Rechtsschutzversicherung kündigen

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3.12.2024 Rechtsschutzversicherung GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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Weitere Kündigungsvorlagen

So kündigst du deine Rechtschutzversicherung – schnell und unkompliziert

Es kann verschiedene Gründe geben, warum du eine bestehende Rechtsschutzversicherung kündigen möchtest. Vielleicht hast du ein besseres Angebot eines anderen Versicherers gefunden oder du benötigst einen veränderten Leistungsumfang und möchtest die Rechtsschutzversicherung daher wechseln? Egal, was der Grund ist, wir haben das Wichtigste rund um die Kündigung deiner Rechtschutzversicherung zusammengefasst.

Wohin richte ich die Kündigung?

Die Kündigung deiner Rechtsschutzversicherung muss schriftlich erfolgen. Du kannst sie per Post oder auch per Fax versenden. Der Vorteil bei dem Versand per Post ist, dass du dein Kündigungsschreiben per Einschreiben mit Rückschein verschicken kannst und somit nachweisen kannst, dass du fristgerecht gekündigt hast.
 
Die korrekte Anschrift für die Kündigung findest du in deinen Vertragsunterlagen, aber auch im anderen Schriftverkehr deines Versicherers. 

Gibt es Kündigungsfristen für die Rechtsschutzversicherung?

Zu Beginn der Versicherung hast du mit deinem Versicherer eine bestimmte Laufzeit vereinbart. Üblich sind hier zwischen einem bis zu drei Jahren. Nach Abschluss der ersten Laufzeit verlängert sich der Versicherungsvertrag automatisch um weitere zwölf Monate, wenn er nicht durch dich oder durch den Versicherer fristgemäß gekündigt wurde.
 
Wenn du deine Rechtsschutzversicherung kündigen willst, musst du die Kündigungsfrist beachten. In der Regel sind das drei Monate bis zum Ende der Vertragslaufzeit beziehungsweise bis zum Ende des Verlängerungsjahres. 
 
Beispiel: Endet dein Vertrag zum 31. Dezember eines Jahres, musst du die Kündigung deiner Rechtsschutzversicherung spätestens bis zum 30. September des gleichen Jahres bei deinem Versicherer einreichen. 
 
Gut zu wissen: Es gibt auch Verträge mit einer Laufzeit von mehreren Jahren. Solche Verträge kannst du schon zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres kündigen – natürlich auch hier unter Einhaltung der dreimonatigen Kündigungsfrist. Das bietet sich an, wenn du Versicherungen vergleichst und bemerkst, dass eine andere Gesellschaft ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis anbietet. 

Was muss in der Kündigung stehen?

Dein Kündigungsschreiben ist schnell aufgesetzt. Es sollte folgende Informationen enthalten:
 
  • Dein Vor- und Zuname
  • Deine Versicherungsnummer
  • Deine vollständige Adresse
  • Den Kündigungstermin oder den Vermerk: „Kündigung mit sofortiger Wirkung“
  • Bei außerordentlicher Kündigung: Der Grund, warum du das Sonderkündigungsrecht in Anspruch nimmst

Die Sonderkündigung einer Rechtsschutzversicherung

Neben der ordentlichen Kündigung hast du in bestimmten Fällen auch ein Sonderkündigungsrecht. Diese außerordentliche Kündigung ist dann vor dem Ende der Vertragslaufzeit möglich. Bitte beachte: Je nach Sonderfall musst du hierbei unterschiedliche Kündigungsfristen einhalten. Meistens kannst du innerhalb eines Monats entweder fristlos mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des laufenden Vertragsjahres kündigen. Wenn du dein Sonderkündigungsrecht in Anspruch nehmen möchtest, kann es unter Umständen sinnvoll sein, einen passenden Kündigungstermin in der Zukunft auszuwählen, anstatt mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Ansonsten genießt du nämlich keinen Versicherungsschutz mehr. 
 
Aus diesen Ereignissen kann sich ein Sonderkündigungsrecht ergeben:
 
Beitragserhöhung
Wenn dein Versicherer deine Beiträge erhöht, ohne seine Leistungen entsprechend zu erweitern, darfst du außerordentlich kündigen. In diesem Fall gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat. Diese Frist beginnt zu dem Zeitpunkt, zu dem du über die Beitragserhöhung informiert worden bist. Bitte beachte: Dein Kündigungstermin darf jedoch nicht vor dem Inkrafttreten der Erhöhung liegen. 
 
Versicherungsfall
Wenn es zu einem Versicherungsfall kommt, hast du als Versicherungsnehmer die Möglichkeit außerordentlich zu kündigen. Und zwar unabhängig davon, ob deine Versicherung die Leistung übernimmt oder verweigert. Sobald der Rechtsfall abgeschlossen wurde oder du über die Leistungsverweigerung informiert worden bist, hast du einen Monat Zeit, um zu kündigen. 
 
Mehrere Rechtsschutzfälle in einem Jahr
Ist es in einem Versicherungsjahr zu mehreren Rechtsschutzfällen gekommen, kannst du nach Regulierung des zweiten Falls außerordentlich kündigen. Du kannst entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat.
 
Ablehnung der Leistung
Lehnt der Versicherer die Übernahme einer Leistung ab, obwohl für ihn eine vertragliche Verpflichtung bestand, kannst du deine Rechtsschutzversicherung mit sofortiger Wirkung oder zu Ende des Versicherungsjahres kündigen. Auch in diesem Fall beträgt die Kündigungsfrist einen Monat. 
 
Risikowegfall
Wenn der Versicherungsgrund nicht mehr besteht – also das versicherte Risiko wegfällt – darfst du deine Rechtsschutzversicherung ebenfalls außerordentlich kündigen. Ein Risikowegfall liegt zum Beispiel dann vor, wenn du deine Verkehrsrechtsschutzversicherung nicht mehr benötigst, weil du dein Fahrzeug abgemeldet hast. 
 
Veränderte Gefahrenumstände
Dein Rechtsschutzversicherer ist berechtigt deinen Beitrag anzupassen, wenn er innerhalb der Vertragslaufzeit ein erhöhtes Risiko für Rechtsstreitigkeiten befürchtet. In diesem Fall kannst du dein Sonderkündigungsrecht nur in Anspruch nehmen, wenn die Beitragserhöhung mehr als zehn Prozent beträgt. Auch hier gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat.
 

Was ist sonst noch wichtig?

Du solltest darauf achten, dass du einen durchgehenden Versicherungsschutz hast. Wenn du deine Rechtsschutzversicherung kündigen möchtest, solltest du am besten also bereits ein neues Angebot vorliegen haben. Durchgehenden Versicherungsschutz hast du nämlich nur dann, wenn der neue Vertrag nahtlos an den alten anschließt. Andernfalls musst du bei der neuen Rechtsschutzversicherung nämlich eine erneute Wartezeit von drei Monaten abwarten, bevor der Versicherer Leistungen gewährt. Kommt es in dieser Zeit zu Streitfällen, bleibst du auf den Kosten dafür sitzen.
 
Haben sich deine individuellen Risiken verringert und du brauchst daher keine neue Rechtsschutzversicherung, musst du dich natürlich nicht darum kümmern. 

Lass uns deine Rechtsschutzversicherung kündigen!

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