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Die Kündigung einer Versicherung

So gehst du bei einer Versicherungskündigung vor

Eine Versicherung kündigen - Das ist zu beachten

Jeder Bundesbürger hat in der Regel mindestens eine Versicherung, meist sogar mehr. Das ist in vielen Fällen auch sinnvoll, denn die eingezahlten Beiträge berechtigen zu einem Ausgleich im Schadensfall. Außerdem sind einige Versicherungen, wie die Krankenversicherung und die Kfz-Haftpflichtversicherung, in Deutschland Pflicht. Wenn sich die familiären oder beruflichen Bedingungen ändern, können allerdings einige Versicherungen überflüssig werden und andere werden stattdessen benötigt. Hinzu kommt, dass es im Lauf der Jahre drastische Beitrags- und Leistungsunterschiede bei verschiedenen Versicherungsunternehmen geben kann. Aus diesem Grund lohnt es sich, die existierenden Versicherungsverträge regelmäßig zu überprüfen und nicht benötigte oder zu teure Versicherungen gegebenenfalls zu kündigen.

Wann sollte man eine Versicherung kündigen?

Zwar sind einige Versicherungen in Deutschland gesetzlich verpflichtend, aber der Gesetzgeber schreibt nicht vor, bei welchem Versicherungsunternehmen diese abgeschlossen werden müssen. Zu den Pflichtversicherungen gehören beispielsweise die Krankenversicherung, die Rentenversicherung sowie die Arbeitslosenversicherung für abhängig Beschäftigte. Außerdem sind für selbständige Tätigkeiten oder für Besitzer von Fahrzeugen verschiedene Hausrat-, einer Reise-, oder einer privaten Rentenversicherung. Die meisten Versicherungen kannst du kündigen; die Pflichtversicherungen allerdings nur um den Anbieter oder ggf. den Tarif zu wechseln. 

Was ist bei der Kündigung einer Versicherung zu beachten?

Du kannst eine Versicherung ordentlich oder außerordentlich kündigen. Keine Kündigung ist notwendig, wenn die Versicherung sowieso nach einer vertraglich vereinbarten Laufzeit endet.


Die ordentliche Kündigung

Bei der ordentlichen Kündigung musst du eine Kündigungsfrist beachten, die in der Regel drei Monate vor Ablauf des Versicherungsjahres beträgt. Das Versicherungsjahr unterscheidet sich vom Kalenderjahr und beginnt mit dem im Vertrag eingetragenen Kalendertag der Versicherung. Hast du eine Versicherung beispielsweise zum 1. Juni begonnen und die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr, kannst du erst zum 31. Mai oder 1. Juni des darauffolgenden Jahres kündigen. Das Kündigungsschreiben muss deinem Versicherer allerdings spätestens am 31. Februar zugegangen sein. Eine Ausnahme bildet hier die Kfz-Versicherung, deren Kündigung bis zum 30. November eines Jahres mit Wirksamwerden zum 1. Januar des nächsten möglich ist. Bei den Kündigungsfristen gibt es zudem Ausnahmen bei Versicherungen mit sehr langen Laufzeiten von mehr als drei Jahren. Diese können frühestens drei Monate zum Ablauf des dritten Versicherungsjahres gekündigt werden. In vielen Fällen können Versicherungen immer dann gekündigt werden, wenn das versicherte Risiko entfällt. Eine private Krankenversicherung ist erst zum Ende der vereinbarten Mindestlaufzeit kündbar, gesetzliche Krankenkassen hingegen haben nach der 18-monatigen Bindungsfrist eine generelle Kündigungsfrist von 2 Monaten.


Die außerordentliche Kündigung

In der Regel kannst du eine Versicherung immer dann außerordentlich kündigen, wenn das Versicherungsunternehmen die Beiträge erhöht hat, aber sich die Leistungen nicht verändert haben beziehungsweise wenn sich der Leistungsumfang bei gleichbleibenden Beiträgen verschlechtert. Außerdem ist die außerordentliche Kündigung nach einem Schadensfall möglich, wenn der Versicherer die Leistung abgelehnt hat. In den genannten Fällen musst du die Kündigung innerhalb eines Monats nach Leistungsablehnung oder Beitragserhöhung eingereicht haben. Du kannst mit sofortiger Wirkung kündigen.

Wie muss das Kündigungsschreiben aussehen?

Für die Kündigung einer Versicherung ist keine feste Form oder eine Vorlage notwendig, sodass üblicherweise ein einfaches Schreiben ausreicht. Damit es bei dessen Zuordnung zu deinem Versicherungsvertrag keine Probleme gibt, sollte das Kündigungsschreiben allerdings folgende Angaben enthalten:

  • dein vollständiger Name und deine Anschrift (wie im Versicherungsvertrag)
  • die Versicherungs- oder Kundennummer
  • den angestrebten Kündigungstermin und/oder Kündigung zum nächstmöglichen Zeitpunkt
  • die Bitte um eine Kündigungsbestätigung

Wenn du den Service von Volders nutzt und deine Vertragsdaten in deinem Account hinterlegt hast, findest du hier für jede einzelne Versicherung eine Vorlage. Diese kannst du direkt von der Website aus per Fax, per E-Mail oder per Einschreiben an das Versicherungsunternehmen senden.