Du kannst eine Motorradversicherung auch außerordentlich kündigen. Grundlage hierfür sind die gesetzlichen Regelungen im Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Insbesondere ist die Sonderkündigung in folgenden Fällen möglich:
- gemäß § 40 VVG nach einer Prämienerhöhung, sofern diese nicht mit einer Anpassung des Versicherungsschutzes verbunden ist oder mit einer gesetzlichen Änderung zu tun hat
- gemäß § 92 VVG nach einem Versicherungsfall, unabhängig davon, ob der Versicherer Schäden reguliert hat oder nicht
Für die außerordentliche Kündigung aus den oben genannten Gründen musst du eine Frist von einem Monat einhalten, nachdem du von dem dazu berechtigenden Grund Kenntnis erhalten hast. Erlischt das Risiko, beispielsweise weil du das Motorrad veräußerst oder es nach einem Unfall nicht mehr fahrbereit ist, kannst du die Motorradversicherung fristlos kündigen. Du solltest den Versicherer jedoch umgehend vom Wegfall des versicherten Risikos informieren, da ihm nach § 80, Absatz 2 VVG die Versicherungsprämie so lange zusteht, bis er Kenntnis vom Risikowegfall erhalten hat.
Hinweis: Wenn du die Motorradversicherung wechseln möchtest, solltest du die bisherige erst dann kündigen, wenn du vom neuen Versicherer eine Bestätigung erhalten hast, um nicht am Ende ohne Versicherungsschutz dazustehen.