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28.3.2024 Pflegeversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung deiner Pflegeversicherung

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Was muss bei der Pflegeversicherung beachtet werden?

Bei der Pflegeversicherung musst du zwischen der gesetzlich vorgeschriebenen und den freiwilligen Angeboten unterscheiden. Während die Beiträge zur gesetzlich geregelten Pflegeversicherung zusammen mit denen zur Krankenversicherung erhoben werden, handelt es sich bei den freiwilligen Pflegeversicherungen, streng genommen Pflegezusatzversicherungen, um Produkte von privatwirtschaftlichen Versicherungen, die sich je nach Versicherungsunternehmen in Höhe der Beiträge und des Leistungsumfangs stark unterscheiden können. Stellst du beispielsweise bei einem Versicherungsvergleich im Internet fest, dass ein anderes Angebot besser auf deine Bedürfnisse zugeschnitten ist, als deine bestehende Pflegeversicherung, kannst du diese ordentlich oder außerordentlich kündigen. 

Die Pflegeversicherung ordentlich kündigen

Da die Pflegepflichtversicherung, die zusammen mit der Krankenversicherung erhoben wird, nach dem Elften Sozialgesetzbuch (SGB XI) für jedes Mitglied der gesetzlichen oder privaten Krankenkassen gesetzlich verpflichtend ist, kannst du diese in der Regel nicht kündigen. Selbst wenn du die Krankenkasse wechselst, wird auch der neue Anbieter den Beitrag für die Pflegeversicherung einziehen. Du kannst aber jede freiwillige Pflegeversicherung ordentlich zum Ende jeden Versicherungsjahres mit einer Frist von drei Monaten kündigen. Versäumst du die Kündigung verlängert sich die Versicherung in der Regel um ein weiteres Jahr. Das Versicherungsjahr ist hier nicht mit dem Kalenderjahr gleichzusetzen, sondern beginnt in dem Monat, in dem eine Versicherung abgeschlossen wurde. Das bedeutet, wenn beispielsweise der Versicherungsvertrag im Mai eines Jahres begonnen hat, kann er erst zum Ablauf des Monats April im nächsten Jahr gekündigt werden. Falls in deinem individuellen Vertrag eine feste Laufzeit vereinbart ist, kannst du die Pflegeversicherung erst zu deren Ende mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist kündigen.

Die Pflegeversicherung außerordentlich kündigen

Neben der ordentlichen Kündigung kannst du eine Pflegeversicherung auch außerordentlich kündigen. Das Sonderkündigungsrecht besteht immer dann, wenn der Versicherer die Beiträge einseitig erhöht, aber nicht gleichzeitig die Leistungen anpasst. Die außerordentliche Kündigung ist sogar während der vereinbarten Mindestlaufzeit möglich und erfordert eine Frist von einem Monat, nachdem du von der Beitragserhöhung Kenntnis genommen hast.

Beispiel: Der Versicherer hat dir in einem Schreiben mitgeteilt, dass sich die Beiträge ab dem übernächsten Monat erhöhen werden. Das Schreiben ist dir Anfang September zugegangen. Du hast bis Anfang Oktober Zeit, die Versicherung zu kündigen. In der Regel wird die Kündigung mit Beginn des Monats wirksam, in dem die höheren Beiträge fällig werden würden.

Diese Form muss die Kündigung der Pflegeversicherung haben

Die Kündigung einer Pflegeversicherung solltest du immer schriftlich mit Angabe der Versicherungsnummer, deines Namens und deiner Adressdaten vornehmen. Eine Angabe von Gründen ist bei der ordentlichen Kündigung nicht möglich. Bei der außerordentlichen Kündigung reicht ein Verweis auf die Beitragserhöhung. Um beweisen zu können, dass das Kündigungsschreiben den Versicherer rechtzeitig innerhalb der Kündigungsfrist erreicht hat, kannst du es per Fax oder per Einschreiben versenden oder persönlich unter Zeugen beziehungsweise mit Quittierung des Erhalts durch den Empfänger oder einen Berechtigten abgeben.

Diese Argumente sprechen dagegen, die freiwillige Pflegeversicherung zu kündigen

Wenn du die Pflegeversicherung nur kündigen möchtest, um kurzfristig Geld zu sparen, solltest du dir diesen Gedanken noch einmal durch den Kopf gehen lassen. Ohne eine freiwillige Pflegeversicherung erhältst du im Falle einer Pflegebedürftigkeit nur die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung, die bei Weitem nicht alle Kosten abdecken, die dir entstehen können. Außerdem kann es passieren, wenn du eine private Pflegeversicherung kündigen möchtest, dass du kein Geld zurück bekommst und du damit langjährig eingezahlte Beiträge einbüßt ohne am Ende eine Gegenleistung dafür zu erhalten. Auch wenn du damit spekulierst, eine bestehende Lebensversicherung zu wechseln, können damit Nachteile verbunden sein. So werden vor Abschluss eines neuen Versicherungsvertrags häufig erneut Gesundheitsfragen gestellt, die unter Umständen weniger zufriedenstellend beantwortet werden können, als bei Abschluss des vorherigen Vertrags im jüngeren Lebensalter. Hast du inzwischen langwierige oder chronische Erkrankungen, kann dich ein Versicherer ablehnen oder Zuschläge für das Krankheitsrisiko erheben. Eine Ausnahme hiervon gewährt lediglich die sogenannte Pflege-Bahr, die staatlich bezuschusst wird und jedem Versicherten unabhängig von Erkrankungen gewährt werden muss. Dafür musst du beim Kündigen der Pflege-Bahr aber in Kauf nehmen, dass der Versicherungsschutz nur bis zum Kündigungstermin gewährt wird. Schließt der neue Pflegeversicherungsvertrag beim Wechseln nicht nahtlos an den vorherigen an, musst du zudem unter Umständen eine Karenzzeit abwarten, in der du keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen hast.

Fazit

Es kann verschiedene Gründe geben, warum du deine private Pflegeversicherung kündigen möchtest. Vor der Kündigung solltest du diese gründlich prüfen, da dir unter Umständen Nachteile entstehen können, wenn du die Pflegeversicherung aufgibst. Die Kündigung einer Pflegezusatzversicherung ist ordentlich unter Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und der Kündigungsfrist oder außerordentlich bei einer Beitragserhöhung möglich. Die Kündigung sollte schriftlich eingereicht und beweiskräftig versandt werden.

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