Eine außerordentliche Kündigung bedeutet, dass du deinen Vertrag vorzeitig beendest. Du brauchst dich also nicht an die Kündigungsfrist halten und kündigst deinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Gemäß § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen, damit eine Sonderkündigung rechtsgültig ist. Laut Gesetz liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn dir unter Berücksichtigung aller Umstände das Fortbestehen des laufenden Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Auslandsaufenthalt
Zieht es dich aus beruflichen Gründen für länger als sechs Monate ins Ausland, steht dir ein außerordentliches Kündigungsrecht zu, sofern dein Vertragspartner deine hier bezogenen Leistungen nicht auch im Ausland anbieten kann. Beachte, dass du TV DIGITAL bei einem Umzug bereits vorab über die Gründe deiner vorzeitigen Kündigung schriftlich informieren musst.
Auszug/Umzug/Zusammenzug
Wegen eines Umzugs außerordentlich zu kündigen, ist nur bedingt möglich. Entscheidend ist immer eine Regelung in den Vertragsbedingungen und ob die Leistungen ortsgebunden sind. Kann dir TV DIGITAL die vereinbarte Leistung am neuen Wohnort nicht anbieten, liegt ein Grund für eine vorzeitige Kündigung vor. Kennst du schon unseren
Umzugsservice? Nach deinem Wohnortswechsel ändern wir deine Adressdaten bei deinen Vertragspartnern und prüfen, wenn du es möchtest, ob eine Kündigung oder ein Wechsel notwendig sind.
Todesfall
Leider enden mit dem Tod nicht alle Verträge und Abonnements automatisch und bedürfen einer Kündigung durch dich, den Erben. Viele Anbieter akzeptieren eine fristlose Kündigung, wenn man das Gespräch mit ihnen sucht. Beachte, dass du, um aus dem Vertrag austreten zu können, neben der Sterbeurkunde auch immer den Erbschein beilegen musst.
Nicht erbrachte Leistungen
Sowohl du als auch dein Vertragspartner gehen mit einem Vertrag Pflichten ein. Du verpflichtest dich deine vom Anbieter angebotenen Leistungen zu bezahlen und er verpflichtet sich, dir die im Vertrag festgelegten Leistungen zu erbringen. Bricht dein Gespräch beim Telefonieren immer wieder ab oder stellt dir dein Vertragspartner nicht die vereinbarte Internetgeschwindigkeit zur Verfügung, sind die Bedingungen eures Vertrags nicht erfüllt. Beachte, dass du deinem Anbieter vorher eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumen musst. Kann er oder will er die vereinbarten Leistungen noch immer nicht erbringen, kannst du fristlos kündigen.
Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter während der Vertragslaufzeit die Preise, kannst du vorzeitig kündigen. Du musst jedoch schnellstmöglich nach der Preiserhöhung reagieren, damit dein außerordentliches Kündigungsrecht rechtswirksam ist.
Gesundheitszustand
Auch die Veränderung deines Gesundheitszustands wird in einigen Fällen als Grund für das vorzeitige Beenden eines Vertrags angesehen. Das gilt jedoch nur, wenn du die Leistungen dauerhaft nicht mehr nutzen kannst.