Die IG BCE (Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie) ist mit rund 660.000 Mitgliedern die drittgrößte Einzelgewerkschaft in Deutschland. Sie gehört dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an und hat ihren Hauptsitz in Hannover. Daneben erfolgt die Mitgliederbetreuung unter anderem in Bezirks- und in Ortsgruppen. Die IG BCE vertritt unter anderem Arbeitnehmer aus Betrieben, deren Schwerpunkt in den folgenden Bereichen liegt:
- Bergbau
- Chemie
- Energie
- Erdöl und Erdgas
- Glas
- Kautschukverarbeitung
- Keramik
- Kunststoffe und nichtmetallische Werkstoffe
- Leder
- Papier
- Umwelt
- Wasser
- Ver- und Entsorgungsbetriebe
Die IG BCE sieht ihre Verantwortung unter anderem in der Gestaltung und Kontrolle von Tarifverträgen, die Vertretung und die Förderung von behinderten Personen im Arbeitsleben sowie den Einsatz für Chancengleichheit und Gleichberechtigung.
Die Mitgliedschaft
Mitglieder der IG BCE können laut Satzung die folgenden Personengruppen werden, vorausgesetzt ihre Tätigkeit fällt in die Bereiche, die durch die Gewerkschaft vertreten werden:
- Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Beamtinnen und Beamte
- Auszubildende
- Selbständige
- Studierende
- Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter
Die Mitgliedschaft erfordert eine Beitrittserklärung. Diese kann entweder heruntergeladen und ausgefüllt oder direkt auf der Website der Gewerkschaft online beantragt werden. Über die Aufnahme eines Antragstellers entscheidet der zuständige Bezirksvorstand. Eine Verweigerung der Aufnahme ist möglich, wenn die Grundsätze und Ziele des Antragstellers denen der IG BCE entgegenstehen. Die Mitgliedschaft beginnt mit der Aushändigung des Mitgliedsausweises und der Satzung. Die Beitragshöhe hängt vom Monatseinkommen ab und wird in einer Beitragshöhe geregelt, die Teil der Satzung ist. Der Mindestbeitrag beträgt derzeit 1,02 Euro für aktive Mitglieder und 0,51 Euro für Rentner sowie Arbeitslose.
Leistungen für Mitglieder
Die IG BCE hält für ihre Mitglieder verschiedene Leistungen bereit, wie:
- Unterstützung bei Streiks
- Rechtsschutz bei beruflichen oder sozialen Belangen
- Unterstützung im Fall einer Maßregelung, wenn diese durch die gewerkschaftliche Tätigkeit begründet ist
- Freizeitunfallversicherung für Personen, die seit mindestens zwölf Monaten Mitglied der Gewerkschaft sind: Leistungen in Form von Unfall-Krankenhaustagegeld, Invaliditätsleistungen und Todesfallleistungen
- Ehrung von Jubilaren
- Weiterbildungsangebote