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Leasing

Definition

Der Begriff Leasing beschreibt die Vermietung und Verpachtung von sogenannten Investitions- und Konsumgütern. Der Leasingnehmer hat bei beim Leasing die Wahl, ob er bei einer speziellen Leasinggesellschaft (indirektes Leasing) oder direkt beim Produzenten des Konsumguts (Herstellerleasing) einen Vertrag abschließt. Damit das Leasinggeschäft rechtlich wirksam ist, muss im Vertrag unter anderem die Grundmietzeit, die Höhe der Leasingraten, Verfahrensweisen im Schadensfall sowie weitere Zusatzleistungen, zum Beispiel die Wartung und Pflege des Objekt, aufgeführt sein. Darüber hinaus muss festgehalten werden, ob nach Ablauf der Grundmietzeit eine Kauf- oder Verlängerungsoption vom Leasingnehmer wahrgenommen werden darf.

Beispiel

Ein Produzent von Hydraulikteilen entscheidet sich für das Leasing einer CNC-Maschine einschließlich Wartung. Nach Ablauf der Grundmietzeit möchte er das Investitionsgut zurückgeben. Vorteil: Neben steuerlichen Vergünstigungen spart der Leasingnehmer Folgekosten, die sich aus der Entsorgung oder weiteren Wartungsmaßnahmen ergeben können.