Verkehrsunternehmen. 

Jugend BahnCard: Für alle Teenager bis einschließlich 18 Jahre gibt’s für 8,80 Euro (1. und 2. Klasse) eine BahnCard 25.

My BahnCard: Bis zu einem Alter von einschließlich 26 Jahren kosten die Karten 34,20 Euro (BC 25, 2. Klasse), 71,50 Euro (BC 25, 1. Klasse), 60,70 Euro (BC 50, 2. Klasse) oder 221,80 Euro (BC 50, 1. Klasse).

Ermäßigte BahnCard: Für Reisende ab 60 Jahren sowie Personen, die wegen voller Erwerbsminderung eine Rente beziehen und schwerbehinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 70 gibt die Bahn ermäßigte BahnCards heraus. Diese Karten kosten 36,20 Euro (BC 25, 2. Klasse), 71,50 Euro (BC 25, 1. Klasse), 111,90 Euro (BC 50, 2. Klasse) oder 221,80 Euro (BC 50, 1. Klasse).

Dreimonatige Probekarten: Jedes Modell, egal ob BC 25, BC 50 oder BC 100, kannst du auch erstmal drei Monate lang testen, bevor du dich für ein Jahr festlegst.

Partnerkarten: Außer bei der Jugend BahnCard und den Probe BahnCards kannst du zur jeweiligen Hauptkarte auch eine Partnerkarte bekommen – also eine ermäßigte BahnCard für Ehe- oder Lebenspartner*innen. Für BC-100-Besitzer ist die Partnerkarte sogar kostenlos. 

ÜBRIGENS: Partnerkarten können separat gekündigt werden, enden allerdings automatisch, sobald die Hauptkarte wegen Kündigung nicht mehr gültig ist.

Statt Kündigung: Upgrade oder Downgrade

Willst du deine BahnCard nicht vollends auf Abstellgleis stellen, besteht für dich auch die Möglichkeit eines Up- oder Downgrades. Eine Kündigung ist bei beiden Varianten allerdings dennoch vonnöten.

Upgrade: Von der BahnCard 25 zur BahnCard 50 gelangst du, indem du die BC 50 online bestellst und die bisherige BC 25 per Mail oder per Post kündigst. Gib in deinem Schreiben auf jeden Fall an, dass du dir eine höherwertige BahnCard besorgt hast. Der Grund: Bei einem Upgrade entfallen die Kündigungsfristen und du bekommst den Wert der gekündigten BahnCard erstattet, wenn er mehr als 15 Euro beträgt.
 
Downgrade: Wer von der BC 50 zur BC 25 wechseln will, hat keine großen Vorteile, sollte aber daran denken, beim Neukauf die alte BahnCard-Nummer anzugeben, um die Punkte bzw. den BahnComfort-Status nicht zu verlieren. Du kündigst deine aktuelle Karte fristgerecht vor Ablauf und kaufst dir anschließend eine gewünschte neue BahnCard. 

Der Umtausch einer BahnCard 25 (1. Klasse) in eine BahnCard 50 (2. Klasse) ist übrigens ausgeschlossen.


*alle Preise Stand August 2020

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