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Verjährungsfrist

Definition

Die Verjährungsfrist kommt sowohl im Privatrecht als auch im öffentlichen Recht wie der strafrechtlichen Verfolgung zur Geltung. So besteht für den Verpflichtenden das Recht, den Anspruch des Berechtigten nach einem gewissen Zeitablauf zu verweigern. Die Verjährungsfrist basiert auf den Gedanken des Rechtsfriedens. Die regelmäßige Verjährungsfrist ist in den §§ 194 BGB geregelt und beginnt mit dem Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist. Nach aktuellem Recht beläuft sich diese auf drei Jahre. Vor der Zivilrechtsform (2002) betrug die Verjährung 30 Jahre.

Beispiel

Ein Bekannter verkaufte dir am 18.10.2010 einen Computer für 3.000 Euro. Du hattest versprochen, später zu zahlen. Aufgrund unbekannter Umstände vergisst der Bekannte, dass er von dir noch 3.000 Euro erhält. Am 01.04.2014 erinnert er sich und fordert dich zur Zahlung auf. In diesem Beispiel würde die Verjährungsfrist in Kraft treten und du hättest die Möglichkeit, die Zahlung zu verweigern.