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Wohnsitz ummelden - Fristen, Ablauf und Besonderheiten

Jetzt deinen Wohnsitz richtig ummelden - Keine Frist mehr verpassen! So gelingt das Ummelden beim Wechsel des Wohnsitzes.

Darum muss man sich ummelden, wenn der Wohnsitz gewechselt wird

Am 1. November 2015 trat das Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft, das die vorherigen landesrechtlichen Regelungen sowie das Melderechtsrahmengesetz ablöste. Damit wurden einheitliche Bedingungen für die gesamte Bundesrepublik geschaffen, denn vorher galten in den unterschiedlichen Bundesländern zum Beispiel verschiedene Fristen. Das Bundesmeldegesetz regelt unter anderem die Aufgaben der Meldebehörden und die Meldepflichten der Bürger. Im Sinne des Gesetzes muss sich jeder, der eine Wohnung bezieht, bei der zuständigen Meldebehörde anmelden. Kinder unter 16 Jahren müssen durch die Eltern angemeldet werden. Bei betreuten Personen ist der Betreuer oder Pfleger für das An- oder Ummelden zuständig, sofern er das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seinen Schützling hat.

Das Ummelden des Wohnsitzes - So gehst du vor

Das Ummelden erfordert in den meisten Bundesländern den persönlichen Gang zum Einwohnermeldeamt, dessen Aufgaben seit einigen Jahren von Bürgerämtern übernommen wurden. In Berlin zum Beispiel haben diese ihren Sitz in den Rathäusern der Stadtbezirke. Welche Behörde in deiner Stadt für das Ummelden bei einem Umzug zuständig ist, erfährst du auf der jeweiligen kommunalen Website oder in den Rathäusern. Unter Umständen musst du einen Termin vereinbaren. Daher solltest du dich rechtzeitig um das Ummelden von deinem Wohnsitz kümmern. In manchen Orten wird übrigens inzwischen eine schriftliche Ummeldung auf dem Postweg akzeptiert. Das ist zum Beispiel in Bayern der Fall. Falls das nicht möglich ist und du nicht persönlich beim Bürgeramt vorbeigehen kannst, besteht die Möglichkeit, einen Vertreter zu schicken. Dieser muss jedoch eine schriftliche und von dir unterschriebene Vollmacht vorlegen. Für das Ummelden benötigst du folgende Unterlagen:

  • den Personalausweis oder Reisepass von allen Personen, die umgemeldet werden sollen
  • die Bestätigung des Wohnungsgebers über den Einzug in die Wohnung; diese kann durch den Wohnungsgeber auch elektronisch an die zuständige Meldebehörde übermittelt werden
  • gegebenenfalls der Mietvertrag
Hinweis: Der Wohnungsgeber ist nach dem Bundesmeldegesetz § 19 zur Mitwirkung verpflichtet und darf dir die Bestätigung daher nicht verweigern. Andernfalls begeht er eine bußgeldpflichtige Ordnungswidrigkeit. Die Einzugsbestätigung muss den Namen des Wohnungsgebers, dessen Anschrift, die Anschrift der Wohnung, das Einzugsdatum und die Namen aller meldepflichtigen Personen enthalten.

Für das Ummelden des Wohnsitzes gelten Fristen

Das Bundesmeldegesetz (BMG) bestimmt in § 17, dass ein Um- oder ein Auszug innerhalb von zwei Wochen beim Einwohnermeldeamt gemeldet werden muss. Diese Ummeldefrist gilt übrigens auch, wenn du aus deiner Wohnung ausziehst und keinen neuen Wohnsitz im Inland beziehst, sondern auswanderst. In diesem Fall musst du dich lediglich abmelden. Allerdings ist in diesem Fall das Ummelden frühestens eine Woche vor deinem Umzug möglich. Wer sich gar nicht oder nicht rechtzeitig abmeldet, begeht nach dem Bundesmeldegesetz eine Ordnungswidrigkeit und muss mit einem Bußgeld rechnen. Dieses kann bis zu 500 Euro betragen, wenn die vorgegebenen Fristen nicht eingehalten werden. Meistens drücken die Behörden jedoch ein Auge zu, wenn die Meldefrist nur um wenige Tage versäumt wurde, zumal die Ämter in letzter Zeit häufig stark überlastet sind und es schwer ist, einen zeitnahen Termin zu bekommen.

