Wegen Zahlungsverzug
Die Beendigung einer Parteimitgliedschaft kann auch durch einen Ausschluss erfolgen. Wenn du seit sechs Monaten deinen Mitgliedsbeitrag nicht gezahlt hast, wirst du von der Partei in der Regel noch einmal angeschrieben. Reagierst du hierauf nicht, wird dies als Kündigung gewertet und deine Mitgliedschaft endet etwa sechs Wochen nach der Anmahnung der ausstehenden Beiträge. In den jeweiligen Satzungen der politischen Parteien ist geregelt, in welcher Form die Anmahnung zu erfolgen hat. Manche Parteien suchen zuerst das persönliche Gespräch, andere gehen eher formal vor. Falls du auf diese Weise aus der Partei ausgetreten bist, wird eine Wiederaufnahme bei den meisten Parteien frühestens nach zwei Jahren wieder gestattet. Die Beiträge, die du ohne Kündigung versäumt hast, bleibst du der Partei jedoch weiterhin schuldig.
Wegen Mitgliedschaft in anderen Parteien oder Organisationen
Außerdem kann es sein, dass du aus der Partei ausgeschlossen wirst, wenn du einer anderen Partei beitrittst. Allerdings wäre deine bestehende Mitgliedschaft ein Grund, aus dem andere politische Parteien deinen Aufnahmeantrag ablehnen würden. Du erhältst jedoch bei einer normalen Kündigung eine schriftliche Bestätigung durch die erste Partei, mit der du einer zweiten Partei ungehindert beitreten kannst. Auch der Beitritt zu anderen Organisationen, die den Werten deiner Partei entgegen liegen, ist ein Grund für einen Parteiausschluss. Nachdem die Partei die Kündigung deiner Mitgliedschaft akzeptiert oder deinen Ausschluss beschlossen hat, musst du nichts weiter beachten. Du verlierst allerdings das Recht, bei Mitgliederversammlungen auf die Politik der Partei aktiv Einfluss zu nehmen. Dank freier und geheimer Wahlen ist ein Austritt aus der Partei nicht notwendig, wenn du eine andere Partei wählen möchtest.