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Nach einem Umzug das Fitnessstudio kündigen – Diese Möglichkeiten hast du

Ob du dein Fitnessstudio ordentlich kündigen kannst, welches Sonderkündigungsrecht du nach einem Umzug hast und was du noch wissen solltest

Bereits bei Vertragsabschluss mögliche Konsequenzen bedenken

Fitnessstudios haben zumeist hohe Ausgaben für die Räumlichkeiten, den Strom, Mitarbeiter und die Anschaffung beziehungsweise die Wartung der Geräte. Aus diesem Grund müssen sie möglichst kostendeckend und vorausschauend arbeiten, sodass längerfristige Vertragslaufzeiten der finanziellen Sicherheit dienen. Wer den Vertrag für eine Mitgliedschaft unterschreibt, sollte sich daher vorher schon überlegen, ob die persönliche Lebensplanung das zulässt. Muss beispielsweise aus beruflichen Gründen häufiger der Wohnort gewechselt werden oder stehen private Anlässe an, die das erforderlich machen, ist es besser auf eine Mitgliedschaft zu verzichten. Nach einem Urteil des BGH (Aktenzeichen XII ZR 62/15) aus dem Jahr 2016 trägt nämlich das Mitglied das Risiko dafür, wenn es die im Vertrag vereinbarten Leistungen wegen eines Umzugs nicht mehr nutzen kann. Hierbei ist es sogar unerheblich, ob der Umzug dienstlich oder privat veranlasst ist. Falls du bereits im Vorfeld weißt, dass du innerhalb der Laufzeit umziehen könntest, ist es besser, entweder auf die Mitgliedschaft zu verzichten oder ein Fitnessstudio zu wählen, das an vielen Orten vertreten ist.

Den Vertrag mit einem Fitnessstudio ordentlich kündigen

Die einfachste Art, aus dem Vertrag mit dem Fitnessstudio zu kommen, ist es, diesen ordentlich zu kündigen. Prüfe daher deine Vertragsunterlagen, um den Mitgliedsvertrag fristgemäß zum Ende der Laufzeit kündigen zu können. Noch einfacher geht das übrigens mit Hilfe unseres kostenlosen Kündigungsservices. Wenn du deine Vertragsdaten in deinem persönlichen Account hinterlegst, erinnern wir dich per E-Mail an die Kündigungsfrist und stellen dir außerdem ein Musterschreiben und einen Versandservice zur Verfügung. Die Kündigung muss nämlich in der Regel schriftlich erfolgen. Sofern der Vertrag noch länger läuft, ist die ordentliche Kündigung natürlich von Nachteil, da die monatlichen Gebühren bis zum Ende fällig werden.

Gründe, die zur Sonderkündigung des Vertrags mit einem Fitnessstudio berechtigen

Das BGB (Bürgerliches Gesetzbuch) sieht in § 314 die außerordentliche Kündigung von Verträgen aus wichtigem Grund vor. Leider werden die zur Sonderkündigung berechtigenden Gründe nicht näher aufgeführt, sondern es geht eher allgemein darum, dass ein Vertrag beendet werden kann, wenn einer Vertragspartei die Fortführung nicht zugemutet werden kann. Das ist insbesondere der Fall bei groben Verletzungen der Pflichten aus einem Vertrag. Im Falle eines Fitnessstudios können es diese sein:

  • das Studio ist aufgrund von baulichen Maßnahmen oder nach einem Schaden durch Wasser oder Feuer für längere Zeit nicht nutzbar
  • die Geräte sind in einem Zustand, der die Gesundheit gefährden kann
  • der Service im Studio ist ungenügend, beispielsweise sind die Sanitärräume häufig unsauber
  • der Betreiber erhöht einseitig die Beiträge


In den vorliegenden Fällen musst du dem Studiobetreiber jedoch zunächst eine Frist zur Abhilfe setzen. Ohne eine Fristsetzung ist die außerordentliche Kündigung in folgenden Situationen möglich

  • das Mitglied wird durch den Studiobetreiber, einen Angestellten oder ein anderes Mitglied bedroht, misshandelt oder sexuell belästigt
  • du bist schwanger beziehungsweise chronisch oder stark erkrankt und kannst dies durch ein Attest belegen
  • das Studio wird geschlossen oder zieht um


Ein Umzug berechtigt leider normalerweise nicht zur Sonderkündigung, wie aus dem oben bereits erwähnten Urteil ersichtlich ist. In anderen Urteilen sind Gerichte jedoch in der Vergangenheit zu dem Schluss gelangt, dass die außerordentliche Kündigung möglich ist, wenn das Studio nach einem Umzug nur noch mit großem Aufwand erreicht werden kann, weil die Entfernung zu groß ist. Dennoch ist hiervon kein Rechtsanspruch abzuleiten. Gute Karten hast du hingegen, wenn ein Umzug als Sonderkündigungsgrund in den AGB des Fitnessstudiobetreibers genannt wird. Häufig stimmen die Studiobetreiber der Kündigung wegen eines Umzugs auch aus Kulanzgründen zu, sodass du auf jeden Fall das Gespräch suchen solltest.

Die Übertragung der Mitgliedschaft an eine andere Person als Alternative?

In Internetforen wird häufig diskutiert, ob die Übertragung der Mitgliedschaft in einem Fitnessclub an eine andere Person möglich ist. Tatsächlich sehen die meistens Fitnessstudios dies in ihren AGB nicht vor, sondern es wird sogar oftmals explizit darauf hingewiesen, dass die Mitgliedschaft nicht an Dritte übertragen werden kann. Falls du diese Lösung anstrebst und in deinen Vertragsunterlagen dazu nichts vermerkt ist, solltest du bei dem Studiobetreiber nachfragen.

Fazit

Wenn du nach einem Umzug dein Fitnessstudio nicht mehr nutzen möchtest oder kannst, ist es gar nicht so einfach, vorzeitig aus dem Vertrag zu kommen. Zwar sieht das Gesetz die außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund vor, aber üblicherweise gehört ein Umzug nicht dazu. Unkompliziert ist die ordentliche Kündigung.


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