Beitragserhöhung
Im Falle einer Beitragserhöhung besteht nach § 40 Abs. 1 VVG das Recht auf eine Sonderkündigung. Wertgarantie muss dich darüber zeitnah informieren. Deine Kündigungsfrist beträgt hierbei einen Monat nach Erhalt des Änderungsschreibens. Dein Vertrag endet dann zum Zeitpunkt der Änderung des Beitrags.
Erhebung eines Zusatzbeitrags
Erhebt Wertgarantie während der Vertragslaufzeit einen Zusatzbeitrag, kommst du vorzeitig aus eurem Vertragsverhältnis. Du musst jedoch schnell nach der Erhebung des Zusatzbeitrags reagieren und kündigen, damit dein außerordentliches Kündigungsrecht rechtswirksam ist.
Schadensfall
§ 92 des Versicherungsvertragsgesetzes regelt eine außerordentliche Kündigung nach einem Schadensfall. Was bedeutet das für dich? Du hast deiner Versicherung einen Schaden gemeldet, um diesen bezahlt zu bekommen. Folglich prüft deine Versicherung, ob der Schaden reguliert werden kann. Sowohl der Erhalt einer Zustimmung als auch eine Ablehnung der Schadensregulierung, ermächtigt dich, deine Versicherung mit einer Frist von einem Monat vorzeitig zu kündigen.
Umzug ins Ausland
Ändert sich dein Wohnsitz, so unterscheidet man zwischen dem Wohnsitz inner- und außerhalb der europäischen Union (EU) bzw. des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR). Innerhalb dessen bleiben die Versicherung und der damit verbundene Schutz bestehen. Verlegst du deinen Wohnsitz jedoch außerhalb Europas oder in einen Staat, der weder der EU noch dem EWR angehört, endet die Versicherung in den meisten Fällen und du kannst deine Versicherung bei Wertgarantie vorzeitig beenden.
Todesfall
Die gesetzliche und private Krankenversicherung, sowie die private Haftpflichtversicherung und die Rechtsschutzversicherung enden automatisch mit dem Tod des Versicherungsnehmers. Alle anderen Verträge bedürfen einer Kündigung durch dich, den Erben. Beachte, dass du, um aus dem Vertrag mit Wertgarantie austreten zu können, neben der Sterbeurkunde auch immer den Erbschein beilegen musst.