Lass uns deinen ver.di-Vertrag kündigen
Alles Wissenswerte zur ver.di-Kündigung
- Kündigung und Widerruf – Das Wichtigste zusammengefasst
- Wissenswertes über ver.di – Das leistet diese Gewerkschaft
- Die ordentliche Kündigung der Mitgliedschaft
- Die außerordentliche Kündigung der Mitgliedschaft
- Die Form der Kündigung
- Der Widerruf der ver.di-Mitgliedschaft
Kündigung und Widerruf – Das Wichtigste zusammengefasst
- ver.di vertritt als Gewerkschaft die Interessen von Beschäftigten in vielen Berufen und Branchen
- Mitglied von ver.di können unter anderem Schüler, Studierende, Arbeitnehmer, Erwerbslose und Selbständige werden
- ver.di bietet für Mitglieder vielfältige Leistungen, wie Rechtsberatung, Streikgeld und Beitragsvorteile bei Versicherungen
- die Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt entweder durch die ordentliche Kündigung zum Ende eines Kalendervierteljahrs und einer Frist von drei Monaten oder durch den Übertritt zu einer anderen DGB-Gewerkschaft beziehungsweise den Tod des Mitglieds
- die Mitgliedschaft kann auch durch ver.di beendet werden, beispielsweise bei Missachtung des Statuts oder Nichtbezahlen von mindestens drei Monatsbeiträgen
- ein Widerruf des Mitgliedsantrags ist nur möglich, wenn die Mitgliedschaft noch nicht begonnen hat, andernfalls bleibt nur die Kündigung
Wissenswertes über ver.di – Das leistet diese Gewerkschaft
- Deutsche Angestellten-Gewerkschaft (DAG)
- Deutsche Postgewerkschaft (DPG)
- Gewerkschaft Handel, Banken und Versicherungen (HBV)
- IG Medien – Druck und Papier, Publizistik und Kunst (IG Medien)
- Gewerkschaft Öffentliche Dienste, Transport und Verkehr (ÖTV)
- Besondere Dienstleistungen
- Bildung, Wissenschaft und Forschung
- Bund und Länder
- Finanzdienstleistungen
- Gemeinden
- Gesundheit, soziale Dienste, Wohlfahrt und Kirchen
- Handel
- Medien, Kunst und Industrie (inklusive Deutsche Journalistinnen- und Journalisten-Union und Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller und Internationale Artisten-Loge)
- Postdienste, Speditionen und Logistik
- Sozialversicherung
- Telekommunikation, Informationstechnologie, Datenverarbeitung
- Ver- und Entsorgung
- Verkehr
- Gestaltung und Absicherung von Tarifverträgen
- Anbieten von Bildungsveranstaltungen (für Nichtmitglieder kostenpflichtig)
- Aktivitäten im Rahmen der Arbeitsmarkt- und Sozialpolitik
Die Mitgliedschaft
Mitglieder von ver.di profitieren von zusätzlichen Leistungen. Unter vielem anderen sind das:
- Streikgeld, das heißt, Geld für entgangenen Lohn während eines Streiks
- kostenlose Beratung und Rechtsschutz in Belangen des Arbeits- und Sozialrechts, beispielsweise bei Problemen mit dem Arbeit- oder Auftraggeber, bei unberechtigter Kündigung oder fehlerhaften Arbeits- und Dienstverträgen
- Prüfung von Arbeitszeugnissen
- kostenfreie Beratung zum Mietrecht in Verbindung mit dem deutschen Mieterbund
- Hilfe beim Lohnsteuerjahresausgleich durch einen Lohnsteuerservice
- Beitragsvorteile beim Abschluss von privaten Versicherungen, wie für Rechtsschutz, Haftpflicht, KFZ, Unfall, Berufs- und Dienstunfähigkeit und Altersvorsorge
- finanzielle Unterstützung in Form von Krankenhaustagegeld bei Freizeitunfällen, wenn die Mitgliedschaft seit mindestens sechs Monaten besteht
- Teilnahme an Bildungsveranstaltungen ohne oder mit geringer Teilnahmegebühr
- Beratung und Service für Selbständige, unter anderem mit dem Beratungsservice mediafon zu Fragen von Honoraren sowie Vertrags- und Sozialversicherungsfragen
- kostenloser Presseausweis für Personen, die nachweisbar im journalistischen Bereich tätig sind
- kostenfreie International Student Identity Card (ISIC), die weltweit als Nachweis für Schüler, Studierende und Auszubildende akzeptiert wird
- Mitgliederreisen zu günstigen Preisen
- Bewerbungshilfen
- Vergünstigungen bei Telekom for Friends