IG Metall kündigen

Kündige deinen Vertrag mit IG Metall in nur wenigen Schritten. Rechtswirksam & sofortige Versandbestätigung!


  1. Kündigungsformular auswählen
  2. Kündigung online unterschreiben
  3. Kündigung direkt kostenpflichtig¹ verschicken lassen
3 Million
Zufriedene
Kunden
4,8 / 5
18.4.2024 IG Metall GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
Signatur Unterschrift ist rechtswirksam Sicherheit aus 3 Millionen Kündigungen
Briefkasten 100% geprüfte Adressen durch wöchentliche Aktualisierung
Papierflieger Sofortiger Versand Kostenpflichtig¹ per Einschreiben, Fax oder E-Mail verschicken
Geschützter Ordner Maximaler Datenschutz durch verschlüsselte Verbindung

Lass uns deinen IG Metall-Vertrag kündigen

Alles Wissenswerte zur IG Metall-Kündigung

Kündigung und Widerruf – Das Wichtigste zusammengefasst

  • die IG Metall vertritt als größte Gewerkschaft Deutschlands die Interessen von Beschäftigten in der Metall- und Elektroindustrie
  • Mitglied der IG Metall können Arbeitnehmer, Selbständige, Auszubildende und andere werden, deren Tätigkeit im Vertretungsbereich der IG Metall liegt
  • die IG Metall bietet für Mitglieder unter anderem finanzielle Unterstützung in Notlagen und im Falle von Streiks, kostenlose Teilnahme an Bildungsveranstaltungen, Rechtsschutz in beruflichen und sozialen Belangen
  • die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft in der IG Metall ist mit einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zu jedem Quartalsende möglich
  • die Kündigung muss schriftlich und mit Rückgabe des Mitgliedsausweises erfolgen

Wissenswertes über die IG Metall – Das leistet diese Gewerkschaft für die Gesellschaft und ihre Mitglieder

Die IG Metall (Industriegewerkschaft Metall) ist mit rund 2,3 Millionen Mitgliedern die größte Gewerkschaft in Deutschland. Ihr überstellt ist lediglich der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) als Dachorganisation der deutschen Gewerkschaften. Der Hauptsitz der IG Metall befindet sich in Frankfurt am Main. Daneben gibt es bundesweit Bezirksleitungen, Geschäftsstellen und Bildungsreinrichtungen. Die IG Metall wurde bereits am 1. September 1949 gegründet, nachdem zwischen den Jahren 1933 bis 1949 freie Gewerkschaften durch die Nationalsozialisten verboten waren. Sie vertritt insbesondere Beschäftigte der folgenden Branchen:

  • Metallindustrie
  • Metallgewinnung
  • Eisen und Stahl erzeugende Industrie
  • Metallhandwerk und anverwandte Industrien
  • Handwerks- und Dienstleistungszweige
  • Textil- und Bekleidungswirtschaft sowie anverwandte Wirtschaftszweige und Betriebe
  • Holzbearbeitung und Holzverarbeitung 
  • Kunststoffverarbeitung
Die in der Satzung festgeschriebenen Ziele der IG Metall sind unter anderem:

  • Förderung der wirtschaftlichen, beruflichen, kulturellen und sozialen Interessen der Mitglieder
  • Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern innerhalb der Gewerkschaft, in Betrieben und in der Gesellschaft insgesamt
  • Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben
  • Eintreten für faire Lohn- und Arbeitsbedingungen durch die Gestaltung und Kontrolle von Tarifverträgen
  • Maßnahmen zum Gesundheits- und zum Arbeitsschutz von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
  • Bildungsarbeit

Die Mitgliedschaft 

Mitglieder der IG Metall können alle Beschäftigten in Tätigkeitsbereichen werden, die durch die IG Metall vertreten werden. Das können sowohl Arbeitnehmer und Auszubildende als auch Selbständige, Arbeitslose und Studierende sein. Zu den Mitgliedern der Gewerkschaft gehören aber auch Seniorinnen und Senioren, die vor dem Eintritt in den Ruhestand in entsprechenden Berufen tätig waren. Eine Mitgliedschaft ist mit verschiedenen Vorteilen verbunden, wie:

