Fast jeder hat mindestens mit einer der genannten Hilfsorganisationen oder einer anderen schon einmal zu tun gehabt und kann daher ermessen, wie wichtig die Unterstützung hierfür ist. Dennoch kann es Gründe geben, warum man die Mitgliedschaft in der Hilfsorganisation kündigen möchte, beispielsweise weil man nicht genügend Geld für die Mitgliedsbeiträge oder keine Zeit mehr für die aktive Mitgliedschaft hat. Für die Kündigung muss zwischen einer regulären Mitgliedschaft und einer Fördermitgliedschaft unterschieden werden. Die reguläre Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation kann man ordentlich unter Beachtung der Kündigungsbedingungen der jeweiligen Organisation oder außerordentlich kündigen. Für die Kündigung einer Fördermitgliedschaft gelten indessen gesonderte Bedingungen.
Die Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation ordentlich kündigen
Bei vielen Hilfsorganisationen handelt es sich um Vereine, bei denen man die Mitgliedschaft durch Beitritt erwirbt. Durch diesen Beitritt kommt ein Vertrag zwischen dem Verein und dem neuen Mitglied zustande, der entweder durch den Tod des Mitglieds, den Ausschluss oder den Austritt endet. Wie der Austritt und damit die Kündigung im Verein auszusehen hat, wird in den Satzungen geregelt, die jedem Mitglied bei Eintritt ausgehändigt werden. Welche Bedingungen du für die ordentliche Kündigung deiner eigenen Mitgliedschaft in einer bestimmten Hilfsorganisation beachten musst, kannst du üblicherweise in deinem Mitgliedsvertrag oder in der Satzung nachlesen. In der Regel musst du eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten und die Kündigung in Textform einreichen. Manche Vereine sehen den Austritt übrigens auch nur zum Ende eines Kalenderjahres vor. Das ist zum Beispiel der Fall bei einigen Kreisverbänden der DRK, beim Weißen Ring und beim Malteser Hilfsdienst.
Die Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation außerordentlich kündigen
Neben der ordentlichen Kündigung ist die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund möglich. Dieser kann zum Beispiel dann vorliegen, wenn die Organisation die Beiträge unangemessen erhöht oder ihren Tätigkeitsschwerpunkt grundlegend verändert.
Die Mitgliedschaft in einer Hilfsorganisation nicht kündigen, sondern widerrufen
Wenn du den Mitgliedsvertrag mit einer Hilfsorganisation über das Internet oder auf der Straße abgeschlossen hast und seitdem noch keine vierzehn Tage vergangen sind, kannst du von deinem Widerrufsrecht nach § 355 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) Gebrauch machen. Die Frist beginnt mit der Aushändigung einer wirksamen Widerrufsbelehrung durch den Vertragspartner. Fehlt diese oder enthält Fehler, beginnt die Widerrufsfrist nicht und der Widerruf ist bis zu zwölf Monate und vierzehn Tagen nach Vertragsabschluss möglich.
Eine Fördermitgliedschaft in einer Hilfsorganisation kündigen
Bei einer Fördermitgliedschaft unterstützt du die Arbeit einer Hilfsorganisation normalerweise mit einer Spende. Die Fördermitgliedschaft kann in der Regel jederzeit, ohne die Einhaltung einer Kündigungsfrist und ohne die Angabe von Gründen beendet werden. Viele Organisationen bieten dafür Formulare auf ihrer Website an, sodass die Kündigung sehr einfach ist.