Spätestens dann, wenn du die erste eigene Wohnung beziehst, eine Arbeitsstelle antrittst oder ein Auto fahren möchtest, musst du dir Gedanken über den Abschluss von Versicherungen machen. Da manche Versicherungen in Deutschland verpflichtend sind, kommst du darum auch nicht herum. Andere Versicherungen wiederum können dich vor großen finanziellen Verlusten bewahren, sodass deren Abschluss sinnvoll ist. Erfahre im Folgenden mehr über die Aufgaben und Leistungen von Versicherern sowie darüber, welche Versicherungen verpflichtend, sinnvoll oder überflüssig sind.
Wissenswertes über Versicherungen
In Meyers Kleinem Konversations-Lexikon aus dem Jahr 1899 findet sich zum Eintrag Versicherungen folgendes: Versicherung ist ein „Vertrag, in dem der eine Teil (Versicherer) gegen eine ihm zu entrichtende Gebühr (Prämie) für den Fall des Eintritts oder Nichteintritts bestimmter Ereignisse, an denen der andere (Versicherungsnehmer) ein Interesse hat, und die überhaupt zur Zeit noch ungewiß sind, diesem Zweiten oder einem Dritten bestimmte Zahlungen zu leisten verspricht …“. Auch wenn sich diese Worte heute schwer lesen, ist die Definition der Versicherung in Prinzip unverändert: Der Versicherungsnehmer schließt mit einem Versicherer einen Vertrag für ein oder mehrere Risiken ab, um von diesem bei Eintritt eines entsprechenden Schadens einen Schadensausgleich zu erhalten. Versicherungsnehmer können natürliche Personen oder juristische Personen wie Vereine, Stiftungen, Aktiengesellschaften und anderes mehr sein. Versicherer sind in Deutschland Unternehmen, die gemäß des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) staatlich zugelassen sind.
Hinweis: Das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG), auch Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmer genannt, regelt unter anderem die Zulassung, den Geschäftsbetrieb, die Rechtsformen, die Kapitalanlagen und die Aufsicht aller in Deutschland tätigen Versicherungsunternehmen sowie Pensionsfonds. Das Gesetz wurde ursprünglich im Jahr 1901 erlassen und erfuhr seitdem immer wieder einmal Neufassungen und Änderungen. Die letzte Neufassung datiert vom April 2015; die letzte Änderung trat im Januar 2018 in Kraft.
Grundsätzlich funktioniert eine Versicherung nach dem Prinzip der kollektiven Übernahme von Risiken. Das bedeutet, dass viele Versicherungsnehmer einen Betrag an den Versicherer als Kapitalsammelstelle einzahlen. Aus der so entstehenden Gesamtsumme wird im Falle eines Schadens die Entschädigungssumme gezahlt. Das funktioniert allerdings nur, wenn der Versicherungsfall nicht bei allen Versicherten gleichzeitig eintritt. Versicherer bedienen sich daher Statistiken zur Abschätzung von Schäden und nutzen die sogenannte Versicherungsmathematik zur Berechnung der Beiträge. Hieraus erklärt sich auch, warum beispielsweise KFZ-Haftpflichtversicherungen oder Hausratversicherungen in manchen Gegenden günstiger als in anderen sind oder sich die Versicherungsbeiträge nach dem Beruf, dem Alter oder des Geschlechts des Versicherungsnehmers staffeln können.
Unterschiedliche Risiken erfordern verschiedene Versicherungsarten
Wie bereits oben beschrieben, dient eine Versicherung zum Abfedern finanzieller Verluste im Falle eines Schadens. Es gibt eine Vielzahl von Versicherungen, so wie es auch viele verschiedene Risiken gibt. In der Regel werden diese im Versicherungswesen in die folgenden Gruppen eingeteilt:
- Haftungsrisiko
- Schadensrisiko
- Kostenrisiko
- biometrisches Risiko
Haftungsrisiko
Grundsätzlich besteht in Deutschland eine gesetzliche Schadenersatzpflicht, wenn jemand zum Beispiel das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum eines anderen verletzt. Geregelt wird dies in § 823 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sowie in § 833 BGB, wenn der Schadensersatz durch den Halter eines Tieres geleistet werden muss. Verschiedene Haftpflichtversicherungen decken Schäden ab, für die die Haftpflicht greift. Unter anderem sind das:
Schadensrisiko
Das Schadensrisiko umfasst Schäden, die dem Versicherten an dessen Eigentum entstehen, beispielswiese durch Feuer, Raub oder Diebstahl und Unfälle. Die Schadensversicherung wird zur Deckung des entstandenen Schadens abgeschlossen, wobei hier die vereinbarte Versicherungssumme in der Regel die Obergrenze der durch den Versicherer zu leistenden Entschädigungssumme bildet. Übliche Schadensversicherungen sind:
Kostenrisiko
Es gibt Situationen, in denen dir durch bestimmte Umstände erhöhte Kosten entstehen können, die du nicht allein tragen kannst. Das können beispielsweise Gehalts- oder Honorareinbußen im Krankheitsfall oder Anwalts- und Gerichtskosten sein. Wichtige Versicherungen, die das Kostenrisiko abdecken sind:
Das biometrische Risiko
Das biometrische Risiko ist im Versicherungswesen ein Risiko, das das Leben oder den Lebensunterhalt des Versicherungsnehmers betrifft, wie durch Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit, Pflegebedürftigkeit oder Unfalltod. Entsprechende Versicherungen für solche Fälle sind unter anderem:
Diese Versicherungen sind Pflicht
Es gibt einige Versicherungen, deren Abschluss in Deutschland verpflichtend ist, zumindest wenn bestimmte Kriterien vorliegen. Zu den Pflichtversicherungen gehören:
- Kranken- und Pflegeversicherung
- gesetzliche Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Berufshaftpflichtversicherung
- KFZ-Haftpflichtversicherung
Kranken- und PflegeversicherungZum Abschluss einer Kranken- und Pflegeversicherung sind nicht nur abhängig Beschäftigte, sondern auch Freiberufler und Selbständige verpflichtet. Es gibt in Deutschland die gesetzliche und die private Krankenversicherung, wobei hier nur bestimmte Personengruppen Wahlfreiheit haben.
