Webhosting kündigen

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24.4.2024 Webhosting GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung bei deinem Webhosting-Anbieter

Tipps & Tricks, wie du aus deinem Vertrag herauskommst!

Der Markt für Webhosting

Wenn du eine Internetseite erstellen möchtest, benötigst du entweder einen eigenen Server oder du mietest Speicherplatz auf dem Server eines gewerblichen Anbieters, dem sogenannten Webhoster. Mit diesem schließt du einen Vertrag über eine bestimmte Speicherkapazität und eine feste Laufzeit ab. Willst du das Webhosting wieder kündigen, musst du nicht nur eine Kündigungsfrist einhalten, sondern es sind meistens auch noch weitere Aspekte zu beachten. Lies hier bei volders.de, welche das sind.

Was ist ein Webhosting-Vertrag?

Ein Webhosting-Vertrag wird zwischen dem Betreiber einer Internetseite und einem Host-Provider abgeschlossen, der auf seinen Servern Ressourcen für die Inhalte einer Website zur Verfügung stellt und für die Anbindung an ein Netzwerk sorgt. Die meisten Provider bieten verschiedene Leistungen an, die du entweder einzeln oder im Paket buchen kannst. Hinsichtlich des Leistungsumfangs und der Preise können sich zudem die Angebote unterschiedlicher Provider stark unterscheiden. Derzeit kannst du je nach deinem eigenen Können und deinen Wünschen zum Beispiel zwischen folgenden Leistungen wählen:

  • einfacher Webspace mit Skriptsprachenunterstützung und Datenbank-Backend zum eigenständigen Erstellen einer Website
  • Webspace mit Content-Management-System, beispielsweise Wordpress oder Joomla
  • unterschiedliche Pakete, die zum Beispiel auch die statistische Auswertung der Website-Besucher beinhalten

Bei einem Webhosting-Vertrag musst du eine Besonderheit berücksichtigen. Diese Vertragsart gehört nämlich zu dem noch sehr neuen Bereich der Informationstechnologie, der in den bestehenden Gesetzen in Deutschland bisher kaum geregelt ist. Das führt dazu, dass die Gerichte im Falle von Streitigkeiten häufig auf ältere und bekannte Vertragsarten zurückgreifen müssen und beispielsweise das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) für ein Urteil zugrunde legen. 

Das Webhosting kündigen – Rechtliche Besonderheiten

Das Landgericht Mannheim hat in einem Gerichtsverfahren unter dem Aktenzeichen Az. 11 O 273/10 aus dem Jahr 2010 den Speicherplatz auf einem Webserver der Überlassung von gewerblich genutzten Räumen gleichgesetzt, wodurch sich eine Kündigungsfrist wie in § 580a Abs. 2 BGB für Geschäftsräume ergibt: Wer das Webhosting kündigen möchte, kann dies demnach bis zum dritten Werktag eines Kalendervierteljahrs tun. Die Kündigungsfrist beträgt dann drei Monate zum Ablauf des darauffolgenden Kalendervierteljahres. Kürzere Kündigungsfristen sind möglich.

Da der Provider in der Regel nicht nur den Speicherplatz bereitstellt, sondern auch weitere Services leistet, gilt ein Webhosting-Vertrag zudem laut dem Bundesgerichtshofs (BGH) als Internet-Systemvertrag, der von deutschen Gerichten in der Regel als Werkvertrag eingestuft wird.

Durch diese unterschiedlichen Einstufungen kann es passieren, dass die Kündigungsbedingungen letztendlich nicht für den kompletten Vertrag einheitlich bestimmt werden, sondern für den einen Vertragsbestandteil die Kündigungsmöglichkeiten des Gewerbemietvertrags und für andere die für den Werkvertrag gelten.

Das Webhosting bei den wichtigsten Anbietern kündigen

Da es bisher noch keine gesetzlichen Regelungen konkret für das Webhosting gibt und die Kündigungsbedingungen letztendlich von deinem Vertrag mit dem Webhoster abhängen, bleibt dir nichts weiter übrig, als diesen genau zu prüfen, bevor du das Webhosting kündigen kannst.


Das Webhosting ordentlich kündigen

Um dir die Kündigung etwas zu erleichtern, findest du hier eine Übersicht der Bedingungen für die ordentliche Kündigung von Verträgen mit einigen wichtigen Webhostern:

  • 1&1 – der Vertrag kann laut AGB mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der Laufzeit gekündigt werden, die üblicherweise ein Jahr beträgt; wird der Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit
  • Alfahosting – Verträge verlängern sich nach Erreichen der vereinbarten Laufzeit automatisch; die Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum jeweiligen Laufzeitende möglich; bei Laufzeiten kürzer als drei Monate beträgt die Frist einen Monat; bei einmonatiger Laufzeit kann der Vertrag mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden
  • Contabo – die Kündigung ist mit einer Frist von vier Wochen zum Ende der gewählten Laufzeit, aber nur zum Monatsende möglich
  • dogado – die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfrist werden für jedes Angebot separat festgelegt
  • domain Factory – Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr; der Vertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Laufzeitende gekündigt werden, ansonsten verlängert er sich automatisch um die vereinbarte Laufzeit
  • goneo – die Kündigung ist mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit möglich; der Vertrag verlängert sich automatisch, wenn er nicht gekündigt wird
  • HostEurope – die ordentliche Kündigung ist mit einer Frist von sechs Wochen zum Ende der vertraglich vereinbarten Laufzeit möglich; ohne Kündigung verlängert sich der Vertrag automatisch um die vereinbarte Laufzeit, diese beträgt mindestens zwölf Monate
  • one.com – die Mindestlaufzeit beträgt zwölf Monate; die Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende möglich, andernfalls verlängert sich der Vertrag um weitere zwölf Monate
  • Strato – der Vertrag verlängert sich automatisch um die erste vereinbarte Laufzeit, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat zum Laufzeitende gekündigt wurde


Das Webhosting außerordentlich kündigen

Liegt ein wichtiger Grund vor, beispielsweise wenn der Anbieter die vereinbarten Leistungen nicht erbringt oder erbringen kann, berechtigt dich das gemäß § 649 BGB normalerweise zu einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Auf der anderen Seite kann aber auch der Anbieter das Webhosting kündigen, zum Beispiel wenn du dich mit dem für die Leistung vereinbarten Entgelt im Verzug befindest oder andere vertragliche Pflichten verletzt.

Diese Form musst du beim Webhosting Kündigen einhalten

In den meisten Fällen bedarf es einer Kündigung in Textform. Das bedeutet, dass die Kündigung auch per Fax oder E-Mail versendet werden darf und sie mit einer elektronischen Unterschrift gültig ist.Deine Kündigung über volders ist in jedem Fall rechtlich zulässig, außer es wurde bei Vertragsabschluss mit dem Anbieter vereinbart, dass zur Kündigung die eigenhändige Unterschrift benötigt wird oder wenn dein Anbieter rechtswirksam verbietet (z. B. in seinen AGB), den Vertrag in Textform zu kündigen.

Fazit

Da das Webhosting bisher kaum gesetzlich geregelt ist, musst du auf die konkreten Geschäfts- oder Vertragsbedingungen deines Providers achten, wenn du das Webhosting kündigen möchtest. Die Kündigungsfristen bei den meisten Anbietern betragen entweder vier Wochen oder drei Monate zum Ende der im Vertrag vereinbarten Laufzeit. Je nach Anbieter kann die Kündigung über ein Online-Formular oder muss entweder in Text- oder in Schriftform erfolgen.

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