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BGH (Bundesgerichtshof)

Definition

Der BGH (Bundesgerichtshof) ist in der ordentlichen Gerichtsbarkeit im Rang das höchste Gericht in Deutschland und bildet die oberste Instanz für Zivilverfahren und Strafverfahren. Der Bundesgerichtshof existiert seit dem 01. Oktober 1950 und hat seinen Sitz im "Erbgroßherzoglichen Palais" in Karlsruhe. Die Aufgabe vom BGH ist vor allem die Prüfung der Entscheidungen der ihm untergeordneten Gerichte. Im Vordergrund steht dabei die Entscheidung über Revisionen, die aus den Urteilen der Landgerichte und Oberlandesgerichte hervorgehen. Eine Revision ist ein Rechtsmittel, womit ein richterliches Urteil angefochten wird. Dabei entscheidet der BGH, ob das jeweilige, getroffene Urteil vom Land- oder Oberlandesgericht mit Rechtsfehlern behaftet ist. Als Revisionsgericht erhebt es keine Beweise. Die Richter vom BGH sind in Senate unterteilt. Für Revisionen in Strafverfahren gibt es fünf Senate, für Zivilverfahren zwölf Senate sowie für spezielle Gebiete weitere Senate.

Beispiel

Du führst in Begleitung mit einem Rechtsbeistand einen Zivilprozess, der dem Familienrecht zugehörig ist und bei dem du bereits bis zum Oberlandesgericht in Berufung gegangen bist. Das Urteil vom Oberlandesgericht basiert auf Rechtsfehlern und fällt zu deinen Ungunsten aus. Mit dem gefällten Urteil kannst du in Revision gehen, sodass das Verfahren am BGH weitergeführt wird. Die Richter des XII. Zivilsenats für Familienrecht prüfen das Urteil auf Rechtsfehler und entscheiden als letzte Instanz.