Gerade bei Fitnessstudios kommt es häufig vor, dass ein Vertrag vorzeitig beendet werden soll – was Sinn macht, wenn du plötzlich nicht mehr trainieren kannst. Der vereinbarte Yogakurs wurde gestrichen? Alle Hanteln wurden einkassiert? Dann solltest du eine außerordentliche Kündigung in Betracht ziehen. Gemein: Wenn du umziehst, hast du laut dem Bundesgerichtshof trotzdem kein Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Ansonsten kannst du meistens aus folgenden Gründen außerordentlich kündigen:
- Unbenutzbarkeit des Studios, beispielsweise nach einem Brand oder einem Wasserschaden
- dauerhafte Baumaßnahmen in den Sanitärräumen oder unhygienische Zustände
- Erhöhung des Mitgliedsbeitrags
- ungenügende Wartung der Sportgeräte
- ungenügender Service der Mitarbeiter
- Umwandlung eines Studios, das bisher nur für Frauen war, in ein gemischtes Studio
- falsche Abbuchungen des Mitgliedsbeitrages durch das Fitnessstudio
- langfristig geänderte Öffnungszeiten
- Wegfall eines Kurses, wenn Vertrag nur dafür abgeschlossen wurde
Außerdem gilt natürlich immer: Hast du Zeugen? Hast du Vorteil!
Was genau du ins Kündigungsschreiben schreibst? Dass du fristlos kündigst. Natürlich musst du auch den Grund angeben. Oft sieht es danach aus, dass das Studio das Problem beheben kann. Wenn das so ist, gib dem Studio eine Frist von 21 Tagen. Innerhalb dieser muss es die im Vertrag vereinbarten Leistungen wieder anbieten können – sonst wird er Vertrag außerordentlich gekündigt.
In jedem Fall solltest du dir die bei Vertragsabschluss gültigen AGB ganz genau ansehen. Dort findest du oft schon Hinweise auf das große „Was-wäre-wenn“.
Apropos „Was-wäre-wenn“: Was wäre eigentlich, wenn du nie wieder eine Kündigungsfrist verpassen würdest?
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