Ganz klares Jein! Warum? Weil du einen Vertrag ordentlich und in einigen Fällen auch außerordentlich kündigen kannst. Wir erklären dir kurz, worin der Unterschied zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung liegt. Und was du beachten musst!
Bei einer ordentlichen Kündigung hältst du dich tatsächlich an eine, in deinem Vertrag festgesetzte, Kündigungsfrist. Verpasst du diese, bist du für eine weitere Vertragslaufzeit an deinen Vertragspartner gebunden - automatische Vertragsverlängerung nennt sich das. Bei einer außerordentlichen Kündigung darfst du deinen Vertrag vorzeitig beenden. Wichtig hierbei, es muss ein besonderer Grund vorliegen, damit eine Sonderkündigung rechtswirksam ist. Laut Gesetz liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn dir unter Berücksichtigung aller Umstände das Fortbestehen des laufenden Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Wir haben dir hier mal die wichtigsten Fälle zusammengetragen, bei denen du ein Sonderkündigungsrecht hast:
- Todesfall
- Nicht erbrachte Leistungen
- Preiserhöhung
- Umzug/Auslandsaufenthalt
Ach und noch etwas: Grundsätzlich solltest du so wenig wie möglich im unteren Textbereich der Kündigungsvorlage ändern, da dieser von einem Anwalt rechtssicher formuliert worden ist und bei Fehlern möglicherweise eine unwirksame Kündigung zur Folge haben könnte.