  • finanzielle Unterstützung von Mitgliedern in außerordentlichen Notlagen
  • im Todesfall eines Mitglieds Sterbegeld für die Angehörigen
  • im Rahmen Freizeit-Unfallversicherung Krankenhaustagegeld bei einem Aufenthalt im Krankenhaus von mindestens 48 Stunden, der durch einen Unfall in der Freizeit begründet ist
  • kostenlose Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen
  • kostenlose Publikationen zu relevanten Themen aus der Gewerkschaftsarbeit und der Politik
  • kostenlose Nutzung der Bibliothek der IG Metall in Frankfurt am Main
  • Streikgeld als finanzieller Ausgleich für entgangene Lohnzahlungen bei Arbeitskämpfen
  • kostenlose Rechtsberatung und Vertretung bei Gerichtsprozessen durch die DGB Rechtsschutz GmbH bei allen Belangen rund um das Arbeits- und Sozialrecht, die betriebliche Altersvorsorge und den Mutterschutz für Mitglieder, die im In- oder im Ausland arbeiten ab einer Mitgliedschaft von drei Monaten
Die Mitgliedschaft in der IG Metall erfordert eine Beitrittserklärung, die entweder schriftlich oder über ein Online-Formular auf der Website der Gewerkschaft eingereicht werden kann. Die IG Metall behält sich vor, Antragsteller abzulehnen oder Mitglieder auszuschließen, wenn sie beispielsweise Mitglieder gegnerischer Organisationen sind oder sich an Verbrechen und Maßnahmen gegen die Menschlichkeit beteiligt haben, beziehungsweise diese unterstützen. Die Mitgliedschaft beginnt mit dem ersten Kalendertag des Monats, in dem der erste Mitgliedsbeitrag gezahlt wurde. Dieser beträgt pro Monat ein Prozent des monatlichen Bruttoeinkommens. Eine Ermäßigung auf den Monatsbeitrag werden Erwerbslosen, Rentnern, Beschäftigten in Elternteilzeit und Studierenden gewährt. Außerdem ist die Reduzierung des Beitrags in Notfällen auf Antrag für die maximale Dauer von zwölf Monaten auf 1,53 Euro im Monat möglich. Gänzlich von Beitrag befreit werden können Mitglieder, die den freiwilligen Wehrdienst oder auch Bundes- beziehungsweise Jugendfreiwilligendienste leisten. Mitglieder erhalten zum Nachweis der Mitgliedschaft einen Mitgliedsausweis.

Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft

 Der Austritt aus der Gewerkschaft kann ordentlich mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende eines Kalendervierteljahres erfolgen. Das heißt, die Kündigung deiner Mitgliedschaft ist immer zum 31. März, zum 30. Juni, zum 30. September und zum 31. Dezember möglich. Die Angabe eines Grundes für die Kündigung ist nicht notwendig. Bis zum Wirksamwerden deiner Kündigung sind die Mitgliedsbeiträge weiter zu zahlen. Mit dem Ende deiner Mitgliedschaft enden auch alle Leistungen, inklusive des Rechtsschutzes.

Die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft

Eine außerordentliche Kündigung sieht die Satzung der IG Metall im Prinzip nicht vor. Allerdings ist die fristlose Kündigung beim Übertritt in eine andere Gewerkschaft möglich, die dem Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) angehört, wenn ein entsprechender Beleg vorgelegt wird. Außerdem kann die Mitgliedschaft nach dem Tod eines Mitglieds durch die Angehörigen umgehend und durch Vorlage der Sterbeurkunde beendet werden. Sofern der Verstorbene bereits mindestens zwölf Monate lang Mitglieder der IG Metall war, steht den Hinterbliebenen Sterbegeld zu.

Der Ausschluss aus der Gewerkschaft durch die IG Metall

Die IG Metall kann Mitglieder aus der Gewerkschaft ausschließen. Gründe hierfür können folgende sein:
 
  • das Mitglied ist mindestens drei Monate mit dem Mitgliedsbeitrag im Rückstand und begleicht die Schuld auch nach Mahnung nicht
  • das Verhalten des Mitglieds ist gewerkschaftsschädigend, beispielsweise durch Verstöße gegen die Satzung, Unterschlagung von Geldern und Streikbruch.
 Der Ausschluss ist jedoch in vielen Fällen gemäß der Satzung erst nach einem Untersuchungsverfahren möglich. Im Fall von Unterschlagung oder Streikbruch kann das Mitglied durch die IG Metall aber auch ohne ein Untersuchungsverfahren ausgeschlossen werden.

Die Form der Kündigung

Die Kündigung der Mitgliedschaft bei der IG Metall muss laut Satzung schriftlich erfolgen. Eine besondere Form ist hierfür nicht vorgesehen. Da mit der Kündigung aber dein Mitgliedsausweis an die zuständige Geschäftsstelle zurückgegeben werden muss, empfehlen sich das Einschreiben per Rückschein oder die persönliche Übergabe des Schreibens und des Ausweises gegen eine Empfangsbestätigung.

Der Widerruf der IG-Metall-Mitgliedschaft

Die Satzung der IG Metall sieht einen Widerruf der Mitgliedschaft nicht vor. Allerdings sollte der Widerruf des Antrags möglich sein, solange die Mitgliedschaft noch nicht begonnen hat, das heißt also unmittelbar nach der Antragstellung und vor der Zahlung des ersten Mitgliedsbeitrags. Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) sieht in § 355 zwar ein Widerrufsrecht für Verbraucherverträge vor, jedoch handelt es sich dabei um Verträge zwischen Verbrauchern und Unternehmen. Gewerkschaften gelten allerdings nicht als Unternehmen, sondern nach deutscher Rechtsprechung um privatrechtliche Vereinigungen.

Lass uns deinen IG Metall-Vertrag kündigen!

Zur Kündigungsvorlage
8718 Bewertungen (4,34 Durchschnitt)