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Die Rufnummernmitnahme

Das solltest du wissen

Was ist eine Rufnummernmitnahme?

Durch eine Rufnummernmitnahme hast du als Nutzer die Möglichkeit, bei einem Anbieterwechsel deine alte Rufnummer zu behalten. Damit bleibst du unproblematisch für Freunde und Verwandte nach einem Anbieterwechsel erreichbar. Allerdings gibt es für die Rufnummernmitnahme einige Punkte, die du beachten musst. Erfahre hier auf volders.de, worauf es ankommt und wann die Rufnummernmitnahme nicht möglich ist.

Der Vorgang bei dem deine bisherige Rufnummer zu dem neuen Anbieter umgeschaltet wird, wird als Rufnummernportierung bezeichnet. Sowohl im Festnetz als auch im Mobilfunk ist eine Rufnummernmitnahme möglich. Die Portierung funktioniert jedoch nur, wenn die Kundendaten beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen. Du kannst die Handynummer mitnehmen, wenn du den Anbieter zum Ende der Vertragslaufzeit wechselst oder, wenn du während eines laufenden Mobilfunkvertrags einen weiteren Vertrag abschließt. Willst du deinen Vertrag kündigen, funktioniert die Rufnummernmitnahme leider trotzdem manchmal nicht problemlos. Wir erklären dir daher in diesem Ratgeber, was du beachten musst, wenn du deine bisherige Nummer behalten möchtest.

Rufnummernmitnahme beim Handyvertrag

Dein alter Mobilfunkanbieter ist verpflichtet deine Rufnummer freizugeben, wenn du einen neuen Vertrag abschließen möchtest. Bei der Portierung deiner Handynummer bleibt nicht nur die eigentliche Rufnummer, sondern auch die bisherige Netzvorwahl erhalten.

Gesetzgebung Rufnummernmitnahme Mobilfunk:
Wenn du den Mobilfunkanbieter wechselst, kannst du deine Rufnummer zum neuen Anbieter mitnehmen. Laut dem Telekommunikationsgesetz (TKG) gehört die Rufnummer seit dem Jahr 2002 dir und nicht dem Provider. Geregelt wird diese Tatsache im § 46 TKG und sie ist in allen Mobilfunknetzen möglich.


Den Handyvertrag kündigen mit Rufnummernmitnahme zum Ende der Vertragslaufzeit

Die Rufnummernmitnahme beim Mobilfunk ist am einfachsten dann möglich, wenn die Mindestvertragslaufzeit erreicht ist und du den Vertrag nicht verlängern möchtest. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus dem Vertrag, den du mit dem Mobilfunkanbieter abgeschlossen hast. Üblich sind vierundzwanzig Monate, aber es gibt durchaus auch kürzere Vertragslaufzeiten. Liegt dir der Vertrag nicht vor, kannst du die Laufzeit auch beim Kundenservice deines Providers oder in deinem Kunden-Account auf dessen Website erfahren. Bei der Kündigung des Mobilfunkvertrags musst du eine Kündigungsfrist beachten. Zwar kann diese von Anbieter zu Anbieter variieren, aber bei längeren Verträgen beträgt sie meistens drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit.

Tipp: Nutze unseren kostenlosen Service. Nach der Registrierung kannst du deine Vertragsdaten in deinem Account hinterlegen. Wir erinnern dich dann rechtzeitig an die Kündigungsfrist und stellen dir eine Kündigungsvorlage und einen Versandservice zur Verfügung. So kannst du den Handyvertrag garantiert fristgemäß kündigen.


Rufnummernmitnahme im Mobilfunknetz vor Vertragsende

Seit dem Jahr 2012 ist nach einer Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes gemäß § 46 Absatz 4 die Rufnummernmitnahme auch ohne den Handyvertrag zu kündigen möglich. Den Handyvertrag zu wechseln vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit ist also nicht notwendig. Außerdem ist das häufig auch nicht möglich, sofern kein Sonderkündigungsrecht für Mobilfunk greift. Liegen Gründe für eine Sonderkündigung vor, ist das Vorgehen für die Portierung die gleiche, wie bei der Rufnummernmitnahme bei der Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit. Auch wenn dein bisheriger Vertrag noch läuft, kannst du daher die Rufnummer zu einem anderen Anbieter mitnehmen. Gründe für einen neuen Vertrag können zum Beispiel ein höheres Datenvolumen und eine Flatrate sein.

Hinweis: Willst du wissen, wann du das Recht zur Sonderkündigung hast? Dann lies unseren Ratgeber „Handyvertrag kündigen“. In diesem erläutern wir sowohl diesen Aspekt als auch die ordentliche Kündigung näher.


