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Einen Darlehensvertrag kündigen

Alles Wissenswerte und Tipps vom Experten

Den Darlehensvertrag kündigen: Schnell schuldenfrei werden!

Du bist unerwartet zu Geld gekommen – und möchtest nun lieber ein laufendes Darlehen kündigen, statt alles schnellstmöglich sinnlos zu verprassen? Glückwunsch! Das ist sehr vernünftig! 
 
Vielleicht suchst du aber auch nach einer Möglichkeit zur Umschuldung, um wieder einen besseren Überblick über deine Finanzen zu bekommen? Auch das wäre aus vernünftiger Sicht begrüßenswert. Wie dem auch sei: Es gibt eine Menge verschiedener Gründe, die dich zu einer vorzeitigen Kündigung deines Darlehens motivieren können!
 
Doch nicht bei jeder Kreditform ist das so einfach und einseitig möglich. Die Bank, die dir das Darlehen ausgezahlt hat, will schließlich kein Geld verlieren – das ihr im Darlehensvertrag ja zugesichert worden war. Je nach Kreditart gibt es dennoch gute Möglichkeiten zur Kündigung des Darlehensvertrags. Verwirrt? Macht nichts: Dafür hast du ja Volders. Wir bringen Licht ins Dunkel der Darlehensvertragskündigung. 

Darlehen mit variablen Zinsen

Wurde ein Kredit mit variablen Zinsen vereinbart, kannst du ihn zu jedem Zeitpunkt kündigen. Ist auch die Kredithöhe nicht vertraglich festgehalten, wie zum Beispiel beim Dispo-Kredit, kannst du dein Darlehen kündigen und das Geld einfach zurückzahlen. Wenn der Kreditvertrag über eine bestimmte Summe geschlossen wurde, musst du für eine vorzeitige Beendigung des Vertrages eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. 

Darlehen mit einem festen Zinssatz

Du hast mit der Bank einen festen Zinssatz vereinbart? Dann wird es schon deutlich schwieriger mit der Kündigung. Denn: Ein solcher Vertrag ist für Banken eine langfristige Geldanlage. In § 489 BGB ist übrigens genau geregelt, wann und wie ein Darlehen vorzeitig gekündigt werden kann. 
Kündigen kannst du natürlich aber trotzdem: Stichwort „Zinsbindung“. Läuft dein Vertrag länger als besagte Zinsbindung, kannst du frühestens zum Ende der Zinsbindungszeit kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt in diesem Fall einen Monat. Bei einem gestaffelten Zins kannst du immer zu dem Tag kündigen, an dem die Zinsen sich verändern. Der gestaffelte Zins unterscheidet sich vom variablen Zins dahingehend, dass für festgelegte Zeiträume ein in Prozent ausgedrückter Zinssatz vertraglich vereinbart wird.
 
Kurze Zwischenfrage: Hast du eigentlich immer ein gutes Gefühl bei deinen Verträgen? Dachten wir uns! Also lade dir schnell und kostenlos unsere Volders-App runter. Unsere Vertragsmanager organisieren deine Verträge perfekt, du zahlst nie zu viel – und kannst dich beruhigt zurücklehnen! 

Laufzeitgebundene Darlehen

Dein Vertrag ist für mehr als zehn Jahre vereinbart? Auch dann besteht für dich nach Ablauf der zehn Jahre eine Chance zur vorzeitigen Kündigung! In diesem Fall musst du die Kündigung allerdings bereits sechs Monate im Voraus aussprechen. All diese Kündigungsrechte sind keine Willkür, sondern gesetzlich vorgegeben. Dein Kreditinstitut darf dir als Kreditnehmer die Kündigung daher auch nicht erschweren.

Korrekte Widerrufsbelehrung erhalten?

Eine erfrischende Pointe kann in einer Widerrufsbelehrung bestehen, die entweder fehlerhaft war oder die du gar nicht erst erhalten hast. Es kann sich also durchaus lohnen, das mal zu checken. Solltest du fündig werden, kannst du den Vertrag nämlich einfach widerrufen – auch wenn er schon jahrelang lief. Die Bank darf dann auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. 

Rechte und Pflichten bei der Sonderkündigung

Ungeachtet der beschriebenen ordentlichen Kündigungsrechte, kannst du natürlich jederzeit mit der Bank eine Sonderkündigung vereinbaren. Zu beachten ist dabei dann jedoch die sogenannte „Vorfälligkeitsentscheidung“. 

Was ist die Vorfälligkeitsentschädigung?

