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Vertragslaufzeit

Definition

Als Vertragslaufzeit wird der Zeitraum für die Gültigkeit eines Vertrages bezeichnet. Die Zusammensetzung der Laufzeit erfolgt durch den Vertragsbeginn und das Vertragsende. Die Vertragslaufzeit ist ein wesentlicher Bestandteil vertraglicher Vereinbarungen im Bankwesen, Versicherungswesen, bei Mietverträgen und vielen anderen Übereinkommen. Häufig bestimmt diese, wie lange vereinbarte Zahlungen geleistet werden müssen. Grundsätzlich kannst du zwischen der Grundlaufzeit und der realen Laufzeit unterscheiden. Die Grundlaufzeit legt einen gewissen Zeitraum fest, den du je nach Vertragsbedingungen kündigen oder verlängern (tatsächliche Laufzeit) kannst.


Beispiel

Du entscheidest dich für eine Handy-Flatrate und erhältst im Gegenzug ein kostenloses oder preisreduziertes Mobiltelefon. Der Erhalt des Handys mit der Flatrate ist an die Einhaltung einer Vertragslaufzeit gebunden. Diese beginnt zum Beispiel mit dem 01.06.2014 und endet am 31.05.2015. In diesem Zeitraum musst du deinen vertraglich vereinbarten Zahlungen nachkommen. Die Vertragslaufzeit kannst du je nach Vertrag in Form einer Kündigung beenden, womit der Vertrag zum 31.05.2015 aufgelöst werden würde.