Rechtzeitig kündigen

Verbraucher*innen müssen ihre Versicherungen meist pünktlich zum Ende des Jahres kündigen, denn ein Versicherungsjahr entspricht bei einem Großteil der Versicherungen einem Kalenderjahr. Im Fall von KfZ-Versicherungen ist der 30. November der letzte Tag, an dem die ordentliche Vertragsbeendigung eingegangen sein muss. Für außerordentliche Kündigungen, die Versicherte nicht zum Jahresende sondern einem anderen Zeitpunkt tätigen, müssen triftige Gründe angeführt werden. Ist die Kfz-Versicherung gekündigt, folgt der Wechsel zu einem anderen Versicherer. In Deutschland ist die Kfz-Haftpflichtversicherung nämlich eine gesetzliche Pflichtversicherung für Autofahrer*innen.