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Annahme

Definition

Annahme erklärt im rechtlichen Sinne, dass du mit dem Angebot, das dir unterbreitet worden ist, einverstanden bist. Mit der Annahme kommt ein Vertrag zustande. Die Annahme kann auf mehreren Wegen erklärt werden. Grundsätzlich folgt aus der Privatautonomie, dass Formfreiheit - auch für die Annahme - besteht. Damit kannst du die Annahme eines Angebotes formlos erklären, zum Beispiel durch das sogenannte konkludente Handeln, wie Kopfnicken. Ohne etwas zu sagen oder zu schreiben, ist für alle offensichtlich, dass du das Angebot annimmst. Für einige Rechtsgeschäfte ist allerdings ein bestimmter Weg vorgeschrieben. Solche Regelungen können vorschreiben, dass die Annahme in einer bestimmten Form zu erfolgen hat, zum Beispiel in der Schriftform (Arbeitsvertrag) oder als notarielle Beurkundung (Grundstückskauf).

Beispiel

Du hast dich bei einer Firma beworben. Deine Bewerbung war erfolgreich, dir wird ein Arbeitsvertrag angeboten. Dieser muss dir schriftlich vorgelegt werden. Dies kann man als Angebot auf den Abschluss des Vertrages verstehen. Damit der Arbeitsvertrag zustande kommt, musst du deine Annahme erklären. Hierfür ist deine Unterschrift unter den Arbeitsvertrag erforderlich.

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