Die Rufnummernmitnahme ohne Kündigung des bisherigen Mobilfunkvertrags

Findet die Portierung vorzeitig statt, das heißt vor Ablauf des bisherigen Vertrags, läuft dieser trotzdem bis zum Ende der Vertragslaufzeit weiter. Der bisherige Provider wird dir in diesem Fall für den alten Vertrag eine andere Mobilfunknummer zuteilen und eine neue SIM-Karte schicken. Auch wenn du diese nicht nutzt, musst du zumindest die Grundgebühr bis zum Vertragsende weiterzahlen.

Hinweis: Einige Anbieter benötigen die sogenannte Portierungserklärung zur Durchführung der Rufnummernmitnahme. Nur durch diese kann dein alter Anbieter deine Rufnummer vorzeitig freigeben.


Rufnummernmitnahme bei Prepaid

Der § 46 gilt auch für Prepaid-Verträge, somit muss auch hier der Wechsel zu einem anderen Anbieter unter Beibehaltung der Rufnummer ermöglicht werden. Jedoch solltest du darauf achten, dass auf deinem Handy genug Guthaben vorhanden ist, falls Portierungsgebühren anfallen. Meist muss zudem eine Verzichtserklärung unterschrieben werden, dass eventuell übriggebliebenes Guthaben nach Vertragsende verfällt.


Rufnummernmitnahme nach Kündigung des Festnetzanbieters

Auch im Festnetz ist es möglich, die Rufnummer zu portieren. Hier sollte jedoch darauf geachtet werden, dass die Rufnummer nur behalten werden kann, wenn sich die Adresse innerhalb des jeweiligen Vorwahlbereichs verändert. Wenn du in eine andere Stadt oder Region ziehst, musst du auch deine Festnetznummer wechseln. Ziehst du innerhalb desselben Vorwahlgebiets um und bleibst bei deiner Telefongesellschaft, ist keine Rufnummernportierung nötig.

Wenn du deinen Festnetzanbieter wechselst, besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung deiner Rufnummer. Bei deinem neuen Anbieter kannst du die Portierung beauftragen. Dieser setzt sich mit deinem bisherigen Anbieter in Kontakt und kümmert sich um die nötigen Schritte. Du solltest eine Bearbeitungszeit von vier bis sechs Wochen für die Rufnummernübernahme und die Kündigungsfrist deines alten Vertrags einplanen. Deinen alten Vertrag solltest du nicht selbst kündigen, da deine Festnetznummer nicht mehr für einen neuen Anschluss übernommen werden kann, sobald sie nicht mehr vergeben ist. Am Tag der Portierung muss der Vertrag bei dem bisherigen Anbieter gekündigt sein. Zudem muss ein Vertrag mit dem neuen Anbieter abgeschlossen sein, der die Portierung der Rufnummer beinhält.

Beachte: Wenn du Telefon und DSL getrennt beziehst, solltest du die Kündigung des DSL-Anschlusses selbst veranlassen. Der neue Anbieter kündigt lediglich den Telefonvertrag bei einer Portierung

Rufnummernmitnahme beim Vertragswechsel beim selben Anbieter

Solltest du lediglich deinen Tarif wechseln, jedoch beim selben Anbieter bleiben, besteht nach dem TKG kein Anspruch auf Rufnummernportierung. Dies ist beispielweise der Fall, wenn du einen günstigeren Tarif bei deinem aktuellen Anbieter findest. Hier ist es vom Anbieter abhängig, ob er die Rufnummernmitnahme ermöglicht. Meist ist dies jedoch der Fall.

Gebühren und Leistungen der Anbieter

Einige Anbieter bieten einen Bonus für die Rufnummernmitnahme bei Vertragsabschluss an. Auch unterscheiden sich teils die Fristen zur Rufnummernportierung. Mit unseren Vergleichsrechnern kannst du die Tarife und Gebühren von Mobilfunkanbietern und Festnetzanbietern miteinander vergleichen.

Fazit

Mobilfunkkunden können gemäß des Telekommunikationsgesetzes ihre Rufnummer nach Kündigung des aktuellen Vertrags mitnehmen. Die Rufnummernmitnahme zu einem anderen Anbieter ist aber auch möglich, wenn der alte Vertrag nicht gekündigt wird, sondern parallel weiterläuft. Auch beim Festnetz ist eine Rufnummernportierung problemlos möglich, solange kein Umzug außerhalb des Vorwahlbereichs stattfindet. In beiden Fällen müssen Fristen eingehalten werden.

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