Bei einem Gewinnspiel handelt es sich um ein Spiel, bei dem im Falle des Gewinnes ein Preis zu erwarten ist. Meistens geht es hierbei um Geld, Sachwerte oder Reisen. Gewinnspiele werden sowohl in der realen Welt, als auch im Internet angeboten. Weitläufig zählen dazu:
- Lotterien
- Wetten
- Quiz- und Rätselspiele
Um Lotto- oder Gewinnspiele-Abos kündigen zu können, muss ein wirksamer Vertrag vorausgesetzt werden. Aus diesem Grund erklären wir den Hintergrund an dieser Stelle etwas genauer.
Lotto und kostenpflichtige Gewinnspiele als Glücksspiele
In Deutschland werden Gewinnspiele im Staatsvertrag zum Glücksspielwesen (Glücksspielstaatsvertrag - GlüStV) geregelt, der in der derzeitigen Fassung vom 15. Dezember 2011 eine Gültigkeit bis zum 30. Juni 2021 haben soll. Gemäß des Staatsvertrags wird immer dann von einer Eigenschaft als Glücksspiel ausgegangen, wenn folgende Punkte zutreffen:
- ein Spiel ist auf Gewinn ausgerichtet
- für das Mitspielen muss ein Entgelt entrichtet werden
- das Gewinnen hängt einzig und allein vom Zufall ab
Bei Lotto und kostenpflichtigen Gewinnspielen wie beispielsweise Pferde- oder Sportwetten dürften diese Punkte zutreffen, sodass sie zu den Glücksspielen gerechnet werden müssen. Anbieter dieser Gewinnspiele müssen eine Konzession bei einer zuständigen staatlichen Behörde erwerben. Das gilt auch für gewerbliche Spielevermittler wie kommerzielle Anbieter von Tippgemeinschaften, die die Teilnahme am Lotto gegen Entgelt in einer Spielegemeinschaft ermöglichen. Zu den bekanntesten gehört vermutlich die Faber-Lotto-Service GmbH, die bereits seit 1970 in Deutschland tätig ist und seit 2012 die Erlaubnis der Spielevermittlung im Internet hat. Die staatliche Konzession bietet für den Spieler die Sicherheit, dass er es mit einem seriösen Unternehmen zu tun hat.
Die Abofalle für Gewinnspiele
Unglücklicherweise sind im Bereich der Gewinnspiele viele Betrüger unterwegs. Diese melden sich zum Beispiel überraschend per E-Mail oder per Telefon bei einer Person und suggerieren, dass diese bereits etwas gewonnen hat. Nach dem Erfragen persönlicher Daten versuchen sie dann, die Zustimmung zu dem Abschluss eines kostenpflichtigen Abos zu erlangen. Leider tappen immer wieder Menschen in diese Abo-Falle und sehen sich dann plötzlich Kosten ausgesetzt, ohne letztendlich einen Gegenwert zu erhalten. Du solltest daher weder am Telefon, noch per E-Mail oder auf einer Website persönliche Daten wie deinen vollständigen Namen, dein Geburtsdatum und deine Bankverbindung freigeben, wenn du nicht genau weißt, mit wem du es zu tun hast. Siehst du dich dennoch plötzlich einer Forderung für ein Gewinnspiel-Abo ausgesetzt und erhältst eine Rechnung, solltest du sofort einen schriftlichen Widerspruch einlegen und bestenfalls einen Fachanwalt für Verbraucherschutz aufsuchen. Im Normalfall ist nämlich nur dann ein gültiger Vertrag zustande gekommen, wenn du als Vertragspartner explizit und nachweisbar auf die Vertragsleistung und die Kosten hingewiesen worden bist. Ist der Vertrag dennoch wirksam, kannst du überdies von deinem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Was du dafür wissen musst, erfährst du weiter unten.