Festnetz kündigen

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18.4.2024 Festnetz GmbH Musterstraße 123 12345 Musterstadt hiermit kündige ich meinen Vertrag fristgerecht, hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung der Kündigung unter Angabe des Beendigungszeitpunktes zu. Sofern Ihnen für den betreffenden Vertrag eine Einzugsermächtigung vorliegt, widerrufe ich diese zum Ablauf des Vertrages. Jegliche Form der Kontaktaufnahme Ihrerseits zum Zweck der Rückwerbung ist nicht erwünscht und ich bitte freundlich darum, davon abzusehen. Sehr geehrte Damen und Herren, Kündigung Max Musterman
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So klappt die Kündigung bei deinem Festnetz-Anbieter

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Der Markt für Festnetz

Früher war alles besser? Nö. Damals, also vor 1998, gab es nur einen einzigen Anbieter für Festnetzanschlüsse: Die Deutsche Post. Ja, da staunst du! Erst 1998 hat sie das Monopol abgeben müssen, der Markt wurde liberalisiert. Die Deutsche Telekom entstand aus dem Bereich Telekom der Deutschen Post. Und gleich in den ersten Jahren wurden Telefonanrufe bis zu 90 % günstiger. 
 
Zwar versuchte die Deutsche Telekom anfangs, den Wechsel zu alternativen Festnetzanbietern zu erschweren. Dennoch konnten diese einen großen Teil des deutschen Kommunikationsmarktes erobern. Nichtsdestotrotz ist die Deutsche Telekom noch immer der Grundversorger in Sachen Telefondienste sowie der marktführende Festnetzanbieter in Deutschland.
 
Heutzutage bieten unzählige Anbieter so viele Angebote an, dass kaum einer mehr durchblickt – außer uns natürlich. Wir von Volders finden immer ein Angebot, das genau deinen Bedürfnissen entspricht. Deshalb hast du mit Volders immer ein gutes Gefühl bei deinen Verträgen. Apropos Volders und Verträge: Du hast unsere kostenlose App noch nicht? Dann schnell runterladen und sofort von unserem kostenlosen Service profitieren! 

Wann ist die Kündigung eines Festnetzanschlusses sinnvoll?

Für die Kündigung eines Festnetzanschlusses kann es verschiedene Gründe geben, zum Beispiel:
 
  • Du telefonierst und surfst kaum noch über das Festnetz
  • Ein anderer Anbieter hat ein besseres Angebot
  • Du ziehst in eine andere Stadt oder ins Ausland

Festnetzanschluss kündigen – oder lieber doch nicht?

Wenn du viel zu Hause telefonierst, solltest du dir die Kündigung des Festnetzanschlusses gut überlegen: Denn noch immer ist die Verbindungsqualität per Festnetz am besten. Auch überlegenswert: Während ein Handy zudem meistens an einen Nutzer gebunden ist, steht das Festnetz mehreren Personen im Haushalt zur Verfügung. Hinzu kommt, dass viele Anbieter den Festnetzanschluss mit der Nutzung von DSL kombinieren. Nach der Kündigung des Telefonanschlusses kann dann auch nicht mehr im Breitbandnetz gesurft werden – das immer noch mehr Komfort beim Surfen im Internet, beim Videostreaming und dem Down- oder Upload von Dateien zu bieten hat. Du siehst: Wir sind Festnetzfans – aber aus guten Gründen.  
 
Kleiner Tipp: Beobachte einfach mal einen Monat lang dein Telefonier- und Surfverhalten – dann weißt du, ob du kündigen solltest oder nicht. Dabei hilft dir auch ein Einzelverbindungsnachweis.
 
Eine Kombination von Festnetz- und Mobilfunkanschluss ist übrigens nicht selten. Die Kündigung des Festnetzanschlusses hätte in diesem Fall den Wegfall der Mobilfunknummer zur Folge. Die einzige Lösung ist dann, die Nummer zu einem anderen Anbieter mitzunehmen. 
 
Und wie kündigt man jetzt den Festnetzanschluss am besten? Lies weiter und du wirst es erfahren!

Festnetz kündigen: Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen

Mindestvertragslaufzeiten 
In der Regel werden Festnetzverträge mit einer Mindestvertragslaufzeit abgeschlossen, die sich automatisch verlängert – wenn du nicht rechtzeitig kündigst.  
 
