Mobiles Internet kündigen

Kündige deinen Vertrag in nur wenigen Schritten. Rechtswirksam & sofortige Versandbestätigung!


  1. Kündigungsformular auswählen
  2. Kündigung online unterschreiben
  3. Kündigung direkt kostenpflichtig¹ verschicken lassen
3 Million
Zufriedene
Kunden
4,8 / 5
25.4.2024 Mobiles Internet GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
Signatur Unterschrift ist rechtswirksam Sicherheit aus 3 Millionen Kündigungen
Briefkasten 100% geprüfte Adressen durch wöchentliche Aktualisierung
Papierflieger Sofortiger Versand Kostenpflichtig¹ per Einschreiben, Fax oder E-Mail verschicken
Geschützter Ordner Maximaler Datenschutz durch verschlüsselte Verbindung

So klappt die Kündigung deines mobilen Internets

Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!

Das mobile Internet kündigen

Videos und Musik streamen, mit Freunden über die sozialen Netzwerke Kontakt halten oder auf Internetseiten surfen – Die Mehrzahl aller Deutschen macht inzwischen von diesen Möglichkeiten Gebrauch und möchte nicht mehr darauf verzichten. Das ist auch den Providern bewusst, die sich daher gegenseitig mit ihren Angeboten auszustechen versuchen, um neue Kunden zu gewinnen. Möchtest du deinen bisherigen Vertrag für mobiles Internet kündigen, musst du allerdings einige Punkte beachten. In unserem Ratgeber haben wir für dich zusammengestellt, welche das sind.

Die Bedeutung des mobilen Internets

Zwar gab es schon in den 1980er Jahren die Möglichkeit, über ein Mobilfunkgerät auf das Internet zuzugreifen, aber erst in den letzten Jahrzehnten hat das mobile Internet massiv an Bedeutung gewonnen. Einer Statistik nach haben im Jahr 2016 rund 56 Prozent aller Deutschen das Internet über ihr Smartphone oder ein Tablet genutzt. Die Tendenz ist steigend. Ursachen dafür dürften zum einen die flächendeckende Verbreitung und zum anderen günstige Flatrates sein, die das Surfen im Internet für einen monatlichen Pauschalpreis erlauben. Das führt dazu, dass viele Mobilfunkkunden den bisherigen Vertrag für das mobile Internet kündigen möchten, um bessere Angebote nutzen zu können.

Mobiles Internet kündigen – Diese Aspekte sind wichtig

Die Nutzung des mobilen Internets ist entweder an einen Mobiltelefonzeitvertrag oder an einen Prepaidvertrag gebunden. Je nachdem, welche Möglichkeit du nutzt, musst du unterschiedliche Kündigungsbedingungen beachten.


Die ordentliche Kündigung eines Mobilfunkzeitvertrags

Wenn du das mobile Internet über einen Mobilfunkzeitvertrag nutzt, auch Handyvertrag oder Mobilfunkvertrag genannt, kannst du diesen ordentlich oder außerordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung erfordert die Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und der Kündigungsfrist. Die Laufzeit beträgt bei den meisten Verträgen vierundzwanzig Monate. Die Kündigung muss üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit beim Vertragspartner vorliegen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate und kann dann wiederum mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der neuen Laufzeit gekündigt werden. Es gibt aber auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten. Das hat Einfluss auf die Kündigungsfrist, die dann unter Umständen nur dreißig Tage beträgt. Prüfe dazu deine Vertragsunterlagen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters.

Hinweis: Falls du beim gleichen Anbieter bleibst und nur den Tarif wechseln möchtest, musst du den Vertrag in der Regel nicht kündigen, sondern es wird ein Upgrade oder Downgrade vorgenommen. Beachte dabei allerdings, dass die Vertragslaufzeit damit neu beginnt.


Die außerordentliche Kündigung eines Mobilfunkzeitvertrags

Neben der ordentlichen Kündigung kannst du einen Mobilfunkzeitvertrag auch außerordentlich kündigen. Grundlage hierfür ist § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der sich mit der Kündigung von Verbraucherverträgen aus wichtigem Grund befasst. Die außerordentliche Kündigung des Mobilfunkzeitvertrags ist dann möglich, wenn das Vertragsverhältnis durch die Verletzungen von Pflichten aus dem Vertrag nachhaltig gestört ist, zum Beispiel weil es häufig Verbindungsstörungen gibt und das mobile Internet daher nicht in vertragsgemäßem Umfang genutzt werden kann. Willst du deinen Vertrag dann kündigen, musst du dem Vertragspartner allerdings schriftlich eine Frist zur Abhilfe einräumen. In der Regel beträgt diese vierzehn Tage. Sofern diese nicht möglich ist, muss der Provider die Sonderkündigung akzeptieren. Andere Gründe, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind der Tod des Mobilfunkkunden, die einseitige Erhöhung der Preise, falsche Abrechnungen und die unberechtigte Sperrung des Anschlusses.

