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29.3.2024 Bootsversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung deiner Bootsversicherung

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Das leistet eine Bootsversicherung

Eine Bootsversicherung, auch als Wassersportversicherung bekannt, ist in Deutschland nicht Pflicht. Bewegst du dich jedoch mit deinem Fahrzeug in anderen Ländern der Europäischen Union, beispielsweise in der Schweiz, in Italien oder in Spanien, gelten andere Bedingungen und du kommst um den Abschluss dieser Versicherung nicht drum herum. Doch auch auf deutschen Gewässern ist die Bootsversicherung durchaus sinnvoll, wenn du mit einem Motorboot oder einer Yacht unterwegs bist. Während die private Haftpflichtversicherung zwar Schäden reguliert, die mit nicht motorisierten Wasserfahrzeugen wie Ruder-, Tret- und Paddelbooten entstehen, sind Schäden mit motorisierten Wassersportgeräten in der Regel ausgeschlossen. Diese können jedoch ungleich stärker sein und somit extrem hohe Kosten verursachen. Eine Bootsversicherung übernimmt die Regulierung von Schäden nicht nur für den Halter, sondern auch für Personen, die das Wassersportgerät bedienen dürfen.

Haftpflicht- und Kasko bei der Bootsversicherung

Wie bei der Kraftfahrzeugversicherung wird auch bei der Bootsversicherung zwischen Haftpflicht und Kasko entschieden. Die Haftpflichtversicherung springt für Schäden ein, die Dritten durch das Führen des Wassersportgerätes entstehen. Eine Kaskoversicherung reguliert alle Schäden am eigenen Wassersportgerät.


Leistungen der Wassersporthaftpflichtversicherung

Durch die Wassersporthaftpflichtversicherung sind folgende Schäden bis zur Höhe der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme abgedeckt:

  • Schäden an Gesundheit und Körper dritter Personen
  • Schäden am Eigentum und am Vermögen dritter Personen
  • Folgeschäden, die durch die vorangegangenen Schädigungen entstehen können
  • Gewässerschäden, beispielsweise durch auslaufendes Benzin

Je nach Vertrag werden auch folgende Bereiche in die Schadensregulierung einbezogen:

  • Schäden durch den Trailer beim Transport des Bootes
  • im Rahmen einer Skipperhaftpflicht Schäden, die durch ein gechartertes oder geliehenes Boot verursacht werden
  • Schäden, die dem Versicherungsnehmer durch einen Dritten entstehen, der den Schaden nicht bezahlen kann

Die Versicherer lehnen jedoch die Schadensregulierung ab, wenn Schäden vorsätzlich verursacht worden sind, zum Beispiel durch Fahren unter Alkoholeinfluss oder einen Bootsführer, der über keinen Sportbootführerschein verfügt. Außerdem übernimmt die Wassersporthaftpflichtversicherung keine Schäden, die dem Versicherungsnehmer entstehen, sofern dies nicht explizit im Vertrag vereinbart ist. Des Weiteren sind meistens folgende Risiken vom Versicherungsschutz der Wassersporthaftpflichtversicherung ausgeschlossen:

  • Teilnahme an Motorbootrennen 
  • Boote, die im Ausland registriert sind
  • Boote, die mehr als 50 Jahre alt sind sowie Hausboote, Floating Homes, Windsurfer, Eis- und Strandsegler
  • gewerbliche Nutzung

Für die Höhe des Versicherungsbeitrags spielt unter anderem die Art des Bootes eine wesentliche Rolle. Während bei Motorbooten die Motorleistung für die Höhe des Versicherungsbeitrags ausschlaggebend sein kann, ist es bei Segelbooten meistens die Flächengröße der Segel.