Ausnahmen von der Meldepflicht

Das Bundesmeldegesetz sieht in § 27 einige Ausnahmen von der Meldepflicht vor. Das Ummelden von einem Wohnsitz ist in den folgenden Fällen nicht notwendig:

  • du bist Wehrdienstleistender
  • du leistest den freiwilligen Wehrdienst oder Zivildienst
  • du beziehst für höchstens zwölf Monate eine Unterkunft als Soldat auf Zeit, Berufssoldat oder Polizist
  • du nimmst an Weiterbildungen und Lehrgängigen als Angehöriger des öffentlichen Dienstes teil und bewohnst während dieser Zeit eine andere Unterkunft als deine Wohnung
Außerdem sind laut § 26 Mitarbeiter von Konsulaten oder ausländischen Vertretungen von der Meldepflicht befreit, wenn sie nicht dauerhaft in Deutschland wohnen und keine deutschen Staatsangehörigen sind.

Das ist bei einer vorübergehenden Abwesenheit vom Wohnsitz oder bei Bewohnen einer Zweitwohnung zu beachten

Das Ummelden des Wohnsitzes ist nicht notwendig, wenn du dich nur vorübergehend, beispielsweise für eine Reise oder einen Besuch, von deinem Hauptwohnsitz entfernst. Wenn du allerdings eine weitere oder sogar mehrere weitere Wohnungen bewohnst, ist es notwendig, dass du dich für diese ebenfalls anmeldest. Außerdem musst du der Meldebehörde mitteilen, welches deine Hauptwohnung ist. Auch hier ist eine Frist von zwei Wochen einzuhalten, wenn du die Hauptwohnung wechselst. Als Hauptwohnung gilt für den Gesetzgeber die Wohnung, in der dein Lebensmittelpunkt liegt. Bei verheirateten Personen ist das in der Regel die Wohnung, die überwiegend vom Ehepaar oder der Familie genutzt wird. Lebst du allein, kann zum Beispiel die Arbeitsstelle in der Nähe als Kriterium für die Einstufung als Hauptwohnung gelten.

Hinweis: Für jede Wohnung, die nicht deine Hauptwohnung ist, musst du eine Zweitwohnungssteuer bezahlen, die von der Gemeinde erhoben wird, in der die Wohnung liegt. Die Höhe der Steuer bemisst sich in der Regel nach der Höhe der Jahreskaltmiete und kann prozentual je nach Bundesland sehr unterschiedlich ausfallen. Während in Berlin nur fünf Prozent von der Jahreskaltmiete fällig werden, reicht die Spanne über zehn bis dreiundzwanzig Prozent.

Checkliste für den Umzug

Zu einem Wohnungswechsel gehört nicht nur das Ummelden des Wohnsitzes. Darüber hinaus sind noch viele andere Dinge zu erledigen. Hier in Kürze die wichtigsten:

  • Telefon und Internet in der alten Wohnung ab- und in der neuen anmelden
  • Strom- und Gasvertrag für die alte Wohnung ab- und für die neue anmelden
  • einen Nachsendeantrag bei der deutschen Post stellen
  • GEZ ab- und anmelden
  • die KFZ-Zulassung ändern
  • die neue Adresse Arbeit- oder Auftraggebern sowie Vertragspartnern wie Versicherungen, Banken, der Krankenkasse und dem Finanzamt mitteilen
Tipp: Lies auch unseren Ratgeber zum Ummelden eines KFZ, um zu erfahren, welche Behörde dafür zuständig ist, welche Unterlagen du benötigst und ob du Fristen dafür einhalten musst. Eine vollständige Checkliste für deinen Umzug zum Abhaken haben wir dir ebenfalls vorbereitet.

Fazit

Das Ummelden bei einem Wechsel des Wohnsitzes ist gesetzlich vorgeschrieben. Zuständig dafür sind in der Regel die Bürgerämter, die die Aufgaben des Einwohnermeldeamtes übernommen haben. Für die Ummeldung gilt eine Frist von zwei Wochen. Wenn du diese versäumst oder dich überhaupt nicht ummeldest, kann durch die Behörde ein Bußgeld erhoben werden.

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