Da ein Sportverein meist über einen Dachverband organisiert ist, fallen für ihn Beiträge an, die er gemäß seiner Mitgliederzahl entrichten muss. Aus diesem Grund werden außerordentliche Kündigungen nicht gerne angenommen. Du bist auf die Kulanz des Vereins angewiesen, wenn du dennoch innerhalb des Jahres ohne Kündigungsfrist aus deinem Vertrag austreten möchtest. Oft werden die Jahresbeiträge aufgrund der Kosten bei den Dachverbänden nicht mehr erstattet. In der Vereinssatzung kannst du jedoch nachlesen, ob dir für deine Mitgliedschaft Sonderkündigungsrechte gewährt werden. Der Verein ist in der Gestaltung seiner Satzung frei und du hast diese bei deinem Vereinseintritt anerkannt. Daher gibt es keine rechtliche Grundlage, auf Sonderkündigungsrechte zu klagen, die in der Satzung nicht vorgesehen sind.