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26.4.2024 Kabelanschluss GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Die Kündigung eines Kabelfernsehvertrages

Wer von einem Kabelanschluss spricht, meint meistens das Kabelfernsehen, bei dem Rundfunkprogramme über ein Breitbandkabel ins häusliche Wohnzimmer oder andere Räumlichkeiten übertragen werden. Der Vorteil des Kabelnetzes gegenüber dem Antennenfernsehen liegt vor allem darin, dass sich darüber auch interaktive Dienste, wie das Internet nutzen lassen und wesentlich mehr Sender empfangen werden können. Außerdem ist in einigen Regionen das Telefonieren über die Breitbandverbindung möglich. Um das Kabelfernsehen zu nutzen, wird ein Vertrag mit einem Kabelanbieter abgeschlossen. Dieser kann auch wieder gekündigt werden, allerdings müssen dabei verschiedene Aspekte beachtet werden.

Welche Gründe kann es für die Kündigung eines Kabelanschlusses geben?

Da es in Deutschland neben dem Kabelfernsehen auch das terrestrische Fernsehen über eine Haus- oder Zimmerantenne sowie das Satellitenfernsehen gibt, ist ein Kabelanschluss nicht zwangsläufig notwendig, um Rundfunkprogramme zu empfangen. Manche Menschen entscheiden sich auch, überhaupt keine Fernseh- oder Radioprogramme mehr zu sehen oder zu hören und möchten den Anschluss daher ganz abmelden. Weitere Punkte, die die Kündigung eines Kabelanschlusses begründen können, sind folgende:

  • Umzug in eine andere Stadt oder Region, in der das Angebot des derzeitigen Kabelnetzbetreibers nicht verfügbar ist
  • Umzug in eine Wohnung, in der ein Mitbewohner oder der Lebenspartner bereits einen Kabelfernsehvertrag haben
  • Tod des Kabelanschlussnutzers
  • Entscheidung für das Angebot eines anderen Kabelnetzbetreibers
  • Entscheidung für das terrestrische Fernsehen oder den Empfang über Satellit
  • die monatlichen Abonnement-Gebühren können nicht mehr aufgebracht werden
  • es kommt häufig zu Störungen beim Empfang, die nicht beseitigt werden können

Das muss bei der Kündigung des Kabelanschlusses beachtet werden

Die ordentliche Kündigung eines Kabelanschlusses ist meistens unkompliziert möglich. Allerdings müssen hierbei bestimmte Voraussetzungen beachtet werden. In bestimmten Situationen kann der Vertrag mit dem Kabelnetzbetreiber auch außerordentlich gekündigt werden, wobei es in einigen Fällen notwendig ist, diesem eine Frist zur Abhilfe einzuräumen. Wie lang diese sein muss, hängt von dem individuellen Ereignis ab und ist sowohl von Gerichten und Rechtsanwälten umstritten. Häufig hilft es aber realistisch zu bewerten, wie lange beispielsweise Reparaturen dauern können.


Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung

  • Mindestvertragslaufzeit: Die Laufzeit wurde bei Abschluss des Vertrags vereinbart und beträgt in der Regel zwölf oder vierundzwanzig Monate. Der Vertrag endet nach Erreichen der Mindestvertragslaufzeit nicht automatisch, sondern verlängert sich meistens um zwölf Monate, wenn er nicht gekündigt wurde. Hierbei ist eine festgelegte Kündigungsfrist einzuhalten.
  • Kündigungsfrist: Die Fristen sind bei den einzelnen Kabelnetzbetreibern unterschiedlich und müssen daher individuell im Vertrag oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nachgelesen werden. In der Regel beträgt die Frist drei Monate oder sechs Wochen vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beziehungsweise des Verlängerungsjahres.
  • Zusatzleistungen: Eventuell extra gebuchte Zusatzleistungen, wie zum Beispiel Sky-Pakete oder Video on Demand, müssen gegebenenfalls separat gekündigt werden. Hardware wird dem Kabelnetzanbieter unter Umständen nach Beendigung des Vertrags zurückgeschickt.


Gründe für eine außerordentliche Kündigung

  • der Kabelanschluss ist technisch nicht möglich, aber die Widerrufsfrist ist bereits verstrichen
  • der Kabelnetzbetreiber versäumt, den Anschluss zum vereinbarten Zeitpunkt freizuschalten
  • dauerhafte oder regelmäßige Beeinträchtigung der Empfangsqualität, die nicht behoben werden kann
  • Tod des Kabelanschlussnutzers beziehungsweise Vertragspartners
  • Änderung des Vertragsumfangs, beispielsweise durch eine Preiserhöhung

Ein Umzug berechtigt in der Regel nur dann zur Sonderkündigung, wenn der Kabelnetzbetreiber keine Leistungen am neuen Wohnort anbietet. Oftmals zeigen sich die Anbieter kulant und stimmen einer Beendigung des Vertrags zu.

In diesen Fällen ist keine Kündigung möglich

Ein Nutzer kann den Kabelanschluss dann nicht kündigen, wenn er Teil des Mietvertrags ist und die Gebühren mit den Nebenkosten abgerechnet werden. Der Vertrag besteht in diesem Fall zwischen dem Vermieter beziehungsweise der Wohnungsverwaltung und dem Kabelnetzbetreiber. Hat der Nutzer den Kabelfernsehvertrag erst kürzlich selbst abgeschlossen und sich innerhalb von vierzehn Tagen dagegen entschieden, wird der Vertrag nicht gekündigt, sondern im Rahmen des Widerrufsrechts widerrufen.

Das Kündigungsschreiben

Die Kündigung beim Kabelnetzbetreiber ist im Grunde genommen formlos möglich. Aus Gründen der Beweisbarkeit empfiehlt es sich aber, sie schriftlich einzureichen. Das ist beispielsweise dann wichtig, wenn es später Streit um die Einhaltung der Kündigungsfrist gibt. Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten, damit es vom Vertragspartner unproblematisch dem entsprechenden Vertrag zugeordnet werden kann:

  • Name und Anschrift des Kabelnetzbetreibers
  • Name und Anschrift des Vertragspartners
  • Kunden- oder Vertragsnummer
  • gewünschter Kündigungstermin
  • Bitte um eine Kündigungsbestätigung

Um den Zugang des Schreibens beim Kabelnetzanbieter innerhalb der Kündigungsfrist beweisen zu können, verschickst du esam besten per Fax oder per Einschreiben.

So geht es nach der Kündigung weiter

Nachdem du die Kündigungsbestätigung deines ehemaligen Anbieters erhalten hast, kannst du dich bei einem anderen Kabelnetzbetreiber anmelden oder gänzlich auf das Kabelfernsehen verzichten. In Deutschland wird das Kabelfernsehen von verschiedenen Betreibern angeboten. Überregional agieren beispielsweise Vodafone (ehemals Kabel Deutschland), Unitymedia oder Tele Columbus. Daneben gibt es eine große Anzahl regionaler Kabelnetzbetreiber, wie Marienfeld MultiMedia GmbH in Nordrhein-Westfalen, NetCologne in Köln oder EWE TEL in Brandenburg, Bremen und Niedersachsen.

Tipp: Bevor du den Anbieterwechsel vornimmst, lohnt sich auf alle Fälle ein Vergleich der Preise und Konditionen auf einem der Preisvergleichsportale im Internet.


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