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Außerordentliche Kündigung

Definition

Ein Schuldverhältnis, das auf einen steten Austausch von Leistungen und Ansprüchen ausgelegt ist, kannst du zum Beispiel durch eine Kündigung beenden. Um ein solches Dauerschuldverhältnis handelt es sich zum Beispiel bei einem Arbeitsvertrag oder einem Vertrag mit einem Mobilfunkunternehmen. Weil die Kündigung eine einseitige Willenserklärung ist, ist sie häufig an Fristen und andere Vorschriften gebunden. Liegt jedoch ein sogenannter wichtiger Grund vor, kannst du außerordentlich kündigen. In diesem Fall musst du eine gesetzliche, tarifliche oder einzelvertragliche Kündigungsfrist nicht einhalten. Das Recht der außerordentlichen Kündigung darf dir nicht durch einen Vertrag oder eine Vereinbarung verwehrt oder ausgeschlossen werden. Für eine außerordentliche Kündigung benötigst du einen wichtigen Grund. Dieser liegt dann vor, wenn einer Vertragspartei die Fortsetzung des Schuldverhältnisses nicht zugemutet werden kann, und zwar nach einer objektiven Sichtweise. Nach der laufenden Rechtsprechung werden nur wenige Gründe als wichtig im Sinne einer außerordentlichen Kündigung akzeptiert.

Tipp: Hier findest du mehr zum Thema außerordentliche Kündigung!

Beispiel

Du schließt einen Mobilfunkvertrag für dein Handy mit einer Laufzeit von zwei Jahren ab. Nach einem halben Jahr erhältst du einen Job im Ausland und musst kurzfristig dorthin umziehen. Durch Vorlage einer Meldebescheinigung kannst du deinen Handyvertrag vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit kündigen.