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Widerruf eines Darlehens

So widerrufst du dein Darlehen – rechtzeitig und sicher!

Welche Gründe gibt es für den Widerruf eines Darlehens?

Wenn du einen Darlehensvertrag aufnimmst, stehst du vermutlich unter einem gewissen finanziellen Druck und benötigst das Geld möglichst schnell. Deshalb kann es passieren, dass du den Vertrag vorschnell abschließt – und ohne genaue Prüfung anderer Darlehensangebote oder Alternativen. Erst wenn es zu spät ist, siehst du Angebote, die viel günstiger gewesen wären. In diesem Fall würdest du den Darlehensvertrag sicher gerne widerrufen, nicht wahr? 
 
Andere Gründe, den Vertrag zu widerrufen, wären zum Beispiel mangelnde Zahlungsfähigkeit wegen plötzlicher Arbeitslosigkeit beziehungsweise einer Erkrankung oder weil du das Darlehen plötzlich gar nicht mehr brauchst – weil sich zum Beispiel ein Hauskauf zerschlagen hat. Was machst du nun in diesen Fällen? Wie widerrufst du ein Darlehen? Volders verrät es dir!

Widerruf eines Darlehens: Das sagt das BGB!

Der Widerruf eines Darlehens wird in § 5 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) geregelt. Der Gesetzgeber sieht darin für dich als Verbraucher ein Widerrufsrecht vor, wenn du den Darlehensvertrag mit einem Unternehmen, beispielsweise einer Bank oder einer Kreditanstalt, abgeschlossen hast und einem privaten Zweck dient. 
 
Seit 2002 ist nach dem Gesetz auch der Widerruf eines Immobiliendarlehens möglich. Der Widerruf muss in den berechtigten Fällen innerhalb von vierzehn Tagen beim Kreditgeber eingegangen sein.

Wann du ein Darlehen nicht widerrufen kannst

Wird das Darlehen für einen gewerblichen Zweck oder für eine selbständige Tätigkeit aufgenommen, ist der Widerruf des Darlehensvertrags nicht möglich: Als Verbraucher gilt nach § 13 BGB nur eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft privat abschließt.

Widerruf eines Darlehens: Diese Frist musst du einhalten!

Wie generell im Widerrufsrecht muss auch beim berechtigten Widerruf eines Darlehens eine Frist eingehalten werden. Diese beträgt in der Regel vierzehn Tage nach Abschluss des Vertrags, wenn mit diesem eine gültige Widerrufsbelehrung ausgehändigt wurde. 
 
Eine Ausnahme von dieser Widerrufsfrist besteht dann, wenn im Darlehensvertrag wichtige Angaben fehlen, wie zum Beispiel die Laufzeit oder die Höhe der Zinsen. Diese Informationen können zwar nachgereicht werden, aber die Widerrufsfrist verlängert sich dadurch auf dreißig Tage nach Abschluss des Vertrags. Grundlage hierfür ist § 492 Abs. 6. Häufige Fehler in Widerrufsbelehrungen sind:
 
  • Der Hinweis auf Rechtsfolgen des Widerrufs fehlt
  • Die notwendigen Angaben für den Beginn der Widerrufsfrist sind nicht vorhanden
  • Im Vertrag ist eine ergänzende Fußnote vorhanden, die nicht für den Verbraucher, sondern für Mitarbeiter der Bank gedacht ist
  • Die Widerrufsbelehrung ist zu allgemein gehalten und nicht auf den individuellen Fall angepasst
 
Bist du dir unsicher, ob die erhaltene Widerrufsbelehrung richtig ist, solltest du diese von einem Anwalt prüfen lassen, der darauf spezialisiert ist.
 
Achtung: Gemäß §§ 312g und 355 BGB steht Verbrauchern beim Abschluss von Verträgen ein Widerrufsrecht zu. Unternehmen müssen ihren Vertragspartner bei Vertragsabschluss laut Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) darüber informieren. Die sogenannte Widerrufsbelehrung muss diesem vor Vertragsabschluss zugehen und bedarf einer bestimmten Form. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, beginnt die Widerrufsfrist nicht und der Verbraucher kann den Vertrag nach § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB auch später noch widerrufen. Bei Verträgen, die nach dem 21. März 2016 abgeschlossen wurden, ist die Widerrufsfrist jedoch nicht unendlich: Sie beträgt zwölf Monate und vierzehn Tage. 

Folgen des Widerrufs eines Darlehens

Welche Folgen der Widerruf des Darlehens hat, hängt insbesondere davon ab, welche Leistungen der Kreditgeber dir bereits gewährt hat. Hast du noch kein Geld erhalten, brauchst du erst mal nichts zu tun. 
 
Anders sieht es natürlich aus, wenn bereits ein Teil der Kreditsumme an dich ausgezahlt wurde. Du musst dann alle Zahlungen aus dem Vertrag innerhalb von dreißig Tagen ab Widerruf rückabwickeln. Dabei musst du nicht nur die Darlehenssumme, sondern auch die anfallenden Zinsen zurückzahlen. Diese werden pro Tag berechnet. Wenn du bereits vor dem Widerruf Zahlungen geleistet hast, verrechnet dein Kreditgeber diese einschließlich der geleisteten Zinsen.

Welche Form muss der Widerruf eines Darlehens haben?

Wenn du einen Darlehensvertrag widerrufen möchtest, musst du das schriftlich tun. Ansonsten ist der Widerruf an keine bestimmte Form gebunden. Am besten verschickst du das Widerrufsschreiben per Einschreiben mit der Post, um den fristgemäßen Zugang beim Vertragspartner dokumentieren zu können. Die Angabe von Gründen ist in diesem Schreiben nicht notwendig. Du solltest aber deine komplette Anschrift und gegebenenfalls die Nummer des Darlehensvertrags angeben.

Außerordentlich: 12 Monate und 14 Tage Widerrufsfrist

Und noch was Feines zum Schluss: Wenn eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist oder du schlicht keine bekommen hast, dann verlängert sich deine Widerrufsfrist auf insgesamt 12 Monate und 14 Tage. Startdatum dieser Mega-Widerrufsfrist ist das Datum des Vertragsabschlusses. Gut, oder? Danke uns, indem du uns kostenlos für dich arbeiten lässt.

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