Eine Kündigung der Mitgliedschaft beim VDI ist stets zum Jahresende möglich. Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate, d. h. das Schreiben sollte spätestens Ende September an den Verein gerichtet werden. Die Kündigung muss zwingend in schriftlicher Form erfolgen und die Unterschrift des Mitglieds tragen. Ein Grund für das reguläre Kündigen muss nicht angegeben werden. Abweichend von der genannten Kündigungsfrist kann eine außerordentliche Kündigung möglich wird. Dies gilt bei besonderen Ereignissen wie die Ankündigung einer Beitragserhöhung oder eine Anpassung der gebotenen Leistungen. In diesen Fällen lässt sich der bestehende Vertrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen, wonach die bislang bestehende Mitgliedschaft beim VDI automatisch erlischt
Du kannst dich gerne an volders.de wenden, wenn dir für dich kostenlos die Kündigung versenden sollen, auch erinnern wir dich gerne an deine Kündigungsfrist.