Leistungen der Kaskoversicherung für Wassersportgeräte

Die Bootskaskoversicherung übernimmt alle Schäden, die dem Versicherungsnehmer an seinem Boot oder seiner Yacht entstehen, wie beispielsweise:

  • Totalverlust nach einem Diebstahl, einem Brand oder einem Unfall
  • Schäden an der Maschinenanlage oder anderen technischen Ausrüstungen
  • Schäden durch Einbruchdiebstahl
  • Schäden durch höhere Gewalt
  • Schäden durch Vandalismus
  • Bergung des Bootes
  • Wrackbeseitigung, wenn das Boot gesunken ist

Ob der Versicherer alle oder nur einige der genannten Risiken abdeckt, hängt vom Vertrag ab. Zudem spielt die vereinbarte Versicherungssumme eine große Rolle. 

Die Bootsversicherung kündigen – Das musst du beachten

Die ordentliche Kündigung der Bootsversicherung

Eine Bootsversicherung, unabhängig davon, ob es sich um eine Haftpflicht- oder eine Kaskoversicherung handelt, hat in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr. Sie kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit ordentlich gekündigt werden. Das Versicherungsjahr entspricht hier nicht in jedem Fall dem Kalenderjahr, sondern startet mit dem Versicherungsbeginn.

Beispiel: Du hast die Bootsversicherung zum 1. Mai um 12 Uhr eines Jahres abgeschlossen. Die Kündigung ist erstmalig zum 1. Mai um 11.59 Uhr des folgenden Jahres möglich. Da eine dreimonatige Kündigungsfrist einzuhalten ist, solltest du dem Versicherer das Kündigungsschreiben spätestens bis zum 31. Januar geschickt haben. 

Wird der Versicherungsvertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um ein weiteres Jahr.

Hinweis: Die Bedingungen der einzelnen Versicherer können hiervon abweichen. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass du dir deine Vertragsunterlagen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sorgfältig durchliest.


Die außerordentliche Kündigung der Bootsversicherung


Neben der ordentlichen Kündigung haben beide Vertragspartner das Recht zur Sonderkündigung. Insbesondere kommt dieses nach einem Versicherungsfall zum Tragen, unabhängig davon, ob der Versicherer Schäden reguliert oder dies ablehnt. Nachdem dir die Entscheidung mitgeteilt wurde, hast du einen Monat Zeit, um die Sonderkündigung beim Versicherungsunternehmen einzureichen. Das Gleiche gilt auch für den Versicherer, der dir den Versicherungsvertrag innerhalb eines Monats nach Abschluss der Verhandlungen kündigen kann.


Wegfall des versicherten Risikos

Fällt das versicherte Risiko weg, zum Beispiel, weil du das Boot verkaufst oder es stillgelegt wird, erlischt die Versicherung. Es bedarf hier zwar keiner Kündigung, aber du musst den Versicherer unverzüglich vom Wegfall des Risikos in Kenntnis setzen. Wird das Boot verkauft, endet die Wassersporthaftpflichtversicherung üblicherweise dann, wenn du den Eigentümerwechsel mit einem Nachweis, wie dem Kaufvertrag, belegst. Im Unterschied hierzu tritt der neue Eigentümer bei der Wassersportkaskoversicherung in die Rechte und Pflichten des vorherigen Versicherungsnehmers ein. Er hat jedoch die Möglichkeit, die Versicherung innerhalb eines Monats nach dem Erwerb fristlos oder zum Ende des laufenden Versicherungsjahres zu kündigen.

Fazit

Eine Wassersporthaftpflicht- und eine Wassersportkaskoversicherung, kurz Bootsversicherungen, sind wichtig, um sich vor hohen Kosten zu schützen, die entweder Dritten oder am eigenen Fahrzeug durch das Führen eines motorisierten Wassersportgerätes entstehen. Willst du die Bootsversicherung kündigen, gelten in der Regel eine Laufzeit von einem Jahr und eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit. Außerdem gibt es ein Sonderkündigungsrecht nach einem Schadensfall. Wichtig für die Kündigung sind jedoch auch die Vereinbarungen in den persönlichen Verträgen und den AGB des Anbieters, die du dir sorgfältig durchlesen solltest. 

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