Wenn du dein Festnetztelefon kündigen willst, musst du unbedingt an zwei Dinge denken: die Kündigungsfrist und die Kündigung in Schriftform. Für letztere kannst du einfach unsere Vorlage nutzen und direkt online per Fax oder Einschreiben kündigen: Diese beiden Kündigungswege empfehlen wir dir nämlich besonders! 
 
Das Fax erhält dein Anbieter sofort. Außerdem hast du einen Sendenachweis. Und beim Einschreiben wird die Zustellung genau dokumentiert, so dass du auch hier nachweisen kannst, dass du die Kündigung verschickt hast. Jetzt noch kurz zum Thema Kündigungsfristen. 
 
 
Kündigungsfristen 
Normalerweise kündigst du, indem du vor Erreichen der Kündigungsfrist die Kündigung losschickst. Die Kündigungsfrist beträgt einen Monat? Dann muss die Kündigung präzise einen Monat vorher beim Anbieter angekommen sein. Schau in deinem Vertrag nach, wie lange die Kündigungsfrist in deinem Fall ist. Oder frag einfach deinen Anbieter. Der sagt es dir sofort. 
 
In bestimmten Fällen ist es aber auch möglich, den Anschluss vor Vertragsende zu kündigen. Für eine nicht fristgerechte Kündigung des Telefonanschlusses gelten demnach Sonderkündigungsrechte. 
 
Damit du dein Telefon kündigen und die Fristen einhalten kannst, hier ein unverbindlicher (!) Überblick über die üblichen Vertragslaufzeiten, Kündigungsfristen und automatischen Vertragsverlängerungen der führenden Anbieter auf dem deutschen Markt:
 
  • Deutsche Telekom: 12 oder 24 Monate Vertragslaufzeiten, 1 Monate Kündigungsfrist, 12 Monate Laufzeit nach automatischer Verlängerung
  • 1&1: 24 Monate Vertragslaufzeit, 1 Monat Kündigungsfrist, 12 Monate Laufzeit nach automatischer Verlängerung
  • O2/Telfonica: 24 Monate Vertragslaufzeit, 1-3 Monate Kündigungsfrist, 12 Monate Laufzeit nach automatischer Verlängerung
  • Vodafone: 24 Monate Vertragslaufzeit, 3 Monate Kündigungsfrist, 12 Monate Laufzeit nach automatischer Verlängerung
 
Apropos Kündigungsfrist: Möchtest du wissen, wie du niemals eine Kündigungsfrist verpasst? Mit Volders! Wir erinnern dich nämlich rechtzeitig. Kostenlos. Also jetzt Volders-App runterladen und loslegen!

Die ordentliche Kündigung: Was ist das?

Die ordentliche Kündigung ist immer zum Ende einer Vertragslaufzeit möglich. Wenn du einen Vertrag ganz neu startest, muss er zunächst bei den meisten Anbietern 24 Monate laufen. Wird der Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich um maximal zwölf weitere Monate und kann erst zum Ende dieser wieder gekündigt werden. 
 
Aber Vorsicht: Wenn du gegen Ende der Vertragslaufzeit auf ein neues Angebot des Providers eingehst, schließt du einen neuen Vertrag ab, der wiederum 24 Monate laufen kann. Schau also genau hin! Der Vertragspartner ist allerdings dazu verpflichtet, dich auf den neuen Vertragsabschluss hinzuweisen, denn andernfalls gilt nur die zwölfmonatige Laufzeit. 
 
Bei der Kündigung musst du eine Kündigungsfrist einhalten, die in der Regel drei Monate beträgt. Wirf zur Sicherheit einen Blick in deinen Vertrag bzw. in die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) deines Vertragspartners.
 
Beispiel für rechtzeitiges Kündigen bei dreimonatiger Frist: Du kannst deinen Vertrag zum 31.12. eines Jahres kündigen. Dann muss dein Kündigungsschreiben bis einschließlich zum 30.09. desselben Jahres bei deinem Anbieter eingehen. 

