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Versicherungsschutz

Definition

Bei der Versicherung gilt grundlegend das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme. Viele Versicherungsnehmer zahlen einen bestimmten Geldbetrag in einen "Geldtopf" ein und erhalten bei Eintreten eines Versicherungsfalles aus diesem Geldtopf eine entsprechende Summe, die zum schadenausgleich dienen soll. Durch das Prinzip der kollektiven Risikoübernahme und der Tatsache, dass Versicherungsfälle nur selten eintreten, reicht der eingezahlte Beitrag aus, um von deutlich höheren Leistungen profitieren zu können. Die Anzahl der Versicherungen bestimmt den sogenannten Versicherungsschutz. In Deutschland ist die Krankenversicherung für jeden Bürger verbindlich. Die Zahlung der Krankenversicherung wird vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Weitere wichtige Versicherungen sind die Unfall-, die Arbeitslosen-, die Pflege-, und die gesetzliche Rentenversicherung.

Neben den gesetzlich verbindlichen Versicherungen, die zur Hälfte oder vollständig vom Arbeitgeber gezahlt werden, kann der Versicherungsschutz des Versicherungsnehmers ergänzt werden. Viele private Versicherungsnehmer entscheiden sich für einen Versicherungsschutz, der unter anderem eine Haftpflicht- und Hausratsversicherung vorsieht. Die Policen für den Versicherungsschutz richten sich neben dem Alter auch ggf. nach der Wohnsituation etc. aus.

Beispiel

Bei einem unvorhergesehenen Ereignis, wie zum Beispiel einer Krankheit, tritt der Versicherungsschutz (in diesem Fall die Krankenversicherung) ein. Obwohl z. B. nur 150 Euro an Beiträgen im Monat eingezahlt werden, erhält der Patient Leistungen in Höhe von z. B. 10.000 Euro.