Tipp: Wenn du mehr über die gesetzlichen und privaten Krankenkassen in Deutschland erfahren möchtest, lies unsere Ratgeber „
Die Krankenversicherungen im Vergleich“ und „
Die private Krankenversicherung im Vergleich“.
Gesetzliche RentenversicherungDie gesetzliche Rentenversicherung wurde in Deutschland bereits im Jahr 1891 eingeführt und gehört wie die Kranken- und Pflegeversicherung zu den Sozialversicherungen. Leistungen für Versicherte sind die Altersrente, die Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, Renten für Witwer oder Witwen, Waisenrenten und Erziehungsrenten. Pflichtversichert sind generell alle abhängig Beschäftigten. Daneben können auch weitere Personengruppen wie Auszubildende und Selbständige pflichtversichert sein. Per Gesetz pflichtversichert sind zum Beispiel Handwerker, Hebammen, freiberufliche Lehrer sowie Künstler und Publizisten, deren Beiträge über die KSK (Künstlersozialkasse) an den Rentenversicherungsträger und auch an eine Krankenkasse nach Wahl abgeführt werden. Wer nicht pflichtversichert ist, kann übrigens auch freiwillig Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, um einen Rentenanspruch zu erwerben.
Tipp: Bist du Arbeitnehmer, musst du dich nicht selbst für die Rentenversicherung anmelden, sondern die Pflicht hierzu hat der Arbeitgeber. Die monatlichen Rentenbeiträge werden zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geteilt. Der Abzug deines Anteils erfolgt vom Bruttoeinkommen. Für Künstler und Publizisten übernimmt die Künstlersozialkasse einen Teil der Beiträge.
ArbeitslosenversicherungDie Arbeitslosenversicherung gewährt Leistungen im Fall von Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit. Sie gehört zu den Sozialversicherungen und ist verpflichtend für alle abhängig Beschäftigten, außer geringfügig Beschäftigten. Daneben gibt es noch verschiedene andere Gruppen, die die Arbeitslosenversicherung abschließen müssen. Unter anderem sind dies:
- freiwillig Wehrdienstleistende
- Gefangene, die ihnen zugewiesene Arbeit verrichten
- Bezieher bestimmter Entgeltersatzleistungen wie Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Erwerbsminderungsrente
Wenn du nicht in der Arbeitslosenversicherung pflichtversichert bist, kannst du dich in bestimmten Fällen freiwillig gegen Arbeitslosigkeit versichern. Grundlage hierfür ist § 28A SGB III (Drittes Sozialgesetzbuch).
Berufshaftpflichtversicherung
Diese Versicherung ist verpflichtend für bestimmte Berufsgruppen, bei denen durch die Ausübung des Berufs erhöhte Risiken beispielsweise für Gesundheits- oder Vermögensschäden bestehen können. Die Pflicht zu dieser Versicherung haben zum Beispiel Ärzte, Hebammen, Anwälte und Steuerberater sowie in bestimmten Fällen auch Ingenieure und Architekten. Neben der Berufshaftpflichtversicherung kann für diese Gruppen auch eine Betriebshaftpflichtversicherung verpflichtend sein.
KFZ-Haftpflichtversicherung
Die KFZ-Haftpflichtversicherung deckt Schäden, die einem Dritten oder seinem Eigentum durch das Führen eines Kraftfahrzeugs zugefügt werden. Jeder Halter eines KFZ ist dazu verpflichtet, diese Versicherung abzuschließen und aufrecht zu erhalten, solange das Fahrzeug in Betrieb ist. Die gesetzliche Grundlage hierfür findet sich in § 1 PflVG (Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter – Pflichtversicherungsgesetz).
Sinnvolle freie Versicherungen
Neben den Pflichtversicherungen gibt es einige Versicherungen, deren Abschluss abhängig von den persönlichen Verhältnissen und Risiken sinnvoll sein kann. Zum Beispiel sind das:
- Privathaftpflichtversicherung
- Hausratversicherung
- Rechtsschutzversicherung
- Krankenzusatzversicherung
- private Rentenversicherung
- Unfallversicherung
Manche Versicherungen sind überflüssig
Hingegen gibt es Versicherungen, die sich nach Meinung von Experten im Normalfall nicht lohnen, da entweder die Beiträge nicht im Verhältnis zum Risiko stehen oder die Versicherungssumme nur unter erschwerten Bedingungen gewährt wird. Anstatt für solche Fälle eine Versicherung abzuschließen, kann es sinnvoller sein, eine bestimmte Geldsumme selbst zu sparen. Nicht unbedingt benötigte Versicherungen sind: