Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kündigen

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20.4.2024 Grundbesitzerhaftpflichtversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung deiner Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!

Als Grundbesitzer die Versicherung für die Haftpflicht kündigen

Wenn du ein Haus oder ein Grundstück besitzt und vermietest, gehört die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung zu den wichtigsten Versicherungen, die du abschließen solltest. Diese schützt dich nämlich vor unangenehmen finanziellen Folgen, wenn auf deinem Grundstück Personen zu Schaden kommen. Du solltest diese Versicherung daher nur in bestimmten Fällen kündigen. Welche das sind und was du bei der Kündigung beachten solltest, klären wir in unserem Ratgeber.

Das leistet die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 823 vor, dass jeder zum Schadensersatz verpflichtet ist, der jemand anderes wissentlich oder unwissentlich einen Schaden zufügt. Als Haus- und Grundbesitzer muss man beispielsweise Schäden regulieren, die durch umstürzende Bäume, glatte Wege oder bauliche Mängel entstehen. Werden Personen dadurch ernsthaft verletzt oder kommt es zu Sachschäden, kann die Regressforderung im schlimmsten Fall zum finanziellen Ruin führen. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung federt Schadensersatzforderungen bis zur Höhe der vereinbarten Deckungssumme ab. Der Versicherer prüft aber auch, ob der Versicherungsnehmer für den Schaden tatsächlich verantwortlich ist und wehrt unberechtigte Forderungen ab. Versichert sind insbesondere:

  • Personenschäden, zum Beispiel die Übernahme von Kosten für die ärztliche Behandlung oder den Krankenhausaufenthalt
  • Sachschäden, zum Beispiel die Übernahme von Reparatur- oder Wiederbeschaffungskosten
  • Vermögensschäden, zum Beispiel durch Verdienstausfall infolge einer Verletzung

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sichert nicht nur den Versicherungsnehmer ab, sondern auch alle Personen, die in seinem Auftrag Tätigkeiten auf dem Grundstück oder im Haus verrichten, wie zum Beispiel Gärtner und Hausmeister.

Hinweis: Bei Personen, die ihre Immobilie selbst nutzen, kommt in der Regel die Privathaftpflichtversicherung für Schäden auf. Das bedeutet, dass diese die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nicht benötigen. Sie ist in erster Linie für Vermieter und Verpächter sowie Eigentümergemeinschaften interessant.

Das solltest du beachten, wenn du die Versicherung zur Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht kündigen möchtest

Du kannst eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ordentlich oder außerordentlich kündigen. Vor der Kündigung solltest du jedoch darüber nachdenken, ob du den Versicherungsschutz wirklich nicht mehr benötigst.


Die ordentliche Kündigung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Die ordentliche Kündigung ist zum Ende der vereinbarten Laufzeit mit einer Frist von drei Monaten möglich. Kündigst du den Versicherungsvertrag nicht rechtzeitig, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr. Beachte dabei, dass für Versicherungen in der Regel nicht das Kalenderjahr, sondern das Versicherungsjahr gilt. Dieses beginnt und endet mit dem im Versicherungsschein eingetragenen Kalenderdatum.

Beispiel: Deine Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung beginnt laut Versicherungsschein am 01.06.2015 ab 12 Uhr und hat eine Laufzeit von drei Jahren. Du kannst die Versicherung erstmalig zum 01.06.2018 mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten kündigen. Das Kündigungsschreiben muss in diesem Fall beim Versicherer bis spätestens zum 01.03.2018 um 12 Uhr eingegangen sein.


Die außerordentliche Kündigung der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung

Neben der ordentlichen Kündigung sieht das Bürgerliche Gesetzbuch in § 314 die Kündigung aus wichtigem Grund vor. Der Gesetzgeber räumt hier die außerordentliche Kündigung für Fälle ein, in denen es einem Vertragspartner nicht zumutbar ist, den Vertrag fortzuführen. Bei der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung können zum Beispiel diese Gründe zur Sonderkündigung berechtigen:

  • der Versicherer erhöht die Beiträge ohne gleichzeitige Erhöhung des Leistungsumfangs 
  • nach einem Schadensfall, unabhängig davon, ob der Versicherer den Schaden reguliert oder die Schadensregulierung abgelehnt hat

Die außerordentliche Kündigung erfordert die Einhaltung einer Frist von dreißig Tagen, nachdem der Versicherungsnehmer von dem berechtigenden Grund erfahren hat. Wenn der Versicherer beispielsweise die Beiträge erhöht, beginnt die Frist mit dem Zugang des Ankündigungsschreibens. In diesem muss dich der Versicherer übrigens auf das Sonderkündigungsrecht aufmerksam machen.

Tipp: Du möchtest den Überblick über die Laufzeiten deiner Verträge nicht verlieren? Dann melde dich einfach kostenlos für unseren Service an. Wir erinnern dich per E-Mail an fällige Kündigungsfristen und stellen dir Kündigungsvorlagen zur Verfügung. Außerdem kannst du deine Kündigungen direkt von unserer Webplattform aus per E-Mail, Post oder Fax versenden.

Häufig gestellte Fragen und Antworten (FAQ)

Was passiert mit der Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung nach einem Verkauf des Grundstücks oder des Hauses?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung ist an den Versicherungsnehmer gebunden. Sie endet daher mit dem Austragen aus dem Grundbuch. Der neue Eigentümer muss sich selbst um eine Haftpflichtversicherung kümmern.


Wer benötigt die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung?

Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung benötigen Vermieter, Verpächter von unbebauten Grundstücken und Eigentümergemeinschaften.


Kann man die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung auf Mieter umlegen?

Eigentümer dürfen die Kosten für die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung als Nebenkosten in der jährlichen Betriebskostenabrechnung an die Mieter weitergeben.

Fazit

Wenn du als Eigentümer eine Immobilie oder ein Grundstück an Dritte vermietest, schützt dich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung vor Regressforderungen bei Schäden, die einem Dritten entstehen. Nutzt du deine Immobilie selbst, ist die Privathaftpflichtversicherung ausreichend. Die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kannst du unter Einhaltung der Laufzeit und Kündigungsfrist ordentlich und in bestimmten Fällen außerordentlich kündigen. Verkaufst du deine Immobilie erlischt die Versicherung mit dem Austragen aus dem Grundbuch beziehungsweise dem Eintrag des neuen Besitzers. 

Lass uns deine Grundbesitzerhaftpflichtversicherung kündigen!

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