Bei Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften handelt es sich um sogenannte Verbraucherverträge, die für einen festgelegten Zeitraum oder bis auf Widerruf abgeschlossen werden können. Nach deutschem Recht können Abonnementverträge für eine Höchstdauer von 24 Monaten geschlossen werden. Anschließend ist eine stillschweigende Verlängerung von weiteren 12 Monaten möglich, wenn der Vertrag nicht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von maximal drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Innerhalb dieser Rahmenbedingungen steht es Zeitungsverlagen jedoch frei, die Bedingungen für ein Abonnement festzulegen, sodass sich diese je nach Verlag und sogar je nach Abo unterscheiden können. Folgende Optionen sind dabei üblich:
- das Abo läuft über einen festgelegten Zeitraum, beispielsweise ein Jahr, und endet dann automatisch
- das Abo läuft über einen festgelegten Zeitraum, verlängert sich aber stillschweigend, wenn es nicht gekündigt wird
Eine Ausnahme bieten hier auch günstige oder kostenlose Probeabos nicht, die nur über einen kurzen Zeitraum oder den Bezug einer festgelegten Anzahl von Publikationen laufen. Da die Kündigungsfrist in diesen Fällen oft sehr kurz ist, musst du hier besonders aufpassen, damit das Probeabo nicht zu einem regulären Abo wird. Wichtig ist es generell, dass du dich bereits bei Abschluss eines Zeitungsvertrages mit den Vertragsbedingungen vertraut machst und diese sorgfältig aufbewahrst. Nur dann weißt du, welche Kündigungsfrist für dein Abo gilt.