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23.4.2024 Bus & Bahn-Abo GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung deines Abos für Bus & Bahn

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Das Abo für den Bus oder die Bahn kündigen

Es kann verschiedene Gründe geben, warum du dein Abonnement für den Bus oder die Bahn kündigen möchtest. Vielleicht hast du dir ein Auto gekauft oder fährst zukünftig im Auto eines Arbeitskollegen mit. Oder du ziehst in eine andere Stadt und kannst das Abo daher nicht mehr nutzen. Je nachdem, bei welchem Anbieter du das Abonnement abgeschlossen hast, können andere Bedingungen für die Kündigung gelten. Wir versuchen in unserem Ratgeber, etwas Licht ins Dunkel zu bringen und erklären dir außerdem wie du ein Jahresabonnement der Deutschen Bahn und die Bahncard kündigen kannst.

Das Abonnement für Bus oder Bahn im öffentlichen Personennahverkehr kündigen

Leider ist der öffentliche Personennahverkehr in Deutschland nicht einheitlich geregelt, sondern es gibt verschiedene Verkehrsverbünde in den einzelnen Regionen des Landes. Diese legen ihre Tarife und die Geschäftsbedingungen selbst fest, sodass durchaus unterschiedliche Bedingungen für die Kündigung eines Abos gelten können. Wenn du das Abonnement für den Bus oder die Bahn an deinem Wohnort kündigen möchtest, solltest du dir daher den abgeschlossenen Vertrag beziehungsweise die Geschäftsbedingungen der Verkehrsverbünde oder der Beförderungsunternehmen sorgfältig durchlesen. Wichtige Verkehrsverbünde in Deutschland sind unter anderem:

  • Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN) – für die Bundesländer Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Hessen
  • Hamburger Verkehrsverbund (HVV) - für Hamburg und umliegende Gemeinden in Niedersachsen und Schleswig-Holstein
  • Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) – für Berlin und das Land Brandenburg mit seinen Landkreisen und Städten
  • Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen GmbH (VBN) – für den Großraum Bremen und Niedersachsen
  • Nordhessischer VerkehrsVerbund (NVV) – für Nordhessen
  • Verkehrsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (VMV) – für Mecklenburg-Vorpommern inklusive Schwerin

Den Verkehrsverbünden gehören jeweils verschiedene Verkehrsunternehmen an, die die Fahrgäste unter anderem mit Bussen, Straßenbahnen und Fähren befördern. Diese alle aufzuzählen, würde den Rahmen dieses Ratgebers sprengen. Große Unternehmen sind zum Beispiel die Berliner Verkehrsbetriebe (BVG), die Busverkehr Rhein-Neckar GmbH (BRN), die S-Bahn Berlin GmbH und die Hamburger Hochbahn AG. Wenn du also das Abonnement für Bus oder Bahn kündigen möchtest, musst du daher zuvor eingrenzen, mit welchem Unternehmen du den Vertrag abgeschlossen hast. In den meisten Fällen werden die Kündigungsbedingungen ähnlich denen des VBB sein. Willst du hier dein Abonnement für Bus und Bahn kündigen, gelten nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen derzeit folgende Bedingungen:

  • die Abonnementverträge müssen in Textform gekündigt werden, zum Beispiel per E-Mail, Fax oder Brief
  • die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der meistens zwölfmonatigen Vertragslaufzeit möglich
  • die außerordentliche Kündigung eines Abonnementvertrags ist jeweils zum Ende eines Monats vor Ablauf einer zwölfmonatigen Laufzeit möglich, wenn die Wertabschnitte beziehungsweise gegebenenfalls die ausgehändigte Chipkarte an das Verkehrsunternehmen zurückgesandt werden; die Abrechnung erfolgt in diesem Fall anteilig unter Berücksichtigung von 1/365 des zwölffachen Preises der entsprechenden Monatskarte

Das Abonnement für die Monats- oder Jahreskarte der Deutschen Bahn kündigen

Wenn du eine Jahreskarte der Deutschen Bahn abonniert hast, auch DB Jahreskarte genannt, kannst du das Abonnement innerhalb der zwölfmonatigen Laufzeit mit Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen jederzeit zu dem Kalendertag kündigen, an dem das Abonnement gültig wurde.

Beispiel: Der erste Gültigkeitstag deines Jahresabos war der 1. Januar eines Jahres. Du möchtest das Abo zum 1. Juli des gleichen Jahres kündigen. Das Kündigungsschreiben muss bei der Deutschen Bahn spätestens bis zum 15. Mai eingegangen sein.

Wenn du deine DB Jahreskarte kündigst, musst du nur für die Monate bis zum Kündigungsdatum zahlen. Allerdings legt die Bahn hierfür den Preis für die DB Monatskarte zugrunde und nicht den günstigeren Tarif, der bei Zahlung der Jahresgebühr monatlich anfallen würde. Das bedeutet, dass du die Differenz nachzahlen musst. Die Kündigung der DB Jahreskarte sollte schriftlich erfolgen. Das Kündigungsschreiben richtest du an das Abo-Center der Deutschen Bahn. Die Adresse entnimmst du am besten der Firmenwebsite, um sicherzugehen, dass diese noch aktuell ist.

Tipp: Wenn du dich für unseren Kündigungsservice anmeldest, stehen dir in deinem Account Musterschreiben für eine Kündigung zur Verfügung. Diese sind bereits mit der korrekten Anschrift des jeweiligen Anbieters versehen.

Die Kündigung für eine einzelne DB Monatskarte oder eine Wochenkarte sieht die Deutsche Bahn nicht vor. Allerdings enden diese nach der vereinbarten Laufzeit sowieso automatisch.

Die Bahncard der Deutschen Bahn kündigen

Das Abonnement für eine Bahncard wird üblicherweise für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn es nicht vor Ablauf dieser Laufzeit mit einer Frist von sechs Wochen gekündigt wird. Die Kündigung ist beim erstmaligen Bestellen der Bahncard frühestens zum Ablauf des ersten Geltungsjahres möglich. Nach der Mindestgeltungsdauer kann sie allerdings unter Einhaltung einer sechswöchigen Frist zu einem Monatsende gekündigt werden. Ein Sonderkündigungsrecht sehen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Deutschen Bahn nicht vor. Die außerordentliche Kündigung war in der Vergangenheit jedoch dann möglich, wenn die Bahn bei Vertragsabschluss nicht explizit deutlich erkennbar im Hauptvertrag, sondern nur in den AGB auf die automatische Verlängerung hingewiesen hat - unabhängig davon, ob der Vertrag am Schalter oder im Internet abgeschlossen wurde.

Fazit

Wenn du ein Abonnement der Verkehrsbetriebe kündigen möchtest, ist das in der Regel jederzeit möglich. Allerdings kann es sein, dass abhängig vom Anbieter unterschiedliche Laufzeiten und Kündigungsfristen gelten. Diese kannst du den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Anbieters entnehmen.

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