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20.4.2024 IG BAU GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Alles Wissenswerte zur IG Bau-Kündigung

Kündigung und Widerruf – Das Wichtigste zusammengefasst

  • die IG BAU vertritt Arbeitnehmer, Auszubildende, Rentner und andere Personen, deren Berufe unter anderem in der Baubranche und in der Land- und Forstwirtschaft angesiedelt sind
  • Mitglied kann jeder werden, der in einer der vertretenen Branche tätig ist
  • die Mitgliedschaft erfordert eine Beitrittserklärung und die Zahlung eines monatlichen Beitrags
  • die IG BAU gewährt Mitgliedern eine Reihe von Leistungen wie Streikgeld, Rechtsschutzversicherung und Freizeitunfallversicherung
  • die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft ist laut Satzung zu jedem Monatsende mit einer Kündigungsfrist von fünf Monaten möglich
  • verstirbt ein Mitglied, endet die Mitgliedschaft
  • der Ausschluss aus der Gewerkschaft kann durch die IG BAU in begründeten Fällen und nach einem Ausschlussverfahren erfolgen

Wissenswertes über die IG BAU – Das leistet diese Gewerkschaft für die Gesellschaft und ihre Mitglieder

Die IG BAU (Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt) hat rund 247.000 Mitglieder und ist damit derzeit die fünftgrößte Einzelgewerkschaft in Deutschland. Sie ist eine Mitgliedsgewerkschaft des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) und vertritt Mitglieder aus den folgenden Bereichen:
 
  • Baugewerbe 
  • Baustoffindustrie
  • Abfallentsorgung und Recycling
  • Land- und Forstwirtschaft
  • Gebäudereinigung und –management
  • Umwelt- und Naturschutz
 Mitglieder der IG BAU üben beispielsweise die folgenden Berufe aus:
 
  • Bauarbeiter
  • Dachdecker
  • Floristen
  • Gärtner
  • Garten- und Landschaftsbauer
  • Gebäudereiniger
  • Gerüstbauer
  • Glaser
  • Maler und Lackierer
Ihren Hauptsitz hat die Gewerkschaft in Frankfurt am Main. Daneben gibt es zahlreiche Fach- und Betriebsgruppen sowie Bezirks-, Orts-, Stadt- und Kreisverbände.
Die IG BAU ist eine recht junge Gewerkschaft, die erst im Januar 1996 durch die Fusion der Gewerkschaft Gartenbau, Land- und Forstwirtschaft (GGLF) und der IG Bau-Steine-Erden (IG BSE) entstanden ist.

Die Mitgliedschaft

Mitglied der IG BAU können gemäß der Satzung folgende Personengruppen werden, sofern ihr Tätigkeitsfeld im Zuständigkeitsbereich der Gewerkschaft liegt, liegen wird oder lag:

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
  • Beamtinnen und Beamte
  • Auszubildende
  • Berufsgrundschülerinnen und –schüler 
  • Praktikantinnen und Praktikanten
  • Studierende
  • Erwerbslose
  • Selbständige oder Arbeitnehmer ähnlich Beschäftigte
Die Gewerkschaft behält sich vor, Personen von einer Mitgliedschaft auszuschließen. Das betrifft insbesondere Mitglieder in rechtsradikalen und ausländerfeindlichen sowie gegnerischen oder verfassungsfeindlichen Organisationen.
Die Mitgliedschaft erfordert eine Beitrittserklärung. Diese kann online auf der Website der IG BAU ausgefüllt werden. Alternativ ist das Herunterladen des Beitrittsformulars zum Ausfüllen und zum postalischen Versenden möglich. Die Mitgliedschaft beginnt mit der positiven Entscheidung über den Eintritt durch den zuständigen Bezirksverband und verpflichtet zu einer monatlichen Beitragszahlung. Die Höhe des Monatsbeitrags liegt in der Regel bei 1,15 Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Dazu zählen neben dem Gehalt beispielsweise auch das Arbeitslosengeld, Lohnersatzleistungen, Stipendien und Unterhaltsgelder. Für Pensionäre und Rentner gilt ein reduzierter Beitrag.

Leistungen für Mitglieder

IG-BAU-Mitglieder profitieren von verschiedenen Leistungen, wie:

  • Streikgeld, sofern mindestens schon drei Monatsbeiträge entrichtet worden sind
  • Beihilfe bei einer Arbeitsunfähigkeit, wenn die Mitgliedschaft schon mindestens seit zwölf Monaten besteht
  • Rechtsschutz bei beruflichen oder sozialen Belangen, sofern mindestens drei Monatsbeiträge entrichtet worden sind
  • Unterstützung im Fall einer Inhaftierung oder Maßregelung, wenn diese durch die gewerkschaftliche Tätigkeit begründet sind
  • Freizeitunfallversicherung
  • Arbeitslosigkeit
  • Stiftung Berufshilfe

Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied

Die Mitgliedschaft bei der IG BAU endet durch die Kündigung deiner Mitgliedschaft oder durch den Übertritt in eine andere Gewerkschaft. Die Kündigung ist gemäß § 6 der Satzung mit einer fünfmonatigen Frist zu einem Monatsende möglich. Mit dem Ende der Mitgliedschaft enden auch alle Leistungen der IG BAU für dich.

Die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft durch das Mitglied

Eine außerordentliche Kündigung sieht die Satzung der IG BAU an sich nicht vor. Allerdings endet die Mitgliedschaft mit dem Tod des Mitglieds, wenn die Angehörigen die Sterbeurkunde vorlegen.

Der Ausschluss aus der Gewerkschaft durch die IG BAU

Die Gewerkschaft kann ein Mitglied ausschließen. Gründe hierfür können unter anderem Streikbruch oder Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Partei sein. Der Ausschluss erfordert ein Ausschlussverfahren durch die Gewerkschaft, bei dem das Mitglied Gelegenheit zur Stellungnahme erhält. 

Die Form der Kündigung

Die Kündigung deiner Mitgliedschaft bei der IG Bau muss gegenüber dem zuständigen Bezirksverband schriftlich erfolgen. Eine bestimmte Form ist laut Satzung nicht vorgeschrieben, sodass üblicherweise ein formloses Schreiben ausreichen dürfte. Dieses sollte zumindest deinen vollständigen Namen , deine Anschrift, deine Mitgliedsnummer und das gewünschte Austrittsdatum enthalten. Der Versand ist zwar auch per E-Mail möglich, aber empfehlenswerter sind der Faxversand oder das Einschreiben mit Rückschein, da mit diesen das Zustellungsdatum rechtswirksam nachgewiesen werden können.

Der Widerruf der Mitgliedschaft

Ein Widerruf des Mitgliedsantrags ist in der Satzung der Gewerkschaft nicht vorgesehen. Da es sich bei einer Gewerkschaft um eine Vereinigung und nicht um ein Unternehmen handelt, gilt auch das Widerrufsrecht gemäß § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) nicht. Es ist daher nur möglich, den Antrag zu widerrufen, so lange dieser nicht genehmigt wurde und deine Mitgliedschaft noch nicht eingetreten ist. Danach bleibt nur noch die Kündigung.

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