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Abnahmeverpflichtung

Definition

Mit Abnahmeverpflichtung ist gemeint, dass man zur Vergütung bzw. Entgegennahme von Leistungen oder Lieferungen verpflichtet ist. So findet sich oftmals in Lieferverträgen die Verpflichtung, eine bestimmte Mindestmenge an Waren abzunehmen. Auch im Rahmen von Kreditgeschäften ist die Abnahmeverpflichtung von Bedeutung - als Darlehensnehmer bist du dazu verpflichtet, das Darlehen innerhalb einer zuvor vereinbarten Frist in Anspruch zu nehmen. Geregelt ist die Abnahmeverpflichtung im Kreditvertrag. Dort ist nicht nur der Zeitraum für die Abnahme festgelegt, sondern auch die Modalitäten der Rückzahlung. Für die kreditgebende Bank bedeutet die Verpflichtung zur Abnahme eine Sicherheit: Durch den festgesetzten Jahreseffektivzins kann sie einen Gewinn erwirtschaften.

Beispiel

Du planst, dir ein neues Auto zu kaufen und nimmst bei deiner Bank einen Kredit über 10.000 Euro auf. Kurze Zeit später gewinnst du 10.000 Euro im Lotto. Eigentlich bräuchtest du den Kredit jetzt nicht mehr, jedoch besteht weiterhin die Abnahmeverpflichtung. Obwohl du den Kredit also eigentlich nicht mehr benötigst, bist du trotzdem verpflichtet, ihn in Anspruch zu nehmen.