Die außerordentliche Kündigung

Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du einen Telefonvertrag auch außerordentlich kündigen: zum Beispiel, wenn der Provider die vertraglich zugesicherten Leistungen nicht liefert – oder nicht liefern kann. Weitere Gründe:
 
  • Du schließt einen Vertrag neu ab und es stellt sich heraus, dass der Anschluss im Wohngebiet oder im Haus durch den Anbieter nicht möglich ist.
  • Dein Provider versäumt es, den Anschluss zum vertraglich vereinbarten Zeitpunkt zu schalten.
  • Die DSL-Geschwindigkeit ist deutlich langsamer, als vom Provider angegeben.
  • Die Telefon- und/oder Internetverbindung weist regelmäßig und über längere Zeiträume deutliche Störungen auf.
  • Die Telefon- und/oder Internetverbindung fällt komplett aus.
  • Die Telefonrechnung ist fehlerhaft und wird durch den Anbieter nicht korrigiert.
  • Du ziehst in eine andere Stadt oder ins Ausland und der Provider kann den Umzug des Festnetzanschlusses aus technischen Gründen nicht durchführen – ist dies jedoch möglich, muss der Anschluss in die neue Wohnung mitgenommen werden!
  • Dein Provider erhöht einseitig die Preise (also ohne deine Zustimmung und entsprechende Vertragsänderungen).
  • Die zur Verfügung gestellte Hardware funktioniert nicht und wird durch den Provider nicht ersetzt.
 
Grundsätzlich muss deinem Anbieter allerdings eine realistische Frist gesetzt werden, innerhalb derer er das Problem lösen kann. Erst wenn diese verstrichen ist, kannst du außerordentlich kündigen. Je nachdem, wie gravierend der Mangel ist, liegen diese Fristen zwischen zehn Werktagen und drei Wochen. 
 
Kann das Problem nicht beseitigt werden oder möchte der Provider das nicht, kannst du fristlos kündigen. Im Zweifelsfall solltest du einen Anwalt oder den Verbraucherschutz einschalten – natürlich nur, wenn es ganz hart auf hart kommt.

Was muss im Kündigungsschreiben stehen?

Unabhängig davon, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Kündigung handelt: Du solltest immer schriftlich kündigen und sicherstellen, dass sie deinem Vertragspartner auch wirklich zugeht: idealerweise als Einschreiben mit Rückschein oder per Fax. 
 
Du kannst natürlich auch per E-Mail kündigen, allerdings fällt hier im Streitfall der Nachweis des rechtzeitigen Versands gegenüber Gerichten schwerer. Wenn du ganz sichergehen möchtest, nutzt du für den Versand alle drei Möglichkeiten oder zwei davon. Das Kündigungsschreiben sollte folgende Angaben enthalten:
 
  • deinen Namen und die Rechnungsadresse
  • den Namen und die Anschrift des Providers
  • deine Kundennummer
  • Betreff
  • bei der außerordentlichen Kündigung die Fristsetzung
  • den gewünschten Kündigungstermin
  • einen Widerruf der Bankeinzugsermächtigung
  • die Bitte um Zusendung einer Kündigungsbestätigung
 
Tipp: Wir haben für dich Kündigungsvorlagen vorbereitet – einfach ausfüllen und wir kümmern uns um alles Weitere. So kannst du die Kündigung deines Telefonanschlusses gleich hier online erledigen. 

So geht es nach der Kündigung weiter

Die ordentliche Kündigung wird wirksam, wenn sie dem Anbieter nachweisbar fristgemäß zugegangen ist – auch wenn er keine Kündigungsbestätigung versendet hat! Zur Sicherheit solltest du diese aber nachdrücklich anfordern. 
 
Bei der außerordentlichen Kündigung musst du die Frist abwarten, die du dem Provider zur Abhilfe der Probleme gesetzt hast. Erst mit Ablauf der Frist wird die Kündigung wirksam, sofern der Vertragspartner nicht erfolgreich tätig geworden ist.
 
Unter Umständen musst du zur Verfügung gestellte Geräte zurücksenden. Viele Anbieter verzichten darauf allerdings, weil sie sowieso nicht mehr dem aktuellen technischen Standard entsprechen.
 
Wenn du den Festnetzanschluss gekündigt hast, um zu einem anderen Anbieter zu wechseln: Auf deine Experten kannst du zählen – wir beraten dich gerne persönlich beim Tarifwechsel! Also nur keine Scheu, ruf uns einfach an und wir kümmern uns um alles: 030 208 47 76 87.
 
Zudem solltest du dir frühzeitig darüber Gedanken machen, ob du deine bestehende Rufnummer mitnehmen möchtest. Die Rufnummernmitnahme bei einem Festnetzanschluss ist nicht immer möglich. Daher solltest du das so früh wie möglich mit deinem neuen Anbieter abgleichen.

Lass uns deinen Festnetz-Vertrag kündigen!

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