Um deinen Vertrag bei FIDOR fristlos kündigen zu können, muss ein wichtiger Grund vorliegen. Folgende außerordentliche Kündigungsgründe gelten bei der FIDOR:
Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten oder von Zahlungsdiensterahmenverträgen
Bei Änderungen von Bedingungen zu Zahlungsdiensten (z. B. Überweisungsbedingungen) oder von Zahlungsdiensterahmenverträgen hast du das Recht, deinen Vertrag vorzeitig zu kündigen. Ab dem Tag, an dem dir die FIDOR diese Änderungen mitgeteilt hat, bis zu dem Tag, an dem diese wirksam werden, kannst du deinen Vertrag fristlos und kostenfrei kündigen.
Änderung/Erhöhung von Zinsen
Sofern nichts anderes mit FIDOR vereinbart worden ist, kannst du deinen Kredit-Vertrag vor Vertragsende kündigen, wenn FIDOR die Zinsen für deinen Vertrag erhöht. Du hast dabei eine Kündigungsfrist von 6 Wochen ab dem Zeitpunkt, an dem dir FIDOR die Erhöhung mitgeteilt hat.
Änderung von Entgelten
Bei Änderungen von Entgelten für die Hauptleistungen der Kontoführung oder bei Änderungen von Entgelten im Rahmen von Zahlungsdiensterahmenverträgen kannst du deinen FIDOR-Vertrag fristlos und kostenlos kündigen. FIDOR wird dir diese Änderungen spätestens 2 Monate, bevor diese wirksam werden, mitteilen. Innerhalb dieses Zeitraums kannst du deinen Vertrag jederzeit kündigen.
Todesfall
Leider enden mit dem Tod nicht alle Verträge automatisch und bedürfen einer Kündigung durch dich, den Erben. Beachte bitte, dass du, um aus dem Vertrag austreten zu können, neben der Sterbeurkunde auch immer den Erbschein beilegen musst.