Eine außerordentliche Kündigung bedeutet, dass du deinen Vertrag vorzeitig beendest. Du brauchst dich also nicht an die Kündigungsfrist halten und kündigst deinen Vertrag vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Gemäß § 314 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss jedoch ein wichtiger Grund vorliegen, damit eine Sonderkündigung rechtsgültig ist. Laut Gesetz liegt ein wichtiger Grund dann vor, wenn dir unter Berücksichtigung aller Umstände das Fortbestehen des laufenden Vertragsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.
Todesfall
Leider enden mit dem Tod nicht alle Verträge und Abonnements automatisch und bedürfen einer Kündigung durch dich, den Erben. Viele Anbieter akzeptieren eine fristlose Kündigung, wenn man das Gespräch mit ihnen sucht. Beachte, dass du, um die Mitgliedschaft eines Verstorbenen bei NGG kündigen zu können, neben der Sterbeurkunde auch immer den Erbschein beilegen musst.
Nicht erbrachte Leistungen
Sowohl du als auch dein Vertragspartner gehen mit einem Vertrag Pflichten ein. Du verpflichtest dich deine vom Anbieter angebotenen Leistungen zu bezahlen und er verpflichtet sich, dir die im Vertrag festgelegten Leistungen zu erbringen. Kann dein Vertragspartner während der Vertragslaufzeit nicht die Bedingungen erfüllen, zu denen er sich im Vertrag verpflichtet hat, kannst du den Vertrag vorzeitig beenden. Beachte, dass du deinem Anbieter vorher eine Frist zur Mängelbeseitigung einräumen musst. Kann er oder will er die vereinbarten Leistungen noch immer nicht erbringen, kannst du fristlos kündigen.
Preiserhöhung
Erhöht dein Anbieter während der Vertragslaufzeit die Preise, kommst du vorzeitig aus eurem Vertragsverhältnis. Du musst jedoch schnellstmöglich nach der Preiserhöhung reagieren und kündigen, damit dein außerordentliches Kündigungsrecht rechtswirksam ist.
Gesundheitszustand
Auch die Veränderung deines Gesundheitszustands wird in einigen Fällen als Grund für das vorzeitige Beenden eines Vertrags angesehen. Das gilt jedoch nur, wenn du die Leistungen dauerhaft nicht mehr nutzen kannst.