So klappt die NEON-Kündigung
Tipps & Tricks, wie du aus deinem NEON-Vertrag herauskommst!
- Welche Leistungen bietet NEON?
- Welche Bedingungen gelten für den Vertrag und das Kündigungsschreiben bei NEON?
Welche Leistungen bietet NEON?
NEON ist eine seit 2003 herausgegebene Zeitung des Hamburger Verlags "Grüner und Jahr". Sie gehört zum Portfolio des Stern-Magazins, behandelt inhaltlich aber eher jüngere Themen. Wie bei vielen Zeitschriften, lässt sich auch NEON im Abonnement beziehen. Dann werden veröffentlichte Ausgaben direkt frei Haus geliefert. Der Vertrag gilt hierbei entweder für das Print-Magazin, die Digital-Publikation oder, im Falle des als Kundenservice angebotenen Kombi-Abos sogar für beide Formate.
Welche Bedingungen gelten für den Vertrag und das Kündigungsschreiben bei NEON?
Je nach ausgesuchtem Produkt wird das Abo über sechs (Probe-Abo) bzw. zwölf (Jahres-Abo) Monate abgeschlossen und verlängert sich danach monatlich automatisch. Nach Ablauf der Initialperiode kann das Abonnement jederzeit zum nächsten Monatswechsel gekündigt werden. Für die Produkte "Flex-Abo" und "Kombi Flex-Abo" gibt es keine festgelegte Mindestvertragslaufzeit. Die automatische Verlängerung beginnt bereits nach Ablauf eines Monats. Alle Abos können über ein vom Kundenservice zur Verfügung gestelltes Formular oder ein Kündigungsschreiben in Schriftform gekündigt werden. Im Falle des ePaper-Abonnements bzw. des eUpgrade-Abos gelten die gleichen Bedingungen wie für Print-Produkte, jedoch erlischen mit der Kündigung auch die Nutzungsrechte für die heruntergeladenen Zeitschriften der App. volders.de kann dich per SMS oder E-Mail an die Aboverlängerung bei NEON erinnern und übernimmt auf Wunsch sogar die Kündigung für dich.