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6.12.2024 Versicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Wir sagen dir, was du beachten solltest!

Wir sind deine Versicherungs-Experten!

Versicherungen? Im besten Fall hat man sie, wenn man sie braucht. Im schlechtesten bereut man, sie nicht abgeschlossen zu haben. Und dann gibt es noch die Fälle, in denen man zu viel bezahlt – ohne es zu wissen! Du kannst es wissen: mit Volders, deinen Versicherungs- und Vertrags-Experten. 
 
Wir checken deine Versicherungen kostenlos und zeigen dir im Fall des Falles Alternativen. Du sparst Geld und Zeit und Nerven. Denn sich durch Versicherungs-Angebote zu kämpfen, wird sicher nicht zu deinen Lieblingsbeschäftigungen zählen, oder?

Versicherungen kündigen – eigentlich ganz einfach!

Als Volders-Nutzer ist die Frage, wie man eine Versicherung kündigt, für dich eigentlich nicht besonders aufregend. Machen eh fast alles wir. Trotzdem werden wir dir natürlich ein paar Informationen an die Hand geben, damit du dich besser zurechtfinden kannst.

Die verschiedenen Typen von Versicherungen

Einige Versicherungen sind in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Gleichzeitig haben wir nach dem Grundgesetz jedoch auch eine Vertragsfreiheit: Deshalb muss die Verpflichtung zu einer bestimmten Versicherung ganz konkret und triftig begründet sein, wie zum Beispiel durch Gesundheitsschutz, Verbraucherschutz und dem Schutz Dritter vor Schäden.

Pflichtversicherungen für Arbeitnehmer

Für Arbeitnehmer in einem festen Arbeitsverhältnis sind folgende Versicherungen verpflichtend:
 
  • Kranken- und Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Unfallversicherung (bei definierten Berufsgruppen)
 
Das war dir sicher nicht alles komplett neu, aber wir wollen ja genau sein!

Pflichtversicherungen für Selbstständige

Selbständige sind bisher von der Rentenversicherungspflicht befreit, müssen aber seit 2009 nach § 193 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in einer privaten oder der gesetzlichen Krankenkasse versichert sein. Außerdem sind für Selbständige und Freiberufler unter bestimmten Voraussetzungen andere Versicherungen verpflichtend:
 
  • Künstlersozialkasse: Versicherungspflicht für alle freischaffenden Künstler und Publizisten
  • Berufshaftpflichtversicherung: verpflichtend für Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer, Ärzte, Hebammen, Architekten und Ingenieure
  • Betriebshaftpflichtversicherung: für bestimmte Branchen, wenn durch die Tätigkeit Personen-, Sach- oder Vermögensschäden verursacht werden können.

Andere Pflichtversicherungen

Unabhängig von deiner beruflichen Tätigkeit wären dann noch folgende Versicherungen Pflicht – vorausgesetzt, du hast ein Auto, ein Tier oder gehst jagen: 
 
  • Kfz-Haftpflichtversicherung: für alle zulassungspflichtigen Fahrzeuge
  • Tierhalterhaftpflichtversicherung: Welche Tiere insbesondere versichert werden müssen, ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt; Schäden durch Kleintiere können jedoch in der Regel über die private Haftpflichtversicherung mit abgesichert werden.
  • Jagdhaftpflichtversicherung: Wer einen Jagdschein oder dessen Verlängerung beantragt.

Wann ist es sinnvoll, eine Versicherung zu kündigen?

Checkst du regelmäßig deine monatlichen Ausgaben und stellst sie deinen Einnahmen gegenüber? Dann solltest du auch deine bestehenden Versicherungsverträge mindestens einmal im Jahr hinterfragen und gegebenenfalls kündigen bzw. wechseln. Abgesehen davon ist es aus folgenden Gründen sinnvoll zu kündigen: 
 
  • der Grund für die Versicherung besteht nicht mehr, zum Beispiel beim Zusammenlegen von zwei Haushalten
  • der Versicherer hat die Beiträge erhöht
  • der Versicherer hat den Leistungsumfang geändert
  • andere Versicherungsunternehmen bieten ein besseres Leistungspaket an

Das muss bei der Kündigung einer Versicherung beachtet werden

Wir sagen es mal ganz formal: Bei Versicherungsverträgen handelt es sich um sogenannte Dauerschuldverhältnisse, die nach dem deutschen Gesetz unter Einhaltung einer bestimmten Form und Frist gekündigt werden können. Außerdem unterscheidet man zwischen einer ordentlichen und einer außerordentlichen Kündigung. Nicht notwendig ist eine Kündigung dann, wenn im Versicherungsvertrag ein bestimmter Zeitraum vereinbart wurde, nach dem die Versicherung automatisch endet. 

Die Kündigungsfrist bei einer ordentlichen Kündigung

Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Frist meistens drei Monate zum Ablauf des sogenannten Versicherungsjahres. Das genaue Datum findest du in deinem Vertragsdokumenten. Gründe brauchst du übrigens nicht zu nennen, wenn du ordentlich kündigst.  
 
Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich der Vertrag meistens um ein weiteres Jahr. Es gibt jedoch Ausnahmen bei der Kfz-Haftpflicht- und den Kfz-Kasko-Versicherungen, die meistens bis zum 30. November eines Jahres gekündigt werden. Es gibt zwar auch sogenannte „unterjährige“ Laufzeiten, aber die sind eher die Ausnahme. Diese haben eine exakt 12-monatige Laufzeit und müssen entsprechend gekündigt werden. 

Einen Versicherungsvertrag außerordentlich kündigen

Unfall, Verkauf, Tod des Fahrzeughalters: Drei Gründe für die außerordentliche Kündigung. Wenn deine Versicherung nach einem Unfall den Schaden übernimmt, kannst du mit einer Frist von vier Wochen außerordentlich kündigen – und sie auch. Sobald du die Bestätigung deines Versicherers über die abgeschlossene Schadensregulierung in Händen hältst, kannst du also gleich deine Kündigung zurückschicken. 

Das Kündigungsschreiben: Wie soll es aussehen?

Grundsätzlich solltest du natürlich schriftlich kündigen. Selbst die beflissenste Versicherung wird sich nicht auf Zuruf von dir trennen. Damit dein Versicherer dann auch noch schlau aus deinem Brief oder deiner Mail werden kann, solltest du ihm folgende Informationen geben:
 
  • Adresse und vollständiger Name des Versicherungsnehmers
  • Versicherungsnummer
  • Kündigungstermin
 
Außerdem solltest du ihn um eine schriftliche Bestätigung deiner Kündigung bitten. Schließlich willst du ja wissen, woran du bist und ob alles geklappt hat. Außerdem brauchst du dann uns nicht zu fragen – was auch nicht viel bringen würde: Denn wir können nicht wissen, was dein Versicherer mit oder aus deiner Kündigung macht. 
 
Das Kündigungsschreiben wird idealerweise als Einschreiben verschickt, damit im Streitfall ein Beweis für die fristgemäße Kündigung vorliegt. Die Kündigung per E-Mail oder Fax ist grundsätzlich möglich. Zu empfehlen ist das aber nur, wenn dir noch genug Zeit bleibt, um im Zweifelsfall noch ein Einschreiben zu verschicken –  falls du keine Kündigungsbestätigung bekommen hast. 

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