So klappt die Kündigung deines mobilen Internets
Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!
- Das mobile Internet kündigen
- Die Bedeutung des mobilen Internets
- Mobiles Internet kündigen – Diese Aspekte sind wichtig
- Mobiles Internet nicht kündigen, sondern widerrufen
- Fazit
Das mobile Internet kündigen
Die Bedeutung des mobilen Internets
Mobiles Internet kündigen – Diese Aspekte sind wichtig
Die ordentliche Kündigung eines Mobilfunkzeitvertrags
Wenn du das mobile Internet über einen Mobilfunkzeitvertrag nutzt, auch Handyvertrag oder Mobilfunkvertrag genannt, kannst du diesen ordentlich oder außerordentlich kündigen. Die ordentliche Kündigung erfordert die Einhaltung der vereinbarten Laufzeit und der Kündigungsfrist. Die Laufzeit beträgt bei den meisten Verträgen vierundzwanzig Monate. Die Kündigung muss üblicherweise mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Laufzeit beim Vertragspartner vorliegen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere zwölf Monate und kann dann wiederum mit einer dreimonatigen Frist zum Ende der neuen Laufzeit gekündigt werden. Es gibt aber auch Verträge mit kürzeren Laufzeiten. Das hat Einfluss auf die Kündigungsfrist, die dann unter Umständen nur dreißig Tage beträgt. Prüfe dazu deine Vertragsunterlagen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters.
Hinweis: Falls du beim gleichen Anbieter bleibst und nur den Tarif wechseln möchtest, musst du den Vertrag in der Regel nicht kündigen, sondern es wird ein Upgrade oder Downgrade vorgenommen. Beachte dabei allerdings, dass die Vertragslaufzeit damit neu beginnt.
Die außerordentliche Kündigung eines Mobilfunkzeitvertrags
Neben der ordentlichen Kündigung kannst du einen Mobilfunkzeitvertrag auch außerordentlich kündigen. Grundlage hierfür ist § 314 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch), der sich mit der Kündigung von Verbraucherverträgen aus wichtigem Grund befasst. Die außerordentliche Kündigung des Mobilfunkzeitvertrags ist dann möglich, wenn das Vertragsverhältnis durch die Verletzungen von Pflichten aus dem Vertrag nachhaltig gestört ist, zum Beispiel weil es häufig Verbindungsstörungen gibt und das mobile Internet daher nicht in vertragsgemäßem Umfang genutzt werden kann. Willst du deinen Vertrag dann kündigen, musst du dem Vertragspartner allerdings schriftlich eine Frist zur Abhilfe einräumen. In der Regel beträgt diese vierzehn Tage. Sofern diese nicht möglich ist, muss der Provider die Sonderkündigung akzeptieren. Andere Gründe, die zur außerordentlichen Kündigung berechtigen, sind der Tod des Mobilfunkkunden, die einseitige Erhöhung der Preise, falsche Abrechnungen und die unberechtigte Sperrung des Anschlusses.
Hinweis: Normalerweise ist die außerordentliche Kündigung bei einem Umzug ausgeschlossen, auch wenn dadurch die bisherige Verbindung nicht mehr nutzbar ist. Einige Anbieter zeigen sich in solchen Fällen jedoch kulant, insbesondere, wenn es sich um einen Auslandsumzug handelt.
Die Kündigung eines Prepaidvertrags
Im Unterschied zum Mobilfunkzeitvertrag kannst du einen Prepaidvertrag sehr unkompliziert kündigen, da du in der Regel keine Laufzeit einhalten musst. Du kannst einen Prepaidvertrag je nach Anbieter mit einer Frist von vierzehn bis dreißig Tagen zu einem Monatsende kündigen. Welche Frist genau einzuhalten ist, entnimmst du den AGB deines Vertragspartners.
Form der Kündigung und Mitnahme der bisherigen Rufnummer
Bei vielen Anbietern ist die Kündigung über die Website möglich. Alternativ dazu kannst du selbst ein Schreiben verfassen, das deinen Namen und die Anschrift, deine Kundennummer und deine Handynummer enthalten muss. Wenn ein Restguthaben auf der Prepaidkarte vorhanden ist, kannst du dieses entweder zurückfordern oder durch eine Verzichtserklärung darauf verzichten. Sofern du die Rufnummernmitnahme wünschst, musst du außerdem die Portierung beantragen. Für diese werden üblicherweise Gebühren erhoben, die aber oftmals durch einen neuen Anbieter übernommen werden. Den Portierungswunsch gibst du diesem bei der Bestellung an. Achte darauf, dass der Name und die Anschrift im alten und im neuen Vertrag identisch sind, da ansonsten die Rufnummernmitnahme nicht möglich ist.
Hinweis: Die Rufnummernmitnahme wird in § 46 des Telekommunikationsgesetzes (TKG) gesetzlich geregelt. Du kannst übrigens die Rufnummer auch dann mitnehmen, wenn du den Vertrag mit dem bisherigen noch nicht kündigen kannst. Dieser wird dir dann eine andere Handynummer zuteilen.