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Widerruf eines Handyvertrags - Wann er möglich ist und wie man dabei vorgeht

Fristen, Ablauf und Dokumente - Das brauchst du für den Widerruf deines Mobilfunkvertrags

Unter welchen Voraussetzungen ist der Widerruf eines Handyvertrags möglich?

Seit einigen Jahren hat der Gesetzgeber Verbrauchern in Deutschland ein Widerrufsrecht eingeräumt. Geregelt wird dieses in den §§ 355 bis 361 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und es erlaubt Verbrauchern einen Vertrag unter der Einhaltung bestimmter Bedingungen und Fristen einseitig wieder aufzulösen. Verbraucher sind natürliche Personen, die im eigenen Namen und nicht im Auftrag eines Unternehmens handeln. Eine Angabe von Gründen ist für den Widerruf nicht erforderlich. Das Widerrufsrecht gilt nicht nur für den Kauf von Waren, sondern auch sogenannte Dienstleistungsverträge, wie es ein Handyvertrag ist, können widerrufen werden.

Achtung: Hast du deinen Handyvertrag in einem Laden abgeschlossen, gilt das Widerrufsrecht nicht. Der Gesetzgeber geht dann davon aus, dass du genügend Zeit hattest, das Angebot gründlich zu prüfen. Unter Umständen räumt dir aber der Mobilfunkprovider die Möglichkeit des Widerrufs ein, ohne dass für ihn eine gesetzliche Pflicht dazu besteht. Prüfe diesbezüglich deinen Vertrag.


In diesen Fällen ist der Widerruf des Handyvertrags möglich

Wurde der Handyvertrag als Fernabsatzvertrag gemäß § 312d BGB abgeschlossen, greift das Widerrufsrecht. Als Fernabsatzgeschäfte gelten im Sinne des Gesetzes:

  • Bestellungen über Telefon
  • Bestellungen über das Internet
  • Bestellungen über Briefe oder Faxe
Außerdem kannst du den Handyvertrag widerrufen, wenn er als sogenanntes Haustürgeschäft im Rahmen von Events, beispielsweise auf Messen, unterschrieben wurde oder wenn ein Vertreter des Mobilfunkproviders dich zu Hause aufgesucht hat. Der Stand eines Handyanbieters in einem der großen Technikmärkte gilt jedoch nicht als Haustürgeschäft.

Hinweis: Nach § 123 BGB kann ein Vertrag übrigens angefochten werden, wenn er durch eine arglistige Täuschung zustande gekommen ist. Im Falle eines Handyvertrags könnten zum Beispiel falsche Preisangaben vor Vertragsabschluss dazu führen, dass er angefochten werden kann. Die Anfechtung ist nicht mit dem Widerruf gleichzusetzen und innerhalb eines Jahres nach Entdeckung der Täuschung möglich. Der Vertrag würde damit rückabgewickelt werden. Da die Anfechtung etwas komplizierter als der Widerruf und manchmal mit einer Klage vor Gericht verbunden ist, empfiehlt es sich, einen Rechtsbeistand oder Verbraucherschützer hinzuziehen.

Welche Fristen müssen beim Widerruf eines Handyvertrags beachtet werden?

Laut § 355 BGB hast du für den Widerruf des Handyvertrags vierzehn Tage Zeit. Allerdings beginnt diese Frist erst dann, wenn du von dem Vertragspartner eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung erhalten hast. Diese muss so gestaltet sein, dass sie dich als Verbraucher ausreichend über das Widerrufsrecht aufklärt und dir gesondert zugehen. Es reicht nicht aus, wenn der Vertragspartner die Widerrufsbelehrung lediglich auf seiner Internetseite veröffentlicht oder in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt hat. Er ist übrigens in der Beweispflicht dafür, dass er dir eine korrekte Widerrufsbelehrung ausgehändigt hat. Hast du gar keine oder eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung erhalten, verlängert sich die Widerrufsfrist nach § 356 Abs. 3 Satz 2 BGB auf bis zu zwölf Monate und vierzehn Tage. Diese Regelung hat mit einer Gesetzesänderung vom 13. Juni 2014 die bis dahin geltende unendliche Widerrufsfrist im Falle der fehlenden Widerrufsbelehrung abgelöst.

Tipp: Du willst mehr zum Thema Widerruf erfahren? Dann lies auch unsere anderen Ratgeber und erfahre, wie du zum Beispiel einen Versicherungsvertrag oder eine Darlehensvertrag mit dem Widerrufsjoker widerrufen kannst.

Welche Form muss der Widerruf eines Handyvertrags haben?

Zwar musst du beim Widerruf eines Handyvertrags keine bestimmte Vorlage verwenden, aber der besseren Beweisbarkeit halber solltest du den Widerruf schriftlich darlegen. Gemäß § 355 BGB muss das Schreiben dem Vertragspartner innerhalb von vierzehn Tagen nach dem Zugang der Widerrufsbelehrung nachweislich zugegangen sein. Das Schreiben sollte auf jeden Fall deinen vollständigen Namen, die Anschrift und die Vertragsnummer enthalten. Außerdem ist es empfehlenswert, eine erteilte Einzugsermächtigung ebenfalls zu widerrufen und um eine schriftliche Bestätigung des Widerrufs zu bitten.

Tipp: Wenn du den Widerruf für deinen Handyvertrag nicht selbst formulieren möchtest, nutze doch einfach eines unserer Muster als Widerrufsformular. Du findest dieses nach der kostenlosen Registrierung für unseren Service in deinem Account. Außerdem kannst du unseren Versandservice nutzen und den Widerruf des Vertrags unkompliziert per kostenlosem Fax oder per bezahltem Einschreiben verschicken.

Folgen des Widerrufs

Nach einem berechtigten Widerruf musst du dem Vertragspartner die gewährten Leistungen zurückgeben. Bei einem Handyvertrag sind das in der Regel die SIM-Karte und gegebenenfalls erhaltene Geräte, wie ein Handy oder ein Surfstick. Die Kosten für die Rücksendung musst du gemäß § 357 Abs. 6 BGB selbst tragen, wenn dich der Vertragspartner in der Widerrufsbelehrung darüber informiert hat. Du hast dafür nach dem Gesetz vierzehn Tage Zeit. Hast du mit der SIM-Karte bereits telefoniert, wirst du unter Umständen den dadurch verursachten Betrag begleichen müssen.

Fazit

Der Widerruf eines Handyvertrags ist nur dann möglich, wenn er als Fernabsatz- oder als Haustürgeschäft abgeschlossen wurde. Bei Abschluss in Geschäftsräumen des Vertragspartners greift das im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) festgelegte Widerrufsrecht nicht. Dazu gehören auch Verkaufsfläche, die er in anderen Läden gemietet hat. Der berechtigte Widerruf muss beim Vertragspartner innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt einer wirksamen Widerrufsbelehrung eingegangen sein. Fehlt die Widerrufsbelehrung oder ist sie fehlerhaft, verlängert sich die Frist auf zwölf Monate und vierzehn Tage.



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