Volders Logo Menu

Mindestlaufzeit

Definition

Die Mindestlaufzeit bei einem Vertrag gibt an, wie lange der Vertrag nach Abschluss mindestens läuft. Viele Verträge haben eine bestimmte Kündigungsfrist. Von diesem Kündigungsrecht kannst du aber erst Gebrauch machen, wenn die Mindestlaufzeit abgelaufen ist. Bei manchen Verträgen, wie zum Beispiel bei bestimmten Versicherungen, gibt es eine gesetzliche Maximallaufzeit. Steht in deinem Vertrag eine längere Mindestdauer, so kannst du diese ignorieren und gleich nach der gesetzlich vorgegebenen Maximallaufzeit kündigen. Diese gesonderte Laufzeit wird meistens abgeschlossen, damit dein Vertragspartner dich erst einmal an sich bindet. Denn die meisten Vertragspartner gewöhnen sich nach einer gewissen Zeit so an den Vertrag und die Leistung, dass sie auch nach Ablauf der angegebenen Mindestlaufzeit nicht kündigen.

Beispiel

Du schließt einen Handyvertrag ab, den du laut Vertrag mit einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Jahresende kündigen kannst. Die Mindestlaufzeit beträgt jedoch 24 Monate. Das bedeutet, du kannst frühestens zum Ablauf des zweiten Jahres bei deinem Handyanbieter kündigen.