Hinweis: Normalerweise ist die außerordentliche Kündigung bei einem Umzug ausgeschlossen, auch wenn dadurch die bisherige Verbindung nicht mehr nutzbar ist. Einige Anbieter zeigen sich in solchen Fällen jedoch kulant, insbesondere, wenn es sich um einen Auslandsumzug handelt.


Die Kündigung eines Prepaidvertrags


Im Unterschied zum Mobilfunkzeitvertrag kannst du einen Prepaidvertrag sehr unkompliziert kündigen, da du in der Regel keine Laufzeit einhalten musst. Du kannst einen Prepaidvertrag je nach Anbieter mit einer Frist von vierzehn bis dreißig Tagen zu einem Monatsende kündigen. Welche Frist genau einzuhalten ist, entnimmst du den AGB deines Vertragspartners.


Form der Kündigung und Mitnahme der bisherigen Rufnummer

Bei vielen Anbietern ist die Kündigung über die Website möglich. Alternativ dazu kannst du selbst ein Schreiben verfassen, das deinen Namen und die Anschrift, deine Kundennummer und deine Handynummer enthalten muss. Wenn ein Restguthaben auf der Prepaidkarte vorhanden ist, kannst du dieses entweder zurückfordern oder durch eine Verzichtserklärung darauf verzichten. Sofern du die Rufnummernmitnahme wünschst, musst du außerdem die Portierung beantragen. Für diese werden üblicherweise Gebühren erhoben, die aber oftmals durch einen neuen Anbieter übernommen werden. Den Portierungswunsch gibst du diesem bei der Bestellung an. Achte darauf, dass der Name und die Anschrift im alten und im neuen Vertrag identisch sind, da ansonsten die Rufnummernmitnahme nicht möglich ist.

Hinweis: Die Rufnummernmitnahme wird in § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gesetzlich geregelt. Du kannst übrigens die Rufnummer auch dann mitnehmen, wenn du den Vertrag mit dem bisherigen noch nicht kündigen kannst. Dieser wird dir dann eine andere Handynummer zuteilen.

Mobiles Internet nicht kündigen, sondern widerrufen

Wenn du kurz nach Abschluss eines Mobilfunkvertrags feststellst, dass dieser doch nicht das Richtige für dich ist, musst du ihn unter Umständen nicht kündigen, sondern kannst ihn widerrufen. Der Widerruf von Verbraucherverträgen wird in den §§ 355 bis 361 BGB geregelt. Du kannst den Mobilfunkvertrag laut des Gesetzes dann widerrufen, wenn du ihn außerhalb der Geschäftsräume des Anbieters abgeschlossen hast, zum Beispiel an einem Stand auf der Straße, im Internet oder telefonisch. Der Widerruf muss schriftlich innerhalb der Widerrufsfrist erklärt werden. Diese beginnt mit Abschluss des Vertrages, nicht aber, wenn der Vertragspartner keine wirksame Widerrufsbelehrung ausgehändigt hat. Wenn diese fehlt oder mangelhaft ist, verlängert sich die Widerrufsfrist auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage. Die Angabe von Gründen ist nicht erforderlich.

Fazit

Wenn du einen Vertrag über mobiles Internet kündigen möchtest, musst du zwischen dem Mobilfunkzeitvertrag und dem Prepaidvertrag unterscheiden. Beim Mobilfunkzeitvertrag ist die ordentliche Kündigung nur zum Ende der vereinbarten Laufzeit möglich. Es gilt zwar auch das Recht zur Sonderkündigung, aber diese ist nur in Ausnahmefällen möglich. Ein Prepaidvertrag kann einfacher gekündigt werden, denn es muss in der Regel keine Laufzeit eingehalten werden und die Kündigungsfristen sind kürzer.

Lass uns dein Mobiles Internet kündigen!

Zur Kündigungsvorlage