Banken sind in Fällen einer Sonderkündigung berechtigt, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu verlangen. Das bedeutet, dass du die Zinsen aufbringen musst, die im Laufe der vereinbarten Rückzahlung angefallen wären. Der Bank soll schließlich nichts durch die Lappen gehen – was im Grunde ja auch fair ist. Würdest du umgekehrt sicher auch nicht wollen. So kannst du dich dann aber immerhin als Darlehensnehmer vom Vertrag freikaufen.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung festgesetzt?

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung wird individuell vereinbart. Da bei den meisten Darlehen die Banken diese Entschädigung beliebig hoch ansetzen können, solltest du anschließend an das Gespräch nochmal detailliert durchrechnen, ob sich die Kündigung aktuell wirklich lohnt. 
 
Eine Ausnahme dazu besteht bei Immobilienkrediten, falls du die betroffene Immobilie verkaufen musst. Hier schreibt der Gesetzgeber vor, dass nur die tatsächlich ausgefallenen Zinsen berechnet werden dürfen. Falls Sondertilgungen vereinbart waren, muss die Bank davon ausgehen, dass der Kreditnehmer jede Sondertilgung genutzt hätte.

Fallen Gebühren für die Berechnung an?

Ja, das ist möglich. Den Banken ist es erlaubt, eine Gebühr für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung zu erheben. Aber: Verbraucherschützer raten dazu, eine Gebühr von über 150 Euro nicht zu akzeptieren! Gesetzlich begrenzt ist sie jedoch nicht. 
Die Begrenzung der Vorfälligkeitsentschädigung zieht auch dann, wenn du im Rahmen der Umschuldung deinen Kreditrahmen erhöhst, dies aber nur bei einem anderen Kreditinstitut tun kannst.

Konsultiere deinen Bankberater

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Aber zurück zum Kreditvertrag: Grundsätzlich ist es also empfehlenswert, vor der Kündigung des Darlehens mit dem persönlichen Bankberater über die finanzielle Situation zu sprechen. Die Kündigung des Darlehens ist nämlich nicht immer die beste Lösung – auch wenn du das Recht zur Kündigung hast. Insbesondere bei Umschuldungen kann es sinnvoll sein, erst die Möglichkeiten gemeinsam zu erörtern. 
 
Wenn du zum jetzigen Zeitpunkt dein Darlehen nicht ordentlich kündigen kannst und somit die Zustimmung deiner Bank benötigst, ist ein Gespräch ohnehin unumgänglich.

Enthält dein Kündigungsschreiben alle relevanten Informationen?

Hast du alle Möglichkeiten durchgerechnet und kommst zu dem Ergebnis, dass du dein Darlehen kündigen möchtest? Dann kannst du schriftlich die Kündigung aussprechen: Teile deinem Kreditinstitut mit, um welches Darlehen es sich genau handelt. Deine Kundennummer, die Kredithöhe und das Datum des Vertragsabschlusses sind wichtig, um die Kündigung eindeutig zuzuordnen!
 
Sofern du Verhandlungen zur Vorfälligkeitsentschädigung geführt hast und eine Einigung erzielt wurde, solltest du darauf im Kündigungsschreiben unbedingt hinweisen. Bitte auch ausdrücklich um eine ausführliche Abrechnung, damit du den exakten, zu zahlenden Geldbetrag kennst. Und nach der Kündigung? Das solltest du beachten:

Überweisen des Restbetrages

Damit die Kündigung deines Darlehens wirksam ist, musst du innerhalb von zwei Wochen das ausstehende Geld an die Bank überweisen. Lässt du diese Zeit verstreichen, gilt die Kündigung als nicht ausgesprochen! Damit hättest du alle Vereinbarungen verloren, Fristen versäumt und dein Vertrag würde ganz normal weiterlaufen. Also: Pass gut auf!

Fehlerhafte Abrechnung: Was nun?

Selbst wenn dir die Abrechnung der Bank fehlerhaft oder unvollständig vorkommt, darfst du die Zweiwochenfrist nicht versäumen. Du kannst noch bis zu drei Jahre danach dagegen Einspruch erheben. Allerdings solltest du, um dir dieses Recht zu erhalten, keinen Aufhebungsvertrag mit deiner Bank unterschreiben.
 
Hinweis: Es gibt eine spezielle Regelung für Immobiliendarlehen, die zwischen dem 1. November 2002 und dem 10. Juni 2010 aufgenommen wurden. Lies dazu unseren Ratgeber "Widerrufsjoker", in dem du erfährst, warum der Widerruf bei einem Vertrag aus dieser Zeit unkompliziert möglich ist. 
 
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