Tierhalterhaftpflicht kündigen

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16.4.2024 Tierhalterhaftpflicht GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung deiner Tierhalterhaftpflicht

Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!

Wer benötigt eine Versicherung zur Tierhalterhaftpflicht?

Das deutsche Gesetz sieht in § 833 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) die Haftung eines Tierhalters für Schäden vor, die durch sein Haustier verursacht werden, sofern dieses nicht zu beruflichen Zwecken gehalten wird. Das können sowohl Beschädigungen an Sachen Dritter, als auch Schäden am Körper oder der Gesundheit bis zum Todesfall sein. Die Kosten können daher im schlimmsten Fall sehr hoch ausfallen, sodass der Abschluss einer Versicherung in vielen Fällen sinnvoll und in manchen sogar verpflichtend ist. Hierbei musst du zwischen der privaten Haftpflichtversicherung, der Tierhalterhaftpflichtversicherung und der Hundehaftpflichtversicherung unterscheiden:

  • private Haftpflichtversicherung
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung
  • Hundehaftpflichtversicherung


Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung übernimmt in der Regel Kosten für Schäden, die durch Kleintiere wie Kaninchen, Vögel, Katzen oder Meerschweinchen verursacht werden. Es gibt allerdings leider keine konkrete Regelung, bis zu welcher Größe und welchem Gewicht Haustiere als Kleintiere bezeichnet werden können. Da die Gefahr einem Dritten einen Schaden zuzufügen allerdings bei Tieren gering sind, die ausschließlich in der eigenen Wohnung bleiben, sollte die private Haftpflichtversicherung für diese ausreichen.


Tierhalterhaftpflichtversicherung


Die Tierhalterhaftpflichtversicherung reguliert Schäden, die durch größere Tiere wie Pferde verursacht werden. Insbesondere werden Personen-, Sach- und Vermögensschäden abgedeckt, beispielsweise Behandlungskosten nach einer Verletzung sowie Schäden an Kleidung oder Schuhen.


Hundehaftpflichtversicherung

Da einige Versicherer Hunde bestimmter Rassen vom Versicherungsschutz im Rahmen einer Tierhalterhaftpflichtversicherung ausschließen, müssen Hundehalter in manchen Fällen eine separate Hundehaftplichtversicherung abschließen. Diese ist inzwischen in einigen Bundesländern wie Berlin, Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Thüringen Pflicht und muss für Hunde ab einem Lebensalter von drei bis sechs Monaten abgeschlossen werden. In Sachsen-Anhalt müssen derzeit Hunde bestimmter Rassen versichert werden. In Nordrhein-Westfalen sind nur Hunde versicherungspflichtig, die größer als vierzig Zentimeter sind. In anderen Bundesländern kann dann eine Versicherungspflicht bestehen, wenn der Hund bereits auffällig wurde. 

Die Tierhalterhaftpflicht ordentlich kündigen

Selbstverständlich kannst du deine Versicherung zur Tierhalterpflicht auch dann kündigen, wenn du versicherungspflichtig bist. Du musst in diesem Fall allerdings eine andere Tierhalter- und Hundehaftpflichtversicherung nahtlos abschließen. Das ordentliche Kündigen der Tierhalterhaftpflicht ist ebenso wie bei der privaten Haftpflicht- oder der Hundehaftpflichtversicherung immer zum Ablauf des laufenden Versicherungsjahr unter Einhaltung der Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Beachte hierbei, dass das Versicherungsjahr nicht unbedingt dem Kalenderjahr entspricht, sondern immer in dem Monat beginnt, in dem du die Versicherung abgeschlossen hast.

Beispiel: Du hast die Tierhalterhaftpflichtversicherung im Juli eines Jahres mit einer Laufzeit von einem Jahr abgeschlossen. Du kannst den Vertrag also zum Juli des nächsten Jahres kündigen. Das Kündigungsschreiben muss dem Versicherer bis Ende März zugehen, damit die Kündigung wirksam wird.

Es gibt keine bestimmte Form, die du einhalten musst, wenn du die Tierhalterhaftpflicht kündigen möchtest. Allerdings sollte diese schriftlich erfolgen und idealerweise per Fax oder Einschreiben verschickt werden, um im Streitfall den rechtzeitigen Zugang beim Versicherer beweisen zu können. Die Angabe von Gründen ist bei der ordentlichen Versicherung nicht notwendig. Das Kündigungsschreiben sollte aber zumindest die Versicherungsnummer, den gewünschten Kündigungstermin, deinen Namen und deine Adressdaten enthalten.

Tipp: Nutze unseren Kündigungsservice, um keine Kündigungsfristen mehr zu verpassen. Nach der kostenlosen Anmeldung für unseren Service stehen dir in deinem persönlichen Account Muster für Kündigungsschreiben zur Verfügung. Außerdem erinnern wir dich an fällige Fristen und stellen dir einen Versandservice per Fax, E-Mail, Brief oder Einschreiben zur Verfügung.

Die Tierhalterhaftpflicht außerordentlich kündigen

Beim Vorliegen bestimmter Gründe kannst du die Tierhalterhaftpflicht auch außerordentlich kündigen. Allerdings ist die außerordentliche Kündigung nicht in allen Fällen fristlos, sondern es gilt in folgenden Fällen eine verkürzte Kündigungsfrist von nur einem Monat nach Kenntnisnahme des zur Kündigung berechtigenden Grundes. In der Regel werden folgende Gründe hierfür anerkannt:

  • der Versicherer hat die Beiträge ohne gleichzeitige Anpassung der Leistungen erhöht
  • es ist ein Schadensfall eingetreten, unabhängig davon, ob die Versicherung diesen reguliert hat oder nicht

Gänzlich ohne die Einhaltung einer Frist kommst du in folgenden Fällen aus:

  • Tierhalterhaftpflicht kündigen bei Tod des Tieres – du musst der Versicherung gegebenfalls eine Bestätigung des Tierarztes über den Tod deines Haustieres vorlegen
  • Tierhalterhaftpflicht kündigen bei Verkauf des Tieres – in der Regel musst du dem Versicherer den Verkauf des Tieres durch einen schriftlichen Kaufvertrag nachweisen
  • Tierhalterhaftpflicht kündigen bei Verlust des Tieres – du benötigst einen Nachweis über eine Anzeige bei der Polizei über den Abgang des Tieres

Ebenso wie bei der ordentlichen Kündigung sollte die außerordentliche schriftlich und möglichst mit Versandnachweis erfolgen. Der Versicherungsvertrag erlischt dann mit Eingang der schriftlichen Meldung beim Versicherer.

Fazit

Du kannst eine Versicherung zur Tierhalterhaftpflicht entweder ordentlich unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende des Versicherungsjahres, außerordentlich mit einer Frist von einem Monat nach Kenntniserlangung über den zur Kündigung berechtigenden Grund oder fristlos bei Verlust, Verkauf oder Tod des versicherten Tieres kündigen. Die Kündigung sollte schriftlich erfolgen und am besten nachweisbar beim Versicherer